Ohne Angaben von Gründen können Sie als Pflegeheim-Bewohner den laufenden Vertrag ohne Probleme kündigen.
Die Kündigung des Pflegeheims
Den Vertrag mit dem Pflegeheim können Sie jederzeit ordentlich kündigen und dafür brauchen Sie keine Gründe angeben.
Allerdings muss die Kündigung immer in schriftlicher Form erfolgen. Darüber hinaus sind bestimmte Fristen einzuhalten. Das Schreiben mit der Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei dem Pflegeheimbetreiber vorliegen, wenn das Vertragsverhältnis zum Ende des Monats zu Ende sein soll. Der dritte Tag fällt auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, dann ist der nächster Werktag die nächste Frist. Schicken Sie die Kündigung immer mit Einschreiben inklusive Rückschein, damit Sie den Zugang auf jeden Fall beweisen können.Beispiel:
Das Vertragsverhältnis mit dem Pflegeheim soll zum 31. Januar gekündigt werden und Frau Maier muss das Schreiben bis zum 4. Januar bei dem Pflegeunternehmen auf dem Tisch hinterlegt haben.
Ab dem 1. Februar muss Frau Maier kein Geld mehr bezahlen, denn die Kündigung ist gültig. Der 1. Januar ist z.B. ein Feiertag und gilt nicht als Werktag, denn der erste Werktag im Januar ist der 2. Januar. Das Kündigungsschreiben von Frau Maier geht also am dritten Werktag des neuen Jahres beim Betreiber des Heims ein und somit ist die Frist eingehalten.
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Kündigung im Sonderfall
Kündigen Sie den Vertrag mit dem Pflegeheim, dann kündigen Sie in der Regel ordentlich, also machen Sie von dem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie ohne eine Fristeinhaltung kündigen können, nämlich wenn es um einen Sonderfall geht. Ein solcher Fall tritt ein, wenn Ihnen als Bewohner ein weiterer Aufenthalt in dem Heim als unzumutbar ist.
Sie ziehen in die Pflegeeinrichtung ein und nach zwei Wochen stellen Sie fest, dass Sie sich in der Einrichtung nicht wohlfühlen, dann können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Man spricht von einer „Probezeit“ und dann kündigen Sie einfach ohne, dass Sie eine Frist einhalten müssen. Sie haben zu Beginn keinen Vertrag begonnen, dann beginnt die 14 Tage Frist erst, wenn Sie den Vertrag in den Händen halten.
Bei einer mangelnden Pflegeleistung oder eine Erhöhung des Entgeltes ist eine Kündigung ohne Kündigungsfrist möglich. Zudem sollten Sie darauf achten, ob Sie die Informationen zum Leistungsumfang bekommen haben. Ist das nicht der Fall, dann können Sie ebenfalls ohne Frist kündigen.
Was passiert im Todesfall?
Die Regelungen in einem Todesfall sind eindeutig in einem anderen Artikel beschrieben.
Dort finden Sie alle Verhaltensregeln für Angehörige.
Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Pflegeheim kündigen
1. Wann muss die Kündigung beim Pflegeheimbetreiber sein?
Damit die Kündigung rechtswirksam zum Ende des Monats ist, muss die Kündigung in schriftlicher Form bis zum dritten Werktag des Monats zu Händen des Pflegeheimbetreibers liegen.
2. Reicht eine Kündigungsüberreichung mit Zeugen?
Sie haben die Möglichkeit eine Kündigung in Gegenwart von Zeugen abzugeben, aber auf der sicheren Seite sind Sie immer, wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen.
3. Muss der Pflegeheimbetreiber den gekündigten Platz freihalten?
Nein, sobald die Kündigung rechtswirksam ist, kann der Pflegeheimbetreiber den Platz neu besetzen und wenn Sie Ihre Meinung ändern, dann müssen Sie auf einen neuen Platz warten.
4. Darf der Pflegeheimbetreiber ordentlich kündigen?
In der Regel darf der Pflegeheimbetreiber keine ordentliche Kündigung aussprechen. Nur in Sonderfällen darf es zu einer Kündigung kommen und die treten ein, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden, als Beispiel.
5. Gibt es eine Art Probezeit für ein Pflegeheim?
Im Grunde handelt es sich bei den ersten 14 Tagen um eine Art Probezeit. Innerhalb dieser 14 Tage können Sie sich entscheiden, ob Sie weiterhin in der Einrichtung bleiben oder sich eine neue suchen.
Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese
Fazit
Der Pflegeheimbewohner hat jederzeit das Recht eine ordentliche Kündigung auszusprechen, aber diese muss