Im Bereich des Online-Banking kommt es immer wieder zu Angriffen von Kriminellen, denn sie versuchen nicht nur an Informationen zu kommen, sondern auch an Geld. Die Wahl für das TAN-Verfahren ist sehr wichtig, denn es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Wir informieren Sie über die gängigen Methoden und klären Sie auf.
Bei einem normalen Überweisungsträger bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den Zahlungsvorgang, aber das ist beim Online-Banking nicht möglich. Die Unterschrift dient zur Verifizierung und die Bank stellt fest, ob es sich um den Kontoinhaber handelt oder um einen Betrüger.
Das TAN-Verfahren ist beim Online-Banking eine weit verbreitete Sicherheitsmaßnahme, aber es gibt auch noch die Benutzerkennung und das Passwort. Immer wieder ist das Online-Banking den Angriffen von Kriminellen ausgesetzt und aus dem Grund sollten Sie sich für ein sicheres Verfahren entscheiden. Die TAN kann von keiner fremden Person gelesen und missbraucht werden und das ist sehr wichtig.Die Banken und Sparkassen müssen seit dem 14. September 2019 die TAN-Verfahren an die aktuellen europäischen Zahlungsdiensterichtlinien anpassen. Die TAN-Listen aus Papier sind nicht mehr zulässig und seit September verboten. Außerdem gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Kartenzahlung im Internet und auch beim Einloggen ins Online-Banking.
Online-Shopping mit der Kreditkarte – die Änderungen
Die Schonfrist wurde zwar verlängert, aber sie hat auch einmal sein Ende. Zunächst sollte eine Erleichterung der Kreditkartenzahlung bis zum 31.12.2020 durchgesetzt werden, aber die BaFin hat einen Aufschub gewährt.
Es kommt zu strengen Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf das Zahlen mit der Kreditkarte und diese Bestimmungen sollen nun alle in vollem Umfang zum 15.03.2021 greifen. Ab diesem Datum reicht es nicht mehr aus, dass die Prüfnummer der Kreditkarte beim Online-Shoppen hinterlegt wird, wie es eigentlich bis zum 1. Januar normal war. Die Kartenzahlung wird nicht mehr genehmigt, wenn kein zusätzliches Sicherheitsverfahren dazu kommt, wie die Transaktionsnummer auf dem Mobiltelefon. Seit dem 15. Januar 2020 müssen Zahlungen ab einem Wert von 250 Euro mit zwei Faktoren freigegeben werden und das wird als Zwei-Faktor-Authentifizierung bezeichnet. Ab dem 15. Februar trifft das auch auf eine Zahlungshöhe von 150 Euro zu und am Mitte März 2021 sind alle Regelungen in Kraft.
Wichtig:
Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung ist seit dem 14. September 2019 vorgesehen und wurde im Rahmen der Umsetzung der europäischen zweiten Zahlungsdiensterichtlinie eingesetzt, denn sie dient als verschärfte Sicherheitsmaßnahme beim Online-Banking und -Shopping.
Der Kunde muss bei jedem Anmeldevorgang nun nachweisen, dass es sich auch um die reale Person handelt und nicht um einen Betrüger. Dazu kommt es zu Faktoren aus dem Bereich Wissen, Besitz und Inhärenz. Beim Wissen wird auf das Passwort gesetzt, bei dem Besitz auf das Smartphone oder ein Tablet und bei der Inhärenz auf den Fingerabdruck. Auf das Smartphone oder Tablet wird der TAN geschickt und mit Hilfe diese TANs können Sie nachweisen, dass Sie es auch wirklich sind. Kartenbetrug soll dadurch der Vergangenheit angehören.
Die Unternehmen waren im Herbst 2019 noch nicht in der Lage die Kreditkartenzahlungen so umzurüsten, dass die neue Regelung sofort in Kraft treten kann. Aus dem Grund hat die Finanzdienstleistungsaufsicht eine Übergangszeit geschaffen, die Ende 2020 abgelaufen ist. Aber auch bis zu diesem Zeitpunkt waren viele Unternehmen noch nicht bereit und so kam es zu einem erneuten Aufschub. Jetzt haben die Onlinehändler die Möglichkeit, das neue Sicherheitsverfahren bis Mitte März 2021 einzusetzen, dann muss es bei der Bank freigeschaltet sein.
