Die Leistungen von der Pflegekasse sind zu beantragen. Die genaue Vorgehensweise erklären wir Ihnen Schritt für Schritt im folgenden Beitrag.
Die Antragsstellung für Pflegeleistungen
Eine Pflegebedürftigkeit kann mitunter ein plötzliches Ereignis sein, wenn ein Schlaganfall eintritt, aber in der Regel entwickelt sich eine Pflegebedürftigkeit eher schleichend.
Stellen Sie sofort einen Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Angehöriger oder Sie selber Hilfe im Alltag brauchen und ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen. Sie sind nicht erst pflegebedürftig, wenn Sie nichts mehr tun können, denn die entscheidende Frage ist, ob die körperlichen und geistigen Einschränkungen die Erledigung des Alltags schwer machen.
Veröffentlicht: 5. Oktober 2017
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Für die Antragsstellung gibt es eine wichtige Voraussetzung und die ist, dass die Person für die künftigen Pflegeleistungen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben muss. Das bedeutet, es muss eine soziale Pflegeversicherung gezahlt worden sein und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Pflegeversicherung handelte. Die Bedingung gilt bei pflegebedürftigen Kindern erfüllt, wenn ein Elternteil eingezahlt hat.
Der Antrag ist frühestmöglich zu stellen, denn wenn Sie zu lange warten, verschenken Sie womöglich Geld. Leistungen erhalten Sie erst ab dem Monat der Antragsstellung, das bedeutet, wenn Sie im Juni pflegebedürftig werden und den Antrag erst im Dezember stellen, dann erhalten Sie auch erst ab Dezember entsprechende Leistungen. Nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern das Datum der Antragsstellung ist für den Leistungsbeginn entscheidend.
Antrag auf Pflegeleistung – wo und wie stellen?
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person wird der Antrag auf Pflegeleistung gestellt.
Grundsätzlich ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt und das bedeutet, wenn eine pflegebedürftige Person bei der AOK versichert ist und einen Antrag auf Pflegeleistung einreicht, dann wird der Antrag an die AOK gesendet. Mithilfe eines entsprechenden Hinweises wird der Antrag an die Pflegekasse weitergeleitet. An die private Pflegeversicherung wenden sich die Privatversicherten.
Der Antrag auf Pflegeleistung kann auf verschiedene Arten gestellt werden:
- formlos per Telefon
- Mail
- Fax
- Brief
Im Grund reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ vollkommen aus.
Der Antrag wird immer von der betroffenen Person selber gestellt und wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, dann gibt es einen Bevollmächtigten oder einen Betreuer. Damit der Antrag bearbeitet wird, legen Sie einfach eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuernachweises dem Antrag auf Pflegeleistung bei.
Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhalten Sie ein Formular zur Beantragung von Pflegeleistungen.
Das richtige Ausfüllen des Antrags
Der Pflegeleistungsantrag wird nicht nur mit den persönlichen Daten gefüllt, sondern auch mit zusätzlichen Angaben, wie die Leistung.
Die Leistungen, die Sie brauchen, hängen in erster Linie davon ob, ob Sie eine Betreuung in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen oder den Pflegedienst möchten oder Sie sich in einer stationären Einrichtung befinden.
Sie haben die Aufgabe sich in Ruhe zu überlegen, wie die Pflege organisiert wird und was für Sie am besten ist. Sie haben aber auch die Möglichkeit mehrere Leistungen zu kombinieren. Ein Änderungsantrag bei der Pflegekasse ist jederzeit möglich, wenn Sie den Leistungsumfang später ändern oder anpassen wollen.
Veröffentlicht: 17. Februar 2021
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Hilfe bei der Antragsausfüllung
Teilweise ist das Ausfüllen des Pflegeleistungsantrags sehr kompliziert und es sind Begriffe und Leistungen vorhanden, die unbekannt sind.
Zudem haben Sie die Möglichkeit verschiedene Leistungen zu kombinieren und um auf der sicheren Seite zu sein, bietet sich eine Ausfüllhilfe an.
Der Pflegebedarf ist meist recht schwer einzuschätzen und Sie wissen vielleicht nicht, wie einige Felder auszufüllen sind. Hilfe bieten
- Pflegekassen
- Pflegestützpunkte
- Pflegeberatungsstellen.
Einen Anspruch auf Beratung hat wirklich jeder und die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach der Stellung des Antrages einen Ansprechpartner mitzuteilen. Wenden Sie sich jederzeit an eine Pflegeberatungsstelle, denn das Zentrum für Qualität in der Pflege listet entsprechende Adressen auf. Auf der Seite der privaten Krankenversicherung informieren sich die privat Versicherten.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Pflegegrad beantragen
1. Wo wird der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und sie gehört der Krankenkasse an. Schreiben Sie einfach einen Brief an die Krankenkasse mit der Hilfe auf Pflegeleistung und er wird an die Pflegekasse weitergeleitet. Der entsprechende Sachbearbeiter sendet ein Formular zu, welches Sie umgehend ausfüllen und an die Pflegekasse zurücksenden. Ein Gutachter kommt ins Haus und legt den Pflegegrad fest. Danach erhalten Sie auch entsprechende Pflegeleistungen von der Pflegekasse.
2. Wann kann ich einen Antrag auf Pflegeleistung stellen?
Stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistung sofort, wenn Sie feststellen, dass Sie oder ein Angehöriger den Alltag aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung nicht mehr bewerkstelligen können.
3. Bekomme ich nach einem Schlaganfall Pflegeleistungen?
Auch nach einem Schlaganfall können Sie Pflegeleistungen erhalten, denn es handelt sich meist um eine körperliche Einschränkung, die eine ganze Weile bestehen bleibt.
4. Was ist für einen Pflegeleistungsantrag notwendig?
Der Antrag auf Pflegeleistung ist formlos zu stellen und im Grunde reicht ein Satz zur Antragsstellung. Danach schickt die Pflegekasse ein Formular, welches auszufüllen ist. Gleichzeitig kommt ein Gutachter ins Haus und schaut sich die Pflegebedürftigkeit an.
5. Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?
Auch für die Beantragung eines höheren Pflegegrades reicht ein formloser Antrag in erster Linie aus. Alle weiteren Aktionen bestimmt die Pflegekasse und der angeheuerte Gutachter.
Fazit
Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass aufgrund von geistiger oder körperlicher Einschränkung der Alltag ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Pflegeleistungen bekommt jeder Pflegebedürftige, der mindestens zwei Jahre eingezahlt hat. Der Antrag wird formlos per Mail, Fax oder Telefon gestellt.