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Online Strafanzeige erstatten – so geht’s bei der Internetwache der Polizei


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Wenn Sie auf einen Trickbetrüger oder Fakeshop reingefallen sind, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. In den meisten Bundesländern geht das online über die Internetwache der Polizei. Wir erklären, was Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige beachten sollten und welche Bundesländer die Online-Strafanzeige anbieten.

Manchmal schämt man sich dafür, dass man auf eine gefälschte Webseite, einen Fakeshop oder einen Onlinebetrug hereingefallen sind. Dann noch der Polizei unter die Augen zu treten, ist oft nicht einfach. Aber Sie können dem persönlichen Gespräch zunächst aus dem Weg gehen, indem Sie die Strafanzeige online erstatten. Dieser Weg ist auch dann zu empfehlen, wenn Sie in Einzelfällen vor Ort abgewiesen wurden und der Beamte keine Anzeige aufnehmen wollte.

Sie können in allen Bundesländern, bis auf  Thüringen (Stand: Januar 2020) eine Strafanzeige auch über das Internet erstatten. Dafür gibt es die sogenannten Onlinewache der Polizei. Vor der Erstattung einer Anzeige sollten Sie keine Angst haben. Sind Sie sich nicht sicher, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, können Sie sich auch telefonisch an die Polizei wenden, den Sachverhalt kurz schildern und fragen, ob hier eine Straftat vorliegt. Für solche Auskünfte sollten Sie allerdings nicht den Notruf der Polizei, die 110, nutzen. Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes oder an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

Haben Sie das schon gesehen?

So erstatten Sie eine Strafanzeige online

Um eine Strafanzeige online zu erstatten, gehen Sie auf die jeweilige Webseite der Internetwache der Polizeidienststelle ihres Bundeslandes. Diese finden Sie hier:

Danach müssen Sie den Anweisungen der Polizeidienststelle des jeweiligen Bundeslands folgen. Lesen Sie sich die Hinweise auf den Seiten genau durch.

Das sollten Sie beim erstatten einer Strafanzeige beachten

  • Eine Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.
  • Wenn Sie wissentlich eine Straftat vortäuschen oder jemanden zu Unrecht beschuldigen, machen Sie sich gegebenenfalls selber strafbar.
  • Aber keine Angst. Ihnen passiert nichts, wenn Sie es nicht besser wissen konnten. Da Sie kein Anwalt oder jemand sind, der sich mit dem Strafrecht auskennt, werden Sie nicht bestraft, wenn Sie jemanden zu unrecht beschuldigen oder keine Straftat vorliegt.
  • Geben Sie immer Ihren korrekten und vollständigen Namen sowie die richtige Adresse und Rufnummer an, damit die Polizei Sie bei Fragen kontaktieren kann.
  • Wenn es die Möglichkeit gibt, Beweise als Datei hochzuladen, sollten Sie dies auch tun. Beweise können E-Mail-Anhänge, Rechnungen, Chat-Protokolle, Bilder und so weiter sein.
  • Für Beweise im Bereich der Kinderpornografie gilt, dass Sie keine Bilder auf Ihrem Computer speichern dürfen. Haben Sie eine Webseite entdeckt, kopieren Sie die Seitenadresse und senden Sie diese über das Onlineformular.
  • Wurde keine Straftat begangen, sollten sie eher einen Hinweis geben. Auch dies ist teilweise online über die Polizeidienststellen der Bundesländer möglich.
  • Füllen Sie die Formulare auf den Webseiten möglichst vollständig und exakt aus. Je genauer Ihre Angaben sind, desto eher hat die Polizei die Möglichkeit, die Straftäter zu schnappen.
  • Wenn Sie eine Anzeige erstatten, können Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge geladen werden. Das sollten Sie vor dem Erstatten der Anzeige beachten. Sie sind dann verpflichtet, eine Aussage zu machen.
  • Sie brauchen sich selbst oder Angehörige nicht belasten. Die Auskunft auf Fragen dazu können Sie verweigern.

