Laut Bundesgerichtshof sind die Kreditbearbeitungsgebühren, auch unter dem Begriff Bearbeitungsentgelt bekannt, nicht zulässig. Wenn Sie betroffen sind, dann haben Sie die Möglichkeit eine Erstattung zu verlangen. Allerdings sollten Sie sich an die Verjährungsfrist halten, denn die im Jahr 2015 gezahlten Bearbeitungsentgelte können nur bis Ende 2018 zurückgefordert werden.
Die Bearbeitungsentgelte sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2014 die Bearbeitungsentgelte bei den Verbraucherdarlehen als unzulässig erklärt (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13).
Hierbei handelt es sich um kein Entgelt für eine gesonderte Leistung und somit darf es auch nicht in Rechnung gestellt werden. Die Banken und Sparkassen sind in der Pflicht die Bonität eines Darlehensnehmers zu prüfen und die Gegenleistung des Kunden ist der Zins. Die obersten Richter sind der Ansicht, dass ein gesondertes Entgelt für die vorbereitende Tätigkeit nicht zulässig ist.
Die Urteile ziehen einen weiten Kreis und haben zur Folge, dass viele Darlehensnehmer einen Erstattungsanspruch haben. Sie haben in der Vergangenheit ein solches Entgelt bezahlt und somit müssen Sie die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Hilfe bieten die Musterbriefe aus dem Internet.
Die Art des Kreditvertrags spielt für die Bundesgerichtshof-Rechtsprechung keine Rolle, denn die Urteile gelten für alle Kreditverträge, egal ob für ein Auto, Immobilien oder Möbel.
Veröffentlicht: 14. September 2018
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Die Erstattungsansprüche verjähren
In zwei Urteilen haben die Karlsruher Richter im Oktober 2014 entschieden, dass die Erstattungsansprüche mit einer Verjährung versehen sind (Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14).
Allerdings sind bei der Verjährungsberechnung der Bearbeitungsentgelte zwei Fristen zu beachten. Es gibt einmal die dreijährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs.1 BGB und die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs.3 Satz 1 Nr.1 BGB. Beide Fristen beginnen bei unterschiedlichen Voraussetzungen, so dass es durchaus sein kann, dass die zehnjährige Frist viel früher abläuft. Die früher endende Frist ist für den Erstattungsanspruch maßgeblich.
In den Urteile betonen die Richter ausdrücklich, dass die dreijährige Verjährungsfrist mit Ende des Jahres 2011 zu laufen beginnt. Im Vorfeld war den Darlehensnehmer eine Rückforderungsmöglichkeit nicht bekannt und demnach auch nicht zumutbar.
Allerdings handelt es sich um einen Ausnahmefall und dieser lässt sich nicht auf alle Bankentgelte übertragen, denn eigentlich beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn das Jahr abgelaufen ist, indem die Gebühr gezahlt wurde.
Wichtig:
Verbraucher, die das Entgelt schon im Jahr 2009 bezahlt haben, profitieren von diesen Urteilen, denn damit können Sie eigentlich bis 2012 eine Erstattung verlangen. Aber durch die Urteile besteht die Möglichkeit noch bis Ende 2014 das Entgelt zurückzuverlangen. Der Verjährungsbeginn startet nach dem Bundesgerichtshof erst Ende 2011.
Sie haben die Möglichkeit eine Verjährung auf verschiedene Weise zu hemmen, so dass Sie entweder eine Klage einreichen oder einen Ombudsmann einschalten. Befindet sich die Bank mit dem Darlehensnehmer in Verhandlung oder hat auf die Einrede zur Verjährung verzichtet, dann kann man dies ebenfalls als verjährungshemmend bezeichnen.
Interessant:
Ein einfaches Mahnschreiben reicht nicht aus, aber ein vom Gericht beantragtes Mahnschreiben schon. Es reicht auch nicht aus, wenn die Bank eine einfache Empfangsbestätigung schickt, indem sie mitteilt, dass das Anspruchsschreiben eingegangen ist.
Damit eine Verjährung gehemmt werden kann muss eine Maßnahme eingeleitet werden und dazu gehört entweder ein Mahnbescheid vom Gericht, eine Klage oder das Einschalten eines Ombudsmanns. Zudem reicht es aus, wenn die Bank ein Schreiben ausgestellt hat, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet und somit sich mit Ihnen in die Verhandlung begibt. Ein bisschen vorsichtig sollten Sie beim Ombudsmann sein, denn nicht jedes Schlichtungsverfahren hat eine verjährungshemmende Wirkung. Schauen Sie sich die Verfahrensordnung genau an und suchen Sie sich rechtzeitig einen Ombudsmann. Die Verfahrensordnung finden Sie im Internet auf der Homepage des Ombudsmanns.
