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Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse? Alle 5 Jahre haben Sie das Recht auf die Untersuchung


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Die Knochendichtemessung wird in vielen Fällen als IGel-Leistung bezeichnet und auch genauso abgerechnet. Aber eigentlich ist Sie auch schon vor einem Knochenbruch eine Kassenleistung. 2013 ist daher ein Beschluss entstanden. Der besagt u. A. , dass die Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt dann, wenn ein konkreter Befund für Knochenschwung vorliegt und er mit Medikamenten zu behandeln ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle 5 Jahre haben Sie inzwischen Anrecht auf eine Knochendichtemessung, wenn Sie eine diagnostizierte Osteoporose haben.
  • In begründeten Fällen besteht sogar die Möglichkeit, dass die Knochendichtemessung häufiger als alle 5 Jahre durchgeführt werden kann.
  • Sie haben inzwischen ein erhöhtes Risiko für Osteoporose? Dann zählen Sie zu den chronischen Patienten und auch dann ist die Knochendichtemessung eine Kassenleistung.
  • Die Knochendichtemessung muss inzwischen von den Krankenkassen als Leistung angeboten werden.Wenn Ihnen die Kassenärztliche Vereinigungsgenehmigung fehlt, dann müssen Sie an einen Arzt mit vorhandener Genehmigung überwiesen werden.
  • Unzulässig ist z.B. eine private Abrechnung für eine kassenärztliche Leistung.
  • Adressen von qualifizierten Ärzten erhalten Sie z.B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes. Sie hilft beispielsweise, wenn Sie auf der Suche nach einem Arzt sind, der eine Knochendichtemessung auf Kassenkosten durchführt.
  • Die Knochendichtemessung als reine Früherkennung ist eine reine Privatleistung. Dies gilt aber nur dann, wenn keine Krankheitsanzeichen vorhanden sind.

Osteoporose – was ist das?

Osteoporose ist besser unter dem Namen Knochenschwund bekannt und dabei handelt es sich um eine Erkrankung des Skeletts. 

Die Knochen verlieren bei dieser Krankheit ihre Festigkeit und können leichter brechen. Das Risiko ist für Frauen doppelt so hoch wie bei den Männern, denn ein wichtiger Grund ist der geringe Hormonspiegel. In den Wechseljahren sinkt der Östrogenspiegel und damit steigt das Risiko an Knochenschwund zu erkranken. Osteoporose ist aber nicht nur eine Alleinkrankheit, sondern kann auch eine Begleiterscheinung von anderen Krankheiten sein. Sie kann auch als Folge einer Medikamentenbehandlung auftreten.

AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

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Was ist eine Knochendichtemessung?

Um Knochenschwund (Osteoporose) diagnostizieren zu können gibt es nicht nur die ärztlichen Untersuchungen, sondern auch die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie).

Sie dient der Untermauerung der Diagnose und dazu wird z.B. die Knochenfestigkeit gemessen. Der Mineralsalzgehalt und die Knochenqualität wird daher durch die Untersuchung bestimmt. Inzwischen gibt es auch die DXA-Messung. Dabei handelt es sich um ein anerkanntes Verfahren zur Knochendichtemessung und um ein Verfahren, was von den Krankenkassen bevorzugt wird. Dabei handelt es sich um eine strahlungsarme Röntgenmethode. Bei ihr wird nicht nur die Lendenwirbelsäule, sondern auch die Hüfte geröntgt.

Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Krankenkasse zahlt

Sie als Patient haben alle 5 Jahre das Anrecht auf eine Knochendichtemessung, wenn es sich um eine ärztlich diagnostizierte Osteoporose handelt und dann zahlt die Krankenkasse die Untersuchung auch.

Der Krankheitsverlauf oder z.B. auch klinische Gründe können dafür sorgen, dass eine Messung der Knochendichte deutlich häufiger zum Einsatz kommen kann.

Seit Januar 2014 hat auch ein erweiterter Personenkreis Anrecht auf eine kassenfinanzierte Knochendichtemessung. Dies hat das höchste Gremium im deutschen Gesundheitswesen entschieden. Der Beschluss wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA entschieden. Er besagt unter Anderem, dass die Knochendichtemessung auch vor einem Knochenbruch durchgeführt werden darf. Der Arzt hat z.B. die Absicht, aufgrund eines konkreten Befundes den Knochenschwund mit Medikamenten zu behandeln? Dann darf vorab auch eine Messung durchgeführt werden. Das Ziel der Messung steht dabei immer im Vordergrund. Dadurch soll ermittelt werden, ob durch die Messung eine bessere Therapiemöglichkeit besteht.