Checkliste zum Erstellen einer Strafanzeige

Was? Was ist genau passiert?
Wann? Nennen Sie Datum und Uhrzeit des Tathergangs.
Wo? Wo genau ist es geschehen? Benennen Sie den Ort so genau wie möglich.
Wer? Wer war an der Straftat beteiligt? Nennen Sie Täter, Opfer und gegebenenfalls Zeugen.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Strafanzeige?

Leider lässt sich das nicht allgemeingültig sagen. Einerseits unterscheidet sich die Bearbeitungszeit in den einzigen Bundesländern und Polizeidienststellen. Andererseits hängt die Bearbeitungszeit für Onlineanzeigen immer auch von der Anzahl der gerade eingehenden Anzeigen ab. Erfahrungsgemäß lässt sich sagen, dass die Bearbeitungszeit für Onlineanzeigen länger ist, als für Strafanzeigen die Sie in der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Die Bearbeitung von Onlineanzeigen dauert teils mehr als 4 Wochen. Falls Sie also der Meinung sind, dass eine Straftat sofort verfolgt werden sollte, dann raten wir Ihnen zur Erstattung der Anzeige in der nächsten Polizeidienststelle.

Polizei: Strafanzeige erstatten – Das müssen Sie wissen

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, sollten Sie in jedem Fall eine Anzeige erstatten. Dass dies mit Unannehmlichkeiten und einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist, sollte Ihnen von vornherein klar sein. Allerdings gibt es ja einen

28 comments

Alternative zur Onlineanzeige

Eine Strafanzeige können Sie nicht nur bei der Onlinewache der Polizei erstatten. Wenn es schnell gehen muss, ist es oft sogar besser direkt die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen. Die Beamten müssen dort Ihre Strafanzeige ebenfalls aufnehmen. Sehen Sie sich dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige an. Online wie offline gilt: Bereiten Sie sich gut vor und nehmen Sie alle Belege und Beweise mit.

Ihre Erfahrungen mit Onlineanzeigen/Strafanzeigen

Haben Sie selber schon einmal eine Strafanzeige online erstattet? Wie sind Ihre Erfahrungen? Oder waren Sie vor Ort in der Polizeidienststelle und Ihre Anzeige wurde nicht aufgenommen? Hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. Ihnen sind dubiose Webseiten aufgefallen? Sie haben von Trickbetrügern gehört. Gern können Sie uns eine E-Mail senden, damit wir uns genauer mit dem Problem befassen können.

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69 Gedanken zu „Online Strafanzeige erstatten – so geht’s bei der Internetwache der Polizei“

  1. Ich habe eBay eine Kaffemaschine ersteigert. Bei der Beschreibung hat Verkäufer geschrieben.
    VOLL funktionsfähig, verkauft als Defekt um keinen späteren Ärger zu haben. Porto 20€ und NUR tatsächlichen wird berechnet. „https://www.ebay.de/itm/Delonghi-ESAM4200-S-Magnifica-Kaffeevollautomat-Kaffeemaschine-Vollautomat-ESAM-/224344829717?“nma=true&si=kpiXAxMoKdFBsp8leFa1HPBDfbM%253D&orig_cvip=true&nordt=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557“
    Nachdem Kauf verlangte er für Porto 25€, was ich auch ohne ein Wort sofort überwiesen habe. (ein Tag nach Kauf). Andere Verkäufer nehmen für die gleiche Maschine ca. 11€ Versandkosten.
    Am nächsten Tag sehe ich, dass er die selbe Maschine nochmal versteigern lässt. Habe eBay gemeldet. Die Auktion wurde abgebrochen. „https://www.ebay.de/itm/224353445192?Vi“ewItem=&item=224353445192“
    Auf Hinweis von einem eBay-Forum-Mitglied sieht man, dass der Verkäufer schon 2 mal erfolgreich die selbe Maschine verkauft hatte, Ich bin sozusagen der Dritte Käufer. „https://www.ebay.de/sch/Kaffeevollautomaten/6″5643/m.html?“_nkw=&_armrs=1&_ipg=&_from=&LH_Complete=1&LH_Sold=1&_ssn=mamino48
    Nachdem ich ihn nach TrackingNr. gefragt habe, meldet er so dreist, dass ich NICHT bezahlt hätte. Habe bei eBay mein Kontoauszug gesendet, nach gründlicher Prüfung hat eBay ihn angeschrieben, dass er mir entweder die Maschine oder Geld zurück schicken muss.
    Er verschickte mir dann die Maschine, bei der ein Drehknopf fehlt, was in der Beschreibung nicht erwähnt, und auf seine Photos noch da ist. und die Kaffeemaschine funktioniert gar nichts.
    Ich möchte den Kauf rückgängig machen. Er sagte einfach, ich soll lesen, er verkauft als defekt. Finde, dass es eine arglistige Täuschung, wenn er schrieb: Maschine ist voll funktionsfähig. damit wollte er Leute (mich) reinlegen/betrügen.
    Kaufpreis 71 + 25 Porto = 96€.
    eBay kann nichts für mich tun, weil ich überwiesen habe und nicht per Paypal bezahlt.
    Ob ich das Geld wieder bekomme oder nicht, ist nebensachen. Es geht um Prinzip.
    Betrogen worden und jetzt auch noch Anwalt bezahlen ist auch nicht unbedingt gute Lösung. 🙁
    Ist es Betrug? Soll ich Anzeige wegen Betruges bzw. Verdacht des Betrugs erstatten? und wenn, bei welchem Bundesland ? da wo ich bin, oder wo der Verkäufer ist? Hamburg oder Hessen.
    würde mich auf Eure Rat freuen.