Die Onlinehändler und alle anderen Webseitenbetreiber mit Kartenzahlungsmöglichkeiten müssen die Plattformen ab Mitte März 2021 an die neuen Richtlinien angepasst haben, denn ansonsten darf der Kunde an der Kasse das Zahlungsmittel nicht mehr verwenden.
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Die verschiedenen TAN-Verfahren
Mittlerweile gibt es verschiedene TAN-Verfahren, die zum Einsatz kommen.
mTAN – die SMS aufs Smartphone
Ein TAN wird für jede Überweisung benötigt und bei diesem Verfahren bekommen Sie den TAN über eine SMS. Der TAN befindet sich in der SMS und damit können Sie den Banking-Vorgang fortsetzen.
Das mTAN-verfahren ist sehr sicher, aber sobald das Smartphone gestohlen wurde oder ein TAN abgefangen wird, dann kommt es zu Problemen. Auf das Verfahren sollten Sie verzichten, denn das Bundesamt BSI warnt vor dem mTan.
Push-TAN – Nachricht per Smartphone-App
Für jede Überweisung fordern Sie eine TAN und diese erhalten Sie mit einer speziellen App. Mit der App wird der TAN generiert und kann den Vorgang beenden.
Dieses Verfahren bietet eine hohe Sicherheit, wenn die für App und das Online-Banking verschiedene Geräte und Apps zur Anwendung kommen.
App-TAN – Einloggen in die Smartphone-App
Sie starten mit einer Überweisung und dann reagiert die Smartphone-App sofort. Loggen Sie sich mit dem vorher ausgesuchten Passwort ein und im Hintergrund wird die TAN generiert und übergeben. Die TAN sehen Sie nicht.
Dieses Verfahren punktet mit einer sehr hohen Sicherheit, wenn Sie für die App und das Online-Banking verschiedene Geräte und Apps verwenden.
Chip-TAN – das Lesegerät für Zuhause
Bei dem Chip-TAN Verfahren haben Sie einen TAN-Generator, der zum Lesen der Bankkarte gebraucht wird. Die Karte wird in den Schlitz gesteckt und durch den Chip wird die Karte ausgelesen. Die erforderliche TAN wird auf den Bildschirm angezeigt und kann dann eingetragen werden.
Das Verfahren hat eine hohe Sicherheit, denn es werden zwei Geräte verwenden und dazu noch die Bankkarte.
Photo-TAN
Im Grunde funktioniert das Verfahren genau wie das Chip-TANverfahren, nur dass kein flackerndes Feld erscheint, sondern eine Grafik. Die Grafik wird mit Hilfe der App auf dem Smartphone gelesen.
iTAN-Liste – die abgelöste Papiervariante
Die iTAN-Liste ist eine TAN-Liste auf Papier und diese ist weitgehend mittlerweile abgeschafft, aber vereinzelt ist sie immer noch im Einsatz. Die TANs stammen aus einer vorher erstellten Liste und werden auf die Liste gesetzt und an den Kunden geschickt. Mittlerweile darf dieses Verfahren nicht mehr verwendet werden, denn das schreibt die geltende Europäische Zahlungsdiensterichtlinie vor.
Das Verfahren gilt als besonders unsicher, denn es wird eine ganze Liste erstellt und keine individuelle TAN. Dadurch ist der Missbrauch deutlich einfacher.
Achtung:
Zur Nutzung brauchen einige der Verfahren die Eingabe eines Passwortes und zum Teil ist sogar ein biometrisches Merkmal notwendig. Die Eingabe mit Hilfe des Fingerabdrucks kann auch das Passwort ersetzen. Die Stiftung Warentest hat sich mit einigen der Banken-Apps beschäftigt und herausgefunden, dass nur 8 der 38 getesteten Apps einen Durchschnitt von Gut hatten. Der Datenschutz gilt als besonders kritisch und auch in Sachen Kosten kommt es zu großen Unterschieden.
norisbank Phishing: Diese Spam-Mails sind gerade aktuell
Derzeit erreichen uns vermehrt Hinweise zu einer E-Mail der norisbank. Kunden werden aufgefordert, ihr pushTAN Verfahren zu aktivieren. Allerdings führt der Link nicht zur norisbank sondern zu einer betrügerischen Seite, auf der Ihre Daten abgegriffen