In der Darlehensphase sind sogenannte Kontoführungsgebühren nicht zulässig und aus dem Grund haben Sie die Möglichkeit eine Erstattung zu bekommen. Damit einer Erstattung möglich ist, sollten Sie sich genau informieren und sich den nachfolgenden Text gut durchlesen.
Während der Darlehensphase verlangen viele Bausparkassen von den Kunden eine sogenannte Kontogebühr, aber mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 308/15) ist damit jetzt Schluss. Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG geklagt, denn sie hat bisher immer 9,48 Euro von ihren Kunden im Jahr verlangt.
Durch das Urteil kommen jetzt auch andere Kunden von Bausparkassen in den Genuss, dass Sie die Kontogebühren erstattet bekommen. Der Bundesgerichtshof hat zwar anhand der vorhandenen Vertragsklausel ein Urteil gesprochen, aber nach unserer Auffassung trifft das auch bei anderen Bausparkassen zu.Sie brauchen schnell einen kleinen Geldbetrag, um eine Reparaturrechnung zu bezahlen? Dann könnte Ihnen ein Minikredit aus der Patsche helfen. Doch das kleine Darlehen hat nicht nur Vorteile. Vor dem fixen Vertragsabschluss sollten Sie sich
Die Entgeltregelungen weichen vom gesetzlichen Leitbild ab
Es ist unzulässig, wenn die Bausparkasse mit Hilfe von Kontogebühren Kasse macht, denn eigentlich lassen sich die Kassen die Leistung zahlen, die im eigenen Interesse liegt.
Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass die Kontogebühren vom gesetzlichen Leitbild abweichen und für den Kunden als Benachteiligung gelten.
Aber beachten Sie, dass das aktuelle Urteil sich auf die Bausparverträge in der Darlehensphase bezieht. Im Grunde können sich Verbraucher damit identifizieren, die das Bauspardarlehen schon ausgezahlt bekommen habe.
Bausparvertrag hat zwei Phasen
In der Regel wird ein Bausparvertrag für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung abgeschlossen.
Ein solcher Vertrag unterteilt sich in zwei Phasen, der Sparphase und der Darlehensphase. Die Sparphase dauert in der Regel zwischen sieben und 10 Jahren und in der Zeit zahlen Sie eine monatliche oder jährliche Rate. Auf diesem Weg sparen Sie ein Mindestguthaben an, so dass Sie am Ende eine Bausparsumme ausgezahlt bekommen. Allerdings müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Bausparsumme setzt sich aus dem ersparten Guthaben und einem zusätzlichen Darlehen zusammen. Im Anschluss an die Sparphase kommt es zur Darlehensphase und das ist die Phase der Auszahlung.
Kreditvermittler: Gebühren vor Auszahlung des Darlehens sind Betrug
Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche