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Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag


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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen trotzdem großen Wert darauf. Bislang war es so, dass viele Vor- und Nachbehandlungen durch den Patienten bezahlt werden muss. Ab Mitte 2021 jedoch ändert sich einiges.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Parodontitis-Behandlung handelt es sich um eine aufwendige und langwierige Prozedur, aber dafür beugt sie Zahnverlust vor.
  • Nicht nur die akute Therapie ist ab Juli 2021 eine Kassenleistung für die gesetzlich Versicherten, sondern auch die daraus entstehende Vor- und Nachbehandlung.
  • Der Parodontale Screening Index ist eine spezielle Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis und alle zwei Jahre eine Kassenleistung.
  • Die Parodontitis-Therapie muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden.

Bakterien im Zahnbelag sind die Ursache für Parodontitis und damit beginnt eine Zahnfleischentzündung. Meist verursacht diese Art der Erkrankung keine Schmerzen, aber sie führt zu Zahnlockerungen und am Ende sogar zum Zahnverlust.

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Was ist Parodontitis überhaupt?

Parodontitis, früher auch unter dem Namen Parodontose bekannt, ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates.

Der Zahnapparat ist die Struktur, in der der Zahn im Kieferknochen befestigt ist. Dazu gehören z.B. Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach.

Verursacht wird Parodontitis im Allgemeinen durch Bakterien in den Zahnbelegen. Sie beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung. In der Regel verursacht die Erkrankung keine Schmerzen. Jedoch können Zahnfleischtaschen entstehen und diese sind mehrere Millimeter tief. Dadurch entstehen z.B. Lockerungen der Zähne und freiliegende Zahnhälse. Das Ergebnis ist ein Zahnverlust, wenn es zu keiner Behandlung kommt. Im Grunde ist es also deutlich besser, wenn diese Erkrankung frühzeitig erkannt wird, damit sie gut zu behandeln ist. Das Ziel ist es daher, dass der Knochenabbau am Zahnhalteapparat frühzeitig gestoppt wird.

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Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt findet alle sechs Monate statt. Sie wird inzwischen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auch einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung wird von der Krankenkasse bezahlt. Der Parodontale Screening Index alle zwei Jahre ist eine Untersuchung zur Früherkennung und ist daher alle zwei Jahre eine Kassenleistung. Bei dem Screening wird z.B. mit Hilfe einer Spezialsonde die Zahnfleischtaschentiefe gemessen.

Eine Zahnfleischtiefe von 3,5 mm und mehr gilt als behandlungsbedürftig, aber auch tiefere Taschen müssen behandelt werden. Die Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Behandlung inzwischen nur, wenn Sie im Vorfeld einen Antrag stellen. Daher müssen Sie einen schriftlichen Antrag ausfüllen, wobei der Zahnarzt auch einen Heil- und Kostenplan erstellen muss. Er muss zusammen mit dem Antrag zur Prüfung eingereicht werden, damit es zu einer Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse kommt.

Wichtig:

Mittlerweile gibt es eine neue Richtlinie rund um die Parodontitisbehandlung. In ihr ist z.B. festgelegt, dass die Zahnärzte vor der Behandlung zuerst Stadium und Grad der Erkrankung festlegen müssen. Auch Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen müssen abgeklärt sein. Der nächste Schritt ist dann ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, so dass der Patienten alle weiteren Schritte erhält. Der Zahnarzt weist den Patienten zudem darauf hin, dass die Therapie nur mit Mithilfe ein gutes Ergebnis bringt. Eine gute Mundhygiene ist daher unerlässlich.

Die Richtlinie sieht z.B. verschiedene Ansätze für eine Behandlung vor, wobei der Schweregrad der Erkrankung eine wichtige Rolle spielt. Es kommt entweder zu einer antiinfektiösen Therapie, einer Antibiotikatherapie oder einem chirurgischen Eingriff. Die Zahnärzte müssen die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit des Patienten nachprüfen.

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine langfristige Nachbehandlung und die ist auch unter dem Namen unterstützend Parodontitistherapie bekannt. Die bakteriellen Beläge werden dabei von den Zähnen entfernt. Die Zahnfleischtaschen werden z.B. gemessen und wenn notwendig gereinigt. Eine Anleitung für die Mundhygiene ist daher sehr wichtig. Nur, wenn Sie als Patient auch in den eigenen vier Wänden eine gute Mundhygiene durchführen, ist ein gutes Ergebnis zu erwarten. Die unterstützende Parodontitistherapie können von Patienten auch nach der aktiven Behandlungsphase in Anspruch genommen werden. Dies gilt inzwischen ganze zwei Jahre lang. Dadurch wird der Behandlungserfolg gesichert, allerdings ist der individuelle Bedarf entscheidend. In der Regel kann der Bedarf auch um weitere sechs Monate verlängert werden.

