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Neu in Deutschland? Unterwegs mit Bus und Bahn mit dem richtigen Ticket


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Bus und Bahn sind die beliebtesten Verkehrsmittel in Deutschland, aber einige Menschen haben Schwierigkeiten sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Das gilt nicht nur für Menschen, die neu in Deutschland sind, sondern auch für die Einheimischen. Aus dem Grund haben wir alle wichtigen Hinweise auf einen Blick zusammengestellt, so dass endlich ein wenig Licht im Tunnel zu sehen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bus und Bahn zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, die von den Menschen nicht nur privat, sondern auch für den Weg zu Arbeit genutzt werden.
  • Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sind Tickets notwendig, die im Bus oder im Schalter gekauft werden können.
  • Die Ticketvarianten sind unterschiedlich, von den Einzeltickets über die 4er-Tickets bis hin zu Monatstickets, so dass die Entscheidung meist recht schwer fällt. Gerade, wenn man sich nicht auskennt, kommt es hier zu Missverständnissen.

Das Sozialticket

Das Sozialticket gibt es in fast allen Gemeinden, Städten und Kreisen, so dass auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz ein solches Ticket bekommen können.

Das spezielle Ticket kann beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragt werden und wenn Sie ein Sozialticket haben, dann haben Sie die Möglichkeit billiger zu fahren. Sie können sogar Monatskarten kaufen und mit ihnen in einem bestimmten Bereich problemlos fahren.

Damit Sie mit dem Sozialticket in dem gewünschten Bereich fahren können, müssen Sie zudem ein Anschlussticket oder ein Übergangsticket kaufen.

Wichtig:

Die Fahrkarte ist nur gültig, wenn Sie das Sozialticket und die gültige Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

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Erste Hilfe bei einer Kontrolle

Regelmäßig werden in Bus und Bahn Kontrollen durchgeführt und gerade, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket auffallen, dann kann es teuer werden.

Die Kontrolleure sprechen ein erhöhtes Beförderungsentgelt oder eine Fahrpreisnacherhebung aus, so dass Sie nur weiterfahren können, wenn Sie diese Kosten sofort begleichen. Zudem gibt es das sogenannte „Schwarzfahren“ und dafür werden 60 Euro Strafe fällig, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket in Bus und Bahn erwischt werden. Die Kontrolleure stellen Ihre Personalien fest und nutzen dafür den Ausweis oder ein anderes Dokument. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, dann kann die Polizei gerufen werden und dann ermittelt sie Name und Anschrift des Fahrgastes. Das Verkehrsunternehmen wird Ihnen dann die Rechnung auf die ermittelte Adresse schicken.

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Ein Einspruch muss stets fristgerecht eingelegt werden.

Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder nicht wissen, warum Sie die 60 Euro Strafe zahlen sollen. Schon bei der Kontrolle ist die Strafe fällig, so dass die Frist für einen Einspruch recht kurz ist. Dabei beginnt die Frist mit dem Kontrolltag und dann haben Sie ein oder zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Für den Einspruch brachen Sie das Aktenzeichen oder auch EBE-Nummer oder FN-Nummer und die Adresse für den Einspruch. Diese Informationen finden Sie auf dem Beleg, den Ihnen der Kontrolleur bei der Kontrolle überreicht hat.

Heben Sie diesen Beleg sehr gut auf, denn es reicht nicht, wenn Sie auf Post warten. Das kann dann schon zu spät sein und Sie haben eine Möglichkeit für einen Einspruch mehr.

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Der Fernverkehr

Mit Bus und Bahn kann man nicht nur kommunal oder regional fahren, sondern auch im sogenannten Fernverkehr.

Die Tickets für den Fernverkehr finden Sie in erster Linie im Internet, auf der Webseite der Bahn. Aber auch am Bahnhof befinden sich Schalter mit Personal für die Kaufmöglichkeit. Automaten stehen auf jedem Bahnhof ausreichend, so dass Sie ohne Schwierigkeiten an ein passendes Ticket kommen können. Die Fahrpläne und Verbindungen sind entweder im Internet auf der Seite der Bahn zu finden oder Sie nutzen die App für das Smartphone.

Sie sollten wisse, dass die Tickets für die schnelleren Züge (Intercity und IntercityExpress) um einiges teurer sind als die Tickets für die normalen Züge (Regionalzüge). Die Nahverkehrstickets gelten in den schnelleren Zügen nicht und eignen sich nur für RB und RE, also die Regionalzüge.

Interessant ist, dass die Fernbusse manchmal deutlich preiswerter sind als die Bahn. Die Tickets für einen Fernbus lassen sich im Internet kaufen, aber auch einige Reisebüros ermöglichen den Kauf. Die Fahrpläne und die Verbindungen lassen sich ebenfalls im Internet nachlesen oder sie nutzen die App.

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Flüchtlinge sollten diese Dinge erklärt bekommen

  • Bus, Straßenbahnen, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzüge zählen zum Nahverkehr und die grauen Züge (IC und ICE) gehören zum Fernverkehr. In diesen Zügen gelten die Nahverkehrtickets nicht!
  • Das Ticket muss vor dem Einstieg gekauft werden, denn nur in Bussen kann das Ticket im Bus gekauft werden. Ticketautomaten gibt es nur in sehr wenigen Straßenbahnen und U-Bahnen. Zur eigenen Sicherheit sollten Sie daher immer vorher ein Ticket kaufen!
  • Ticketautomaten an der Haltestelle, bestimmte Geschäfte und Kiosks bieten die Möglichkeit Tickets zu kaufen. Auch am Bahnhof oder beim Busfahrer können Sie ein Ticket erstehen.
  • An diesen Stellen finden Sie nicht nur die Tickets, sondern auch Informationen zu den einzelnen Tarifzonen und die Fahrpreise. Auch einige Ortskundige haben damit ihre Schwierigkeiten.
  • In der Regel muss das Ticket entwertet werden und dafür gibt es Entwerter-Automaten an der Haltestelle oder im Bus.
  • Die Einzeltickets sind in der Regel schon entwertet und müssen nicht noch einmal entwertet werden. Sie können aber auch einen anderen Fahrgast oder den Busfahrer fragen, ob Sie das Ticket noch entwerten müssen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bus und Bahn 

1. Müssen Flüchtlinge für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen?

Auch Flüchtlinge müssen für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen, aber sie haben die Möglichkeit ein Sozialticket zu bekommen und somit können sie preiswerter unterwegs sein.

2. Wie teuer ist aktuell das NRW Ticket?

Das NRW Ticket gibt es als Einzelticket oder als Gruppen oder Familienticket. Das Einzelticket liegt aktuell bei 30,60 Euro und das Familienticket kostet 45,70 Euro. Fahren dürfen Sie damit in der zweiten Klasse.

3. Wo muss ein Ticket für den Bus erstanden werden?

Heute kann ein Busticket an den Kiosken an den Haltestellen, beim Busfahrer oder an vorhandenen Automaten erstanden werden. Der Preis richtet sich nach der Tarifzone.

4. Kann ich ein Ticket auch während der Fahrt kaufen?

Nein, denn ein Ticket muss vor der Fahrt erstanden werden. Wenn Sie sich für die Busfahrt entscheiden, dann sollten Sie spätestens beim Einstieg beim Busfahrer ein Ticket kaufen.

5. Wie teuer ist „Schwarzfahren“?

Schwarzfahren kostet aktuell 60 Euro und ist in der Regel sofort fällig. Wenn Sie sich ausweisen können, dann erhalten Sie eine Rechnung per Post und haben 14 Tage Zeit zum Begleichen.

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Fazit

Das Fahren mit Bus und Bahn ist in Deutschland wichtig für viele Arbeitnehmer, aber auch für Privatpersonen. Aber durch den Dschungel von Tarifzonen, Verbindungen und Tickets steigen die Einheimischen schon kaum durch. Aus dem Grund sollten Flüchtlinge und andere Ausländer auch einige Informationen rund um Bus und Bahn bekommen. Idealerweise gibt es entsprechende Informationen auf der Internetseite der Anbieter.

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