    Antworten
  2. Anzeige bei der Polizei sehr umständlich und zeitaufwendig und am Ende kommt nichts raus. Man erhält nur die Mitteilung,der Angezeigte konnte nicht ermittelt werden. Es ging um dauernde Anrufe wegen Gewinnspielabo und der Drohung mit Rechtsabteilung.

    Antworten
  3. Ich habe im April eine online Anzeige wegen Betrug gemacht und auch eine Eingangsbestätigung erhalten, aber bis heute keine Reaktion, aż oder ähnliches erhalten

    Antworten
  4. Leider gibt es bei der Onlinewache der Polizei keine Möglichkeit einen Online Kreditbetrug zu melden diese informationen sind einfach falsch!

    Antworten
  5. Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    die Seite Neocreo.com auch zu erreichen unter Fadenversand.de verkaufte Nähmaschinennadeln und anderes Zubehör.
    Dort habe ich und ich musste feststellen auch viele Hundert andere Leute Waren bestellt. Diese sind nicht geliefert worden, weder bei mir noch bei vielen anderen! Statt Antwort auf nachfragen wird geschwiegen und mittlerweile die automatische Antwort versendet das der laden jetzt Insolvenz anmeldet. Der Verkäufer hat aber nachweislich über 800 kunden Geld abgeknöpft bei manchen eine Teillieferung vorgenommen und bei den Meisten der über 800 Kunden gar nichts geliefert.

    Aber nicht nur das er nichts geliefert und Geld eingesteckt hat und eben Insolvenz anmeldet hat er hat nebenbei noch einen anderen gut funktionierenden Onlineshop mit nahezu identischem Sortiment.

    Quelle der Zahlen geprellter Kunden habe ich von den Rezensierungsseiten
    Trustpilot 69 Kunden
    Trusted Shops 751 Kunden seit Ende März
    Die Google Rezensionen mit fehlenden aber bezahlten Waren habe ich noch nicht ausgezählt aber da kommen sicherlich auch noch einige mehr zusammen.
    Bin ich mit meinem Denken hier richtig das in dem Fall tatsächlich von Betrug auszugehen ist? zumal das nicht nur 20 bis 30 kunden trifft sondern hunderte?

    Antworten
  6. Nach Anmeldung bei bit-qt.com wird man von diversen Tradern tel. kontaktiert, die wollen, dass man diverse Konten eröffnet mit einer Einlage, meist von 250 Euro. Die Trader wissen angeblich nichts voneinander und behaupten zum Teil nichts damit zu tun zu haben und Seriös zu sein, eine anderer Trader behauptet, er würde mit BitQT zusammenarbeiten. Es handelt sich hierbei um Grandefex und Roimax, bei Roimax wird unter anderen über Brainhub abgebucht. Das Schlimme, Werbung bei Markus Lanz zu dieser Software über Facebook. Werde das ZDF ebenfalls anschreiben wie so etwas sein kann. Läuft dort nicht auch Vorsicht Falle?, somit wirkte es auf den ersten Blick seriös. Anmeldung ist Scam. Auf jeden Fall Finger weg von BitQT.

    Antworten
  7. Viagogo verkauft Tickets für Konzerte zu horrenden Preisen. Der vorgegebene Ticketpreis stimmt in erheblichem Maße nicht mit den tatsächlich aufgedruckten Ticketpreisen überein. Da die Tickets nach der Bezahlung auf dem Postweg verschickt werden, ist der Betrug komplett. Zahlungsvermittlungsunternehmen sehen sich offenbar nicht in der Pflicht, diese betrügerische Masche aufzuklären.

    Antworten
  8. Ich entdecke neuerdings dauernd Angebote bei eBay Kleinanzeigen, in denen E-Gitarren deutlich unter Preis verkauft werden sollen. Die Bilder und schlecht maschinell übersetzte Artikelbeschreibungen stammen aus abgelaufenen eBay-Auktionen aus dem englischsprachigen Ausland oder von Shops in den USA. Die „Verkäufer“ benutzen vermutlich gehackte eBay-Kleinanzeigen-Accounts die schon mehrere Jahre alt sind („Aktiv seit nnnn“). Das letzte mal waren gleich 4 Anzeigen online, bei denen es jeweils um „Vintage“-Instrumente im Wert von 2.000-6.000€ ging, ich konnte alle Originalangebote im Netz finden, es war also eindeutig kein echter Verkäufer der nur zu faul zum Fotos machen war.

    2x habe ich die Anzeigen direkt bei eBay gemeldet. Ich gehe davon aus dass eBay einfach nur die Anzeigen löscht und die Accounts sperrt und nichts weiter unternimmt, die Betrugsversuche also unentdeckt und ungeahndet bleiben. Heute sehe ich wieder so ein Angebot (diesmal eine deutlich billigere Gitarre zur Hälfte des Wertes und keine weiteren Angebote, Bilder und Text bei ebay.ie geklraut) und frage mich ob ich nicht besser Anzeige bei der Polizei erstatten sollte?

    Antworten
    • Ich habe inzwischen 6 weitere (eindeutig betrügerische) Angebote dieser Art gemeldet, dabei habe ich im Wesentlichen nur ein Bundesland und wenige Instrumentenarten auf dem Radar. Ich gehe daher davon aus, dass die tatsächliche Anzahl der Betrugsversuche weitaus höher ist und – trotz der vielfachen Hinweise auf die Maschen der Betrüger in Foren etc. – einige davon erfolgreich sind. Die lahme Reaktionszeit von eBay (meist +48h) nach Meldung der Anzeigen lässt den Betrügern genügend Zeit, ahnungslose Leute zu einer Überweisung zu überreden. Das Ausmass der Machenschaften im Rahmen einer „Onlineanzeige“ darzustellen erscheint mir eher sinnlos zu sein, jeden einzelnen Versuch zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen wäre eine ziemliche Belastung auch für mich, mit der Geschichte auf einer Polizeiwache aufzutauchen dürfte die Leute da auch etwas überfordern. Was gibt es noch für Möglichkeiten?

      Antworten
  9. Guten Morgen, habe einen Artikel in einem Onlineshop retourniert, vor ca. 3 Wochen. Keine Antwort vom Händler , telefonisch nur sehr schlecht zu erreichen und wenn dann wird man mit Falschaussagen vertröstet. Meine Frau stand neben mir, als mir gesagt wurde dass mir das Geld zurück überwiesen wird. DAs war allerdings gelogen.
    Sollte ich eine Strafanzeige wegen Betruges stellen?

    Vielen Dank im Voraus .

    Antworten
    • Hallo,
      es ist nicht immer einfach zu erkennen, ob hier eine Straftat vorliegt oder ob der Shop einfach nur Probleme bei der Rückzahlung hat.
      Da Sie schon Kontakt mit dem Shop hatten, würde ich den Betrag schriftlich einfordern und eine Frist setzen. Ist diese verstrichen, sollten Sie die Sache einem Anwalt übergeben.
      Von einer Strafanzeige würde ich in Ihrem Fall zunächst absehen.

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
  10. Hallo

    Meine Frage:
    Ich werd bei Youtube in Kommentaren übelst beleidigt, ich melde die Komentare bei Youtube werden dan auch gelöscht, bringt aber nichts weil er weiter macht, unglaublich was im Netzt so abgeht.
    Kann ich da Anzeige erstatten ?
    Sollte ich da persöhnlich zu Polizei oder geht das auch Online ?

    Danke und Gruß

    Antworten
    • Selbstverständlich können und sollen Sie Anzeige erstatten. Sichern Sie alle Beweise und reichen Sie diese mit ein. Ob Sie das Online oder persönlich vor Ort machen, ist nicht entscheidend.

      Beste Grüße und viel Erfolg.

      Antworten
  11. Ich habe am Wochenende bei einem Internetshop bestellt. (hoocapgoods.com) Nachdem ich meine persönlichen Daten und Handynr. eingegeben hatte, wurde ich zur Bezahlung der bestellten Artikel mit Visa aufgefordert. Nachdem der Transfer erfolgt war, bekam ich eine Bestätigung per Mail von [email protected]. Das hat mich stutzig gemacht und ich habe recherchiert. Ich fand heraus, das ich möglicherweise auf einen Internetbetrug hereingefallen bin und habe die Transaktion reklamiert und meine Karte gesperrt um Missbrauch zu verhindern. Ist eine Anzeige sinnvoll und gerechtfertigt, weil ich nicht beweisen kann das es sich um Betrüger handelt und es bis jetzt noch zu keinem weiteren Schaden kam? In Foren habe ich vor dem Shop bereits gewarnt, ärgerlich ist nur, dass sie meine Daten haben und ggf. Unfug damit treiben können.

    Antworten
  12. Habe am 25.06.19 bei Ebay ein Fernsehtisch gekauft,der Käufer bietet nur Überweisung an.Die information mit den Kontodaten habe ich aus versehen weg geklickt,als hab ich den Händler angeschrieben wegen Bankdaten.In der zwischenzeit habe ich einzelheiten zum kauf aufgerufen und die Bankdaten gefunden.Auch gleich überwiesen. Heute antwortet mir der Händler und schick mir die Bankdaten, die nicht mit den von gestern übereinstimmen.Habe den Händler ein foto von meiner Uberweisung geschickt,promt kommt die Antwort“Das sind nicht unsere Bankdaten, unser Konto wurde gehäckt.“
    Soll ich jetzt eine Anzeige machen? Ebay sagt bei 29,95 € lohnt sich das nicht.

    Antworten
  13. Ich habe am 21.05.2019 online bei der Polizei NRW eine Strafanzeige stellen wollen. Das komplette Formular habe ich sorgfältig ausgefüllt und den Sachverhalt detailliert beschrieben. Als ich auf „Absenden“ geklickt habe, erschien keine Bestätigung und keine Fehlermeldung, sondern einfach nur wieder die Startseite. Alle gemachten Angaben waren verschwunden. Vermutlich wurde die Anzeige nicht registriert. In der örtlichen Polizeidienststelle konnte man mir dazu keine Auskünfte geben, weil wohl alles zentral über einen Server in Düsseldorf läuft. Das Ganze finde ich sehr ärgerlich, denn so habe ich ca. 45 Minuten meiner Zeit verschwendet. Ich finde es gut, dass es ein Online-Angebot gibt, aber wenn dieses nicht zuverlässig funktioniert, sollte es besser abgeschaltet werden.

    Antworten
    • Hallo, mir ist vorgestern genau das selbe passiert. Hat sich bei Ihnen später noch jemand gemeldet?
      Ich weiß nicht, ob ich lieber noch warten sollte oder das Ganze ein zweites mal versichen.

      Antworten
    • Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Diese Aussage ist nicht falsch. Sie können nicht zur Polizei gehen, eine Straftat anzeigen und am nächsten Tag sagen, bitte vergessen Sie den Sachverhalt. Hat die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangt, ist sie zur Aufnahme verpflichtet. Das ist das sog. Legalitätsprinzip.
      Es gibt ein paar Straftaten, die einen Strafantrag als Verfolgungsvoraussetzung haben. Dieser kann tatsächlich zurückgezogen werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Anzeige dann sofort gelöscht wird. Sie wird zur endgültigen Entscheidung an die zuständige Staatsanwaltschaft übersendet. Hier kann Sie eingestellt oder bei besonderem öffentlichen Interesse weiter verfolgt werden.
      Sie können auch in Ihrer Aussage vermerken lassen, dass Sie kein Verfolgungsinteresse haben. Dennoch wird die Anzeige weiter bearbeitet. Und es wird sicherlich Fragen geben, woher der Sinneswandel kommt.

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
  14. Ich habe über ebay Kleinanzeigen ein iPhone für 400€ gekauft. Nach dem überweisen des Betrags, kam ca 1h später eine E-Mail von ebay, dass das Konto des Anbieters gesperrt wurde und ich nichts zahlen soll. Leider zu spät…
    Ich weiß mitlerweile, dass er mir einen falschen Namen genannt hat. Jedoch sind mir ja IBAN bekannt, der anfangsbuchstabe des Namen und eine Handynummer(wenn diese neu ist, müsste man beim Provider ja auch eine Identität feststellen können).
    Macht es da Sinn eine Anzeige zu tätigen und eventuell auch einen Anwalt einzuschalten?

    Antworten
    • Eine Anzeige sollten Sie auf jeden Fall erstatten. Danach könnten Sie, wenn noch nicht viel zeit vergangen ist, versuchen das Geld über Ihre Bank zurückzuholen. Dafür brauchen Sie die Anzeigennummer der Polizei.

      Beste Grüße und viel Erfolg.

      Antworten
  15. Ich bin 2 Jahre lang einem Scammer aus Südafrika auf den Leim gegangen, er hat mich mit falschen Geschichten über Krankheit usw und falschen Hoffnungen und Versprechen um 50 000 Euro betrogen.
    Ja ich weiss dass es Dummheit ist auf so etwas reinzufallen.
    Macht es Sinn gegen den Mann Anzeige zu erstatten?
    Ich habe massenweise Chatprotokolle, Emails, Screenshots, sowie Kontaktdaten und seine ID- Nummer.
    Adresse leider nicht mehr, Telefonnummer hat er geändert.
    Ich möchte vermeiden dass er dasselbe mit jemand anderem macht.

    Antworten
  16. mir wurde drei mal ein darlehen angeboten habe viel geld beazhlt nie was bekommen wo erstatte ich anzeige mag nicht zur polizei gehen mag es online machen

    Antworten
  17. Muss denn tatsächlich erst ein Schaden entstanden sein, bevor ich Anzeige erstatten kann? Die Erpressungsmail mit altem Passwort und angeblichem Pornokonsum kam bei uns auch an – wurd als Spam erkannt und ausgesondert. Das bleibt aber doch eine Erpressung? Oder ein Erpressungsversuch? Ein Anruf bei der örtlichen Polizeiwache war leider nicht hilfreich…..

    Antworten
    • Hallo,
      grundsätzlich nein. Denn der Versuch reicht in den meisten Fällen schon aus. Allerdings ist ja in Ihrem Fall schon ein „Schaden“ entstanden. Ihre Daten sind in die Hände von Kriminellen geraten. Damit gibt es schon einen Gesetzesverstoß.

      Leider argumentieren viele Polizisten mit dieser Phrase: „Es ist doch noch nichts passiert“. In diesem Fall doch. Auch der Versuch der Erpressung ist eine Straftat. Da diese gewerbsmäßig, vielleicht sogar von Mitgliedern einer Bande, verübt wird, ist es sogar ein Verbrechen.

      Aus diesem Grund empfehlen wir vor dem „Besuch“ einer Polizeidienststelle in unseren Artikel zu schauen.
      https://www.verbraucherschutz.com/tipps/eine-anzeige-bei-der-polizei-erstatten-wie-verhalten-sie-sich-richtig/

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
  18. Wollte erstmals eine Anzeige online erstatten. Bin nicht weiter gekommen, da nur 255 Zeichen erlaubt waren und ein Versand dadurch nicht möglich war. Wie kann man einen Vorgang in 255 Zeichen beschreiben?

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