Targobank setzt auch Individualbetrag
In der Vergangenheit hat auch die Targobank ein Bearbeitungsentgelt verlangt und es allerdings anders bezeichnet.
Dadurch, dass das Bearbeitungsentgelt nicht zulässig ist, hat die Targobank den Namen einfach in Individualbetrag geändert und jetzt steht ein einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbetrag ist zu zahlen.
Aber auch hier kommt das Urteil vom 8. Juli 2015 vom Landgericht Düsseldorf zum Einsatz und somit gilt das Entgelt der Targobank als unzulässig. Das Gericht wendet die Rechtsprechung zum Bearbeitungsentgelt an, denn es sind wohl keine Sonderleistungen vorhanden, die ein solches Entgelt notwendig machen.
Wichtig:
Der gleichen Auffassung ist auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-6 U 152/15). Allerdings ist es zu keiner endgültigen Entscheidung gekommen, aber in einer Pressemitteilung teilt das Gericht die Revisionsrücknahme mit und damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig.
Aber es ist eine Besonderheit zu beachten, denn der Kläger war ein Verbraucherverband. Die Bank wird in dem Urteil verpflichtet, dass sie keine Individualbeiträge mehr von Verbrauchern verlangt. Sobald die Bank gegen das Urteil verstößt, kann der Kläger ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro einfordern. In diesem Fall geht die Targobank ein sehr hohes Risiko ein, wenn sie weiterhin Individualbeträge verlangt oder eine Rückerstattung nicht möglich macht.
Die Bank hat auch weitere Revisionsverfahren zurückgenommen und somit ist das Urteil rechtskräftig (Az. 2 S 29/15). Die Festlegung eines Individualbetrags ist aufgrund des Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 Satz 2, Abs.1 Satz 2 BGB) unwirksam. Der Individualbetrag ist nicht transparent und es kann nicht hinreichend nachgewiesen werden, wofür der Verbraucher den Betrag zahlen muss.
Achtung!
Allerdings halten andere Gerichte den Beitrag nicht für angreifbar.
- Az. 13 S 45/15 Landgericht Stuttgart
- Az. 5 S 92/15 Landgericht Aachen
- Az. 3 S 47/15 Landgericht Mainz
Durch die Revision der Bank dürfe es hier aber keine weitere Unterstützung geben.
Die Individualbeträge, die bis Ende 2014 gezahlt wurden, können bis Ende 2017 zurückgefordert werden. In Hinsicht auf die Verjährungsfrage sind die Gerichte sich nicht einig und haben unterschiedliche Auffassung. Sie müssen vorsorglich bis 2017 verjährungshemmende Schritte eingeleitet haben, wenn die Verjährung Ende 2017 gilt.
Die Targobank muss zuerst zur Erstattung aufgefordert werden und wenn die Bank nicht reagiert, dann müssen Sie verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Ein Ombudsmannverfahren bietet sich als kostenlose Alternative zum Mahnbescheid und zur Klage an. Lassen Sie sich im Zweifelsfall durch einen Anwalt beraten.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Kreditbearbeitungsgebühren
1. Sind Kreditbearbeitungsgebühren wirklich unzulässig?
Verschiedene Gerichte haben entschieden, dass die Kreditbearbeitungsgebühren der Banken nicht zulässig sind. Demnach dürfen die Banken solche Gebühren nicht verlangen und Sie müssen diese auch nicht bezahlen.
2. Was passiert mit den gezahlten Entgelten?
Entgelte, die Sie zu Unrecht gezahlt haben, können Sie zurückverlangen. Dazu gibt es im Internet einige Musterbriefe, aber achten Sie darauf, dass die Bank der Erstattung schriftlich zustimmt.
3. Welche Frist darf ich der Bank zur Rückerstattung geben?
Sie können eine Frist von 14 Tagen in die Rückerstattungsforderung schreiben, aber müssen auf die Reaktion der Bank warten.
4. Wo finde ich die Kreditbearbeitungsgebühren?
Die Kreditbearbeitungsgebühren finden Sie entweder im Vertrag selber oder in den dazugehörigen Informationen.
5. Wie hoch können Kreditbearbeitungsgebühren sein?
Die Kreditbearbeitungsgebühren können unterschiedlich hoch sein, denn die Banken berechnen ihre Gebühren verschieden. Eine pauschale Information dazu können wir nicht machen.
Fazit
Die Richter der Gerichte haben festgelegt, dass Kreditbearbeitungsgebühren für einen Kreditvertrag unzulässig sind und vom Kunden nicht zu zahlen sind. Kunden, die schon eine Zahlung vorgenommen haben, können eine Rückforderung in die Wege leiten. Nutzen Sie in jedem Fall einen rechtlichen Beistand und / oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.