Kommentare zu: Online Strafanzeige erstatten – so geht’s bei der Internetwache der Polizei https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/ Tue, 09 Nov 2021 16:34:33 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 Von: Anonymous https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-338259 Tue, 09 Nov 2021 16:34:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-338259 Besucherbewertung: 4 Sterne

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Von: Timo Schwarz https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-315654 Fri, 11 Jun 2021 04:00:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-315654 Als Antwort auf Alex.

Hallo,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Wir können natürlich schlecht beurteilen, ob und warum Ihre Anzeigen kein Gehör finden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anzeigen gelöscht oder nicht weiter verfolgt werden, dann sollten Sie Ihr Anliegen direkt an die zuständige Staatsanwalschaft richten.

Viele Grüße aus der Redaktion
T.S.

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Von: Alex https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-315436 Wed, 09 Jun 2021 12:38:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-315436 Hallo,
ich zeigte einen Polizisten wegen seiner dauernden verfassungsfeindlichen Zeichen online an.
Daraufhin wurde ich festgenommen und am 07.04.2021 nach dem PsychKg als angeblicher Gefährder von dem Beamten untergebracht.
Die Anzeige wird nicht unbedingt bearbeitet.
Meine Frage:
Ist meine Anzeige davor geschützt, dass sie vom Gemeindekommissariat willkürlich gelöscht wird?

Meine Anzeigen werden hier grundsätzlich nicht bearbeitet. Man kommt sich dumm vor. Die beiden Gemeindekommissare waeren m.E. kleine Lukaschenkos meines Erachtens.
Haben Sie Dank bereits im Voraus fuer eine Antwort bzgl. der sicheren Uebermittlungsmoeglichkeit bzw. kann das gemeindekommissariat meine online Anzeigen beleibig löschen? Immerhin geht sie gegen einen dort tätigen, bei der CSU und in der bayerischen Polizeigewerkschaft sehr umtriebigen Beamten.
MfG
Alex Dipl.-Ing.

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Von: Matthias Ross https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-310765 Wed, 12 May 2021 15:59:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-310765 Hallo,
ich bin auf ebay-Kleinanzeigen auf eine Verkaufsanzeige , die seriös aussah reingefallen. Ich erstattete nach „Nichtmelden“ nach dem das Geld überweisen wurde Anzeige und erhielt auch ein Aktenzeichen. Der vermeintliche Täter konnte ermittelt werden.

Jetzt möchte ich mein Geld natürlich auch zurück – welche Möglichkeiten habe ich hier?

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Von: Selami Bostan https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-308631 Fri, 30 Apr 2021 12:48:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-308631 Hallo, wir sind ein österr. Unternehmer und haben bei Ebay Kleinanzeigen 2 Maschinen „gekauft“ Leider sind beide Betrüger. Wir haben bezahlt, aber keine Ware erhalten. Kann man da noch Anzeige erstatten ?
Danke für Ihre Antwort.

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Von: H.H.-harzruessler https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-307878 Mon, 26 Apr 2021 15:16:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-307878 Als Antwort auf B.H..

Hallo B.H , ich lasse dies bei der Polizei einfach bleiben, da Abwimmeln, nicht erst seit Corona , gar nicht so unüblich ist. Aus diesem Grund ganz einfach direkt bei der Staatanwaltschaft eine Anzeige einreichen . Diese kannst Du ganz konventionell per Einschreiben oder rechtsicherem elektronischem Mailverkehr, direkt in die Staatsanwaltschaft / Amtsgericht ( wenn eine zentrale elektronische Adresse.)
Hervorragend eignet sich DeMail ( nach EGOV , OZG . DeMail Gesetz) dazu, auch wenn noch Verbesserungswürdig. Aber gerade diese Versandart , da ich auch wirklich alles aufhebe, hat mir schon einige Mal geholfen ,wenn irgendeine Behörde mir wieder die Hucke voll lügen wollte: hat man nicht erhalten , gab es noch nie usw.
Hatte ich gerade erst wieder Ende 2020 mit der Familienkasse , war bloß blöd für die da ich alle DeMail aus 2017 noch hatte und auch nicht löschen werde.
Man versteckt diese Option aber sehr gern und so manche Behörde wollte mich davon abbringen diese zu nutzen , da ich die „einzige“ Normalbürgerin sei , welche es bei denen nutzt. Warum wohl, ja weil alles nachvollziehbar und beweisbar ist jede hochgeladene versendete Datei ( also nix mit dieses oder jenes kam nicht an) und man ja keine Werbung dafür macht oder die DeMail Adresse im Briefkopf aufnimmt. DeMail ist aber u.a, genau für den Bürger gedacht, damit er einen rechtsicheren Onlineversand durchführen kann.
Solltest Du Dir eine zulegen wollen, dann z.B. bei der Telekom nur mit einem Onlineverifizierungsverfahren machen , Ausweis einlesen ( über Ausweisapp2 am Smartphone oder ein Ausweis Lesegerät am PC, dafür muss am Ausweis die elektronische Funktion frei geschalten sein ( kann man aber nachholen) auf gar keinen Fall über diesen Identpartner, dass hatte ich vor paar Jahren versucht, die kommen nie , schon gar nicht in ländl. Gegenden. Scheint auch heute noch so zu sein, bzw. noch schlimmer.
Fast jedes Gericht / Staatsanwaltschaft zumindest in Bayern hat heute eine, steht meist ganz unten bei den Kontaktdaten. Siehe Beispiel Nürnberg:

Kontakt
Telefon: 0911 / 321-01
Telefax: 0911 / 321-2466
E-Mail: [email protected]

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Elektronischer Rechtsverkehr:

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

De-Mailadresse:

Hauptstelle Nürnberg: [email protected]
Zweigstelle Fürth: [email protected]
Zweigstelle Erlangen: [email protected]

ACHTUNG! FÜR DIE NUTZUNG DER DE-MAILADRESSE IST EINE REGISTRIERUNG NOTWENDIG!

Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter „https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ abrufbar.

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Von: Timo Schwarz https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-305060 Sat, 10 Apr 2021 12:33:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-305060 Als Antwort auf B.H..

Hallo,
vielen Dank für Ihren Kommentar.

Leider kommt dies immer wieder vor. Sie können an dieser Stelle beharrlich bleiben und auf die Aufnahme bestehen, zu der der Beamte gesetzlich verpflichtet ist.
Er kann zumindest Ihre persönlichen Daten elektronisch erfassen, somit ein Aktenzeichen vergeben und Ihnen einen Zeugenanhöhrbogen aushändigen, den Sie dann ausfüllen und in der Dienststelle abgeben können.
Diese Vorgehensweise ist seit der Pandemie teilweise üblich und durch die übergeordnete Behörde so angeordnet.
Das Aktenzeichen aus der Onlineanzeige sollte ausreichen. Wird in der folgenden Bearbeitung durch einen Sachbearbeiter ein anders Aktenzeichen vergeben, sind diese beiden Aktenzeichen in der Regel elektronisch verknüpft.

Viele Grüße aus der Redaktion
T.S.

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Von: B.H. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-305038 Sat, 10 Apr 2021 10:21:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-305038 Guten Tag,

leider sind nicht alle Polizeistationen gewillt einen Onlinebetrug als Anzeige aufzunehmen. Ich bin bei eBay in einen aktuellen Betrugsfall verwickelt mit einem 4-Stelligen Betrag und war gleich am Folgetag, nach dem der Betrug bekannt wurde, bei der in meinem Gebiet zuständigen Polizeistation.

Nach Schilderung meines Falles wurde ich abgewiesen mit der Begründung man bearbeite hier nur Kleindelikte und ich solle doch dies online machen, wäre ganz einfach. Zudem sollen die Coronaviren nicht unnötigt verbreitet werden. Auf die Begründung, dass ich eine Kopie der Anzeige für die Buchungen auf der Bank benötige ist er gar nicht eingegangen und hat mich mit den Worten „Das Geld ist eh weg“ abgespeist. Unfreundlich, keine Ahnung und keine Lust. Die Polizei, dein Freund und Helfer …
Ich empfinde dieses Verhalten mehr als unangemessen!

Ich habe die Anzeige nun online gestellt, jedoch ist hier die Bearbeitungsdauer unbekannt. Es gibt zwar nach Erstellung ein Online Aktenzeichen, ob das jedoch aussreicht ist mir bisher unbekannt. Die offizielle Anzeigenbescheinigung erfolgt erst nach Bearbeitung.

MfG

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Von: Tatjana Heil https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-303263 Wed, 31 Mar 2021 14:05:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-303263 Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte wissen ob ich kann wegen „Üble Gerede“eine Anzeige bei Polizei machen. Es geht schon seit 2000 und endet nicht. Es waren sexuelle, personenbezogene, herkunftbezogene beleidigungen ausgeübt. Ärzte haben Fälschung der medizinische dokumentationen so wie falsch Behandlungen von vornherein durchgeführt haben. Heilpraktiker hat mir körperlichen Schaden gemacht, mein Mann kann das bezeugen.
Die Rechtsanwälte werden eingeschüchtert. Freunde die ich glaubte haben sich von mir abgewandt, weil sie wurden eingeschüchtert ( sie haben mir so gesagt) ( ein Rechtsanwalt dem ich alle meine Informationen gegeben haben und die über die Zeugen umdreht und dadurch einschüchtert alle Zeugen und sogar Rechtsanwalte und Polizisten, die später mir sagen, dass sie können mir nicht helfen, weil sie wurden vorgewarnt.)
Was kann ich in diesem Fall machen?

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Von: Julia L. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/comment-page-3/#comment-301121 Sat, 20 Mar 2021 10:34:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503#comment-301121 Hallo, ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen E-Book Reader kaufen wollen, bezahlt und nie erhalten. Ich habe leider die PayPal Freunde Funktion benutzt (wusste es eigentlich besser) und daher keinen Anspruch auf Käuferschutz. Ich habe zur Verfügung die Anzeige bei eBay, die komplette Korrespondenz mit dem Verkäufer, und die E-Mail-Adresse für die PayPal Zahlung.

Die letzte Korrespondenz war im November 2020. Ist es möglich und/oder sinnvoll, jetzt nachträglich bzw. rückwirkend den Verkäufer anzuzeigen?
Vielen Dank!

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