Wichtig:

Sie haben auch dann einen Anspruch auf Knochendichtemessung, wenn Sie eine erhöhtes Risiko haben. Beispielsweise wenn Sie eine chronischer Erkrankung haben und dadurch das Osteoporose-Risiko hoch ist. Dann erhalten Sie auch ohne einen Knochenbruch eine Knochendichtemessung.

Der Arzt hat z.B. einen Knochenbruch festgestellt? Auch dann ist die Dichtemessung eine Kassenleistung. Dies aber nur, wenn der Bruch ohne offensichtlichem Grund da ist und zudem ein Verdacht in Bezug auf Osteoporose besteht.

Die Knochendichtemessung als reine Früherkennung ist keine Kassenärztliche Leistung. Stattdessen gilt sie als IGel-Leistung und ist von Ihnen zu bezahlen.

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Die Kritik der Verbraucherzentrale

Die Regelung ist bundesweit gültig und trotzdem müssen viele Patienten die Knochendichtemessung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Sogar, wenn sie zu den definierten Risikogruppen gehören ist die Abrechnung als individuelle Gesundheitsleistung scheinbar deutlich lukrativer als die Krankenkassenerstattung. Es kommt aber auch vor, dass die Genehmigung für das Messverfahren zurückgegeben oder gar nicht beantragt wird. Somit kann man sich dann die Leistung als Privatleistung anrechnen lassen.

Die Ärzte verstoßen daher mit so einem Verhalten gegen die vertragsärztlichen Pflichten. Denn wenn ein Arzt die Genehmigung zur Knochendichtemessung mit dem DXA-Verfahren hat, dann muss er diese Messung auch als Kassenleistung erbringen. Hat er dagegen keine Genehmigung, dann muss er Sie darauf hinweisen und Sie an einen Arzt mit Genehmigung überweisen.

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Patiententipps

Damit es zu keinen Missverständnissen oder Schwierigkeiten kommt, haben wir ein paar Tipps zusammengestellt.

  • Bei Ihnen steht eine Knochendichtemessung an? Dann wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung und lassen Sie sich Adressen von qualifizierten Ärzten aus der Umgebung geben.
  • Die Knochendichtemessung ist inzwischen eine Kassenleistung. Dies aber nur, wenn der Arzt die Messung als Basis einer Therapieentscheidung macht. Das erfahren Sie nur, wenn Sie den Arzt direkt danach fragen.
  • Auf die Problematik mit der Knochendichtemessung hat der GKV-Spitzenverband inzwischen mit einem Rundschreiben reagiert. Dieses wurde am 6.Mai 2014 veröffentlicht. Dieses Schreiben können Sie sich herunterladen und dann z.B. zum nächsten Besuch beim Arzt mitnehmen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Knochendichtemessung

1. Zahlt die Krankenkasse eine Knochendichtemessung?

Die Krankenkasse zahlt die Knochendichtemessung nur, wenn es einen begründeten Verdacht einer Osteoporose-Erkrankung gibt oder alle fünf Jahre. Ansonsten handelt es sich um eine Privatleistung und die Kosten zahlen Sie eigenständig.

2. Wer zahlt die Knochendichtemessung bei einem Knochenbruch?

Die Krankenkasse übernimmt die Knochendichtemessung bei einem Knochenbruch nur, wenn es keinen ersichtlichen Grund für den Bruch gibt. In dem Fall dient es der Diagnosefindung und somit eine Kassenleistung.

3. Was kostet eine Knochendichtemessung?

Eine Knochendichtemessung ist nicht sehr teuer und liegt aktuell zwischen 20 Euro und 50 Euro.

4. Darf jeder Arzt eine Knochendichtemessung durchführen?

Jeder Arzt, der eine entsprechende Qualifikation hat und das entsprechende Gerät kann eine Knochendichtemessung durchführen.

5. Wann ist eine Knochendichtemessung sinnvoll?

Eine Knochendichtemessung ist immer dann sinnvoll, wenn es einen begründeten Verdacht auf Osteoporose gibt und nur mit Hilfe des Verfahrens eine ordentliche Diagnose möglich ist.

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Fazit

Viele Ärzte rechnen die Knochendichtemessung als Privatleistung ab, obwohl unter gewissen Umständen die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Es besteht der Verdacht auf Osteoporose, dann zahlt die Krankenkasse und auch, wenn ein Knochenbruch ohne Grund vorhanden ist. Alle 5 Jahre haben Sie ein Anrecht auf eine Knochendichtemessung und die Kosten übernimmt normalerweise die Krankenkasse.

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