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Was müssen Sie selber zahlen?

Die Privatkosten für die Anleitung zur richtigen Mundhygiene entfallen mit der neuen Richtlinie. In der Regel zahlen Sie 25 Euro für die Anleitung, aber das ist nicht mehr notwendig.

Eine professionelle Zahnreinigung kann eine sinnvolle Vorbehandlung darstellen. Dabei aber kommt es in erster Linie auf den Schweregrad der Erkrankung an. Zudem handelt es sich nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung, so dass sie nicht zwingend erforderlich ist. Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Aber trotzdem übernehmen viele Kassen z.B. einen Teil der Kosten. Sie setzen dabei auf die Satzungsleistungen, so dass Sie nur einen Teil dazu zahlen müssen.

Bei Zähnen, die z.B. nach der bisherigen Richtlinie nicht erhaltungswürdig sind, handelt es sich um eine Privatleistung. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine Parodontitis-Therapie machen. Das trifft z.B. zu, wenn der Knochenabbau schon mehr als 75% zeigt.

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Interessante Tipps für den Patienten

Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Tipps, damit Sie frühzeitig reagieren können und eine schwere Erkrankung nahezu ausgeschlossen ist.

  • Für eine Verhinderung und Früherkennung von Parodontitis ist eine gründliche Mundhygiene sehr wichtig. Aber auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt und die zweijährige Früherkennung PSI-Index sind ratsam.
  • Fragen Sie daher selber nach dem PSI-Index zur Früherkennung.
  • Lassen Sie sich daher die notwendigen Behandlungsschritte genau von Ihrem Zahnarzt erklären. Sprechen Sie zudem mit der Krankenkasse, wenn eine Parodontitis festgestellt wird.
  • Eine sinnvolle Vorbehandlung bietet z.B. eine professionelle Zahnreinigung, vor allen Dingen, wenn der Schweregrad schon ein wenig höher ist. Allerdings handelt es sich nicht um eine verpflichtende Behandlung. Fragen Sie daher bei der Krankenkasse nach, ob Sie die Kosten im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung übernimmt.
  • Werfen Sie einen Blick auf den Behandlungsplan Ihres Zahnarztes. In Deutschland gibt es allerdings nur rund 250 Fachzahnärzte für diese Art der Erkrankung. Zahnärzte mit der Bezeichnung „DGParo-Spezialist für Parodontologie“ sind auch sehr gut qualifiziert. Deutlich weniger aussagekräftig ist dagegen der Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“. Auch die Begriffe „Parodontologe“ oder „Spezialist für Parodontologie“ sind kein eindeutiges Indiz.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Parodontitis-Therapie

1. Wie behandelt man Parodontitis?

Z.B. mit Hilfe eines geschlossenen oder offenen Vorgehens können die Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Aber auch die Mitarbeit des Patienten spielt eine wichtige Rolle, denn ohne eine gute Mundhygiene kommt es nicht zum Erfolg.

2. Was kann ich selber machen?

Es gibt verschiedene vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehören z.B. zweimal am Tag die Zähneputzen, Zahnseide verwenden, eine fluoridhaltige Zahnpasta verwenden und natürlich regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Auch eine Zahnreinigung und eine zahnfreundliche Ernährung sind von Vorteil, genau wie der Verzicht auf Rauchen.

3. Kann man Parodontose aufhalten?

Es gibt eine schlechte Nachricht, denn eine Parodontose ist nicht heilbar. Die Struktur ist verloren und regeneriert sich daher nicht einfach so.

4. Bilden sich Zahnfleischtaschen zurück?

Zahnfleischtaschen können sich auch zurückbilden. Aber dafür spielt die Ausprägung eine wichtige Rolle. Kleine Taschen bilden sich z.B. besser zurück als die Großen.

5. Welche Zahncreme bietet sich bei Parodontose an?

Verwenden Sie eine Zahncreme mit einem geringen bis mittleren Abrieb. Der RDA-Wert liegt idealerweise zwischen 30 und 60 und der Fluorid-Gehalt liegt zwischen 1.000 und 1.500 ppm.

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Fazit

Parodontose ist eine Erkrankung im Mundinnenraum, wobei sich Zahnfleischtaschen bilden und das Ergebnis lose und herausfallende Zähne sind. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kassen übernehmen auch die Behandlungskosten bei Parodontose. Stellen Sie daher einen Kostenübernahmeantrag. Fügen Sie dort die Therapie- und Behandlungskosten des Zahnarztes bei. Beginnen Sie daher die Behandlung erst, wenn die Krankenkasse ihre Zustimmung gegeben hat.

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