Bonus- und Rabattkarten sind zwar sehr geläufig, sorgen jedoch oftmals lediglich für sehr geringe Preisnachlässe. Von dem jeweils eigentlichen Nutzen profitieren vor allem die Unternehmen. Diese erhalten hiermit Kundendaten, die gemeinhin wortwörtlich einiges an Geld wert sind.
Eine Vielzahl an Unternehmen bietet Bonus- oder Kundenkarten an. Auf diese Weise ist einerseits eine gewisse Kundenbindung gegeben und andererseits sind derartige Karten eine gute Werbemaßnahme. Allerdings sollten Sie bereits bei der Beantragung der Karte Vorsicht walten lassen, denn bei einigen Formularen werden unnötigerweise die verschiedensten Informationen preisgegeben. Beim Einsetzen der Karte sind jedoch oftmals nur sehr geringe Preisnachlässe möglich. Zudem halten die Rabattkarten oftmals von einem Preisvergleich bei anderen Anbietern ab.
Punkte sammeln
Viele Unternehmen bieten Ihren Kunden die Möglichkeit des Punktesammelns an.
Eine große Anzahl an Verbrauchern besitzt bereits eine oder auch mehrere Kundenkarten. Obwohl hiervon die verschiedensten Varianten kursieren, ist das bestehende, grundlegende Prinzip, immer sehr ähnlich. So bekommen Sie als Teilnehmer bei jedem Kauf für einen gewissen Umsatz eine vorab genau definierte Punkteanzahl. Die Punkte können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt in Sach- oder auch Geldprämien ausbezahlen lassen. Dabei ist die Punkteeinlösung manchmal auch vom Erreichen einer bestimmten Punktanzahl oder vom Ablauf einer gewissen Zeitspanne abhängig.
In den meisten Fällen sind derartige Rabattkarten kostenfrei. Zudem erhalten Sie in der Regel einen Preisnachlass in Höhe von einem bis hin zu drei Prozent, der in Form von Punkten angerechnet wird. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters steht genau beschrieben, wie viele Punkte Sie für was erhalten und was diese schlussendlich Wert sind. Im Falle der Payback-Karte ist es teilweise so, dass für einen bezahlten Euro ein Punkt als Gutschrift angerechnet wird. Dieser Punkt besitzt einen Gegenwert von einem einzigen Cent. Sobald Sie 1.000 Punkte erreicht haben, besitze Sie die Wahl zwischen einer Prämie oder der Bargeld-Auszahlung. Einige Karten sind gegen ein gewisses Entgelt ebenfalls mit einer Zahlungsfunktion ausgestattet.
Veröffentlicht: 16. November 2020
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Zwei unterschiedliche Kartensysteme
Durchgesetzt haben sich vor allem einfache Kundenkarten sowie eine Variante, bei der mehrere Unternehmen mitmachen.
Vor allem zwei Kartensysteme konnten sich bisher durchsetzen: Eine einfache Kundenkarte, die lediglich von einer einzigen Firma abgegeben wird, wie das etwa bei der Miles&More-Karte der Lufthanse der Fall ist. Sowie die Variante, bei der eine große Anzahl an marktstarken Unternehmen beteiligt sind, wie beispielsweise bei Payback. Bei zuletzt genanntem schließen Sie mit dem jeweiligen Betreiber des betreffenden Kartensystems einen Kontrakt über die Bonusprogramm-Teilnahme ab. Vorteilhaft hierbei ist, dass Sie als Kunde mit lediglich einer einzigen Karte dazu in der Lage sind, einen großen Teil der Produkte zu einem günstigeren Preis zu erhalten.
Kleine Rabatte und kein Preisvergleich
Durch den Besitz einer Rabattkarte kommt es oftmals nicht zu einem Preisvergleich. Zudem sind die gewährten Rabatte oftmals recht gering.
Der Besitz einer Kundenkarte hält eine Vielzahl an Verbraucher vom Aushandeln höherer, günstigerer Rabatte an. Wenn Sie dennoch nach einem Preisnachlass fragen, erhalten Sie vom Händler oftmals den Hinweis auf die Kundenkarte und deren Rabattmöglichkeiten. Lohnenswert ist eine Kundenkarte oftmals lediglich in Kombination mit weiteren Sonderaktionen, wie etwa einem weiteren Gutschein über mehrere Prozent.
Außerdem gibt es noch einen weiteren Nachteil: Die von Ihnen oftmals mühsam angesammelten Punkte sind in den meisten Fällen lediglich während einer genau definierten Frist gegen eine Prämie einlösbar. Andernfalls verfallen diese. So kommt es, dass viele Besitzer einer solchen Karte überhaupt nicht mehr nach anderen Angeboten Ausschau halten, da sie die Punkte nicht verfallen lassen wollen. Dazu kommt, dass Geschenkaktionen sowie ebenfalls Rabatte einen Preisvergleich oftmals deutlich erschweren. Zudem ist es auch nicht immer möglich, den jeweiligen Gegenwert einer Prämie festzustellen.
Wenn Sie jedoch auf den Einsatz von Bonus- beziehungsweise Kundenkarten und somit auf in der Regel sehr wenige Prozente verzichten, dann beachten Sie am besten auch, dass bei Anbietern, die ein Kundenbindungssystem nutzen, gemeinhin immer ein etwas höherer Betrag bezahlt wird, denn schließlich müssen die Nicht-Kartenbesitzer die Nachlässe, die den Karteninhabern gewährt werden, mitfinanzieren.
Veröffentlicht: 12. November 2016
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Gläserner Kunde
Wenn Sie Ihre Rabattkarte nutzen, geben Sie freiwillig verschiedene Informationen preis.
Sobald Sie Ihre Kundenkarte bei einem Einkauf vorlegen, sind Sie nicht mehr anonym. Das kommt daher, dass mithilfe Ihrer Daten, die Sie bei Ihrem Kartenantrag freiwillig preisgegeben haben, und Ihren jeweiligen Umsatzdaten Nutzungs- und Kundenprofile erstellt werden.
Umso öfter Sie Ihre Rabattkarte einsetzen, desto genauer ist es den Unternehmen möglich, Ihr jeweiliges Konsumverhalten zu beobachten und dementsprechende, passende Zukunftsprognosen zu erstellen. Jedoch wird bei Verwendung von sensiblen Daten immer das Einverständnis des Kunden benötigt. Dagegen dürfen Namen, Geburtsjahr sowie Adresse auch ohne vorliegendes Einverständnis zur Werbung genutzt werden. Dies gilt so lange, bis Sie hier ausdrücklich widersprechen. Eine besondere Einwilligung ist dann vonnöten, wenn Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer für Werbezwecke genutzt werden darf.
Zur Marktanalyse, sowie ebenfalls zu weiteren Werbemaßnahmen, verlangen Unternehmen oftmals noch zusätzliche Informationen, wie etwa zu Einkommen, Größe des Haushalts, Familienstand, Hobbys und Beruf. Doch auch hier ist für die Nutzung der Daten wichtig, dass der Kunden darüber aufgeklärt werden und seine separate Einwilligung abgeben muss.
Kommt es beim Einkauf zum Einsatz der Karte, dann ist es dem Unternehmen erlaubt, Zeitpunkt sowie Ort des Kaufs, die Preise der betreffenden Dienstleistungen oder der Waren sowie die jeweilige Rabatthöhe oder die Anzahl der betreffenden Bonuspunkte zu speichern. Um welche Waren es sich jedoch handelt, geht das Unternehmen nichts an; sofern Sie diesbezüglich nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis abgegeben haben.
Aber auch bei bereits vorformulierten Einwilligungserklärungen ist es wichtig, die Augen offen zu halten, da diese lediglich dann gültig sind, wenn der Kunde diesen schriftlich zustimmt. Hierfür ist jedoch eine Extra-Unterschrift vonnöten.
Wenn Sie Datenschutz Großschreiben, dann ist es im Zweifelsfall die bessere Entscheidung von der Nutzung einer Rabattkarte abzusehen.
Informationen, die Sie als Karteninhaber erfahren müssen
Auf den Antragsformularen muss genau beschrieben sein, wie die vom Kartenbetreiber geplante Datennutzung aussieht.
Betreiber von Rabattkarten sind jedoch auch dazu verpflichtet, Ihre Kunden in den betreffenden Antragsformularen auch über die geplante Nutzung der Daten zu unterrichten. So ist es das Recht des Karteninhabers, dass er darüber informiert wird, welche Firma welche seiner Daten zu wessen und welchen Zwecken abgespeichert sowie verwendet werden. Des Weiteren muss ein Hinweis vorhanden sein, mit Folgen der Kartenbesitzer rechnen muss, wenn die Einwilligung verweigert wird.
Veröffentlicht: 14. Oktober 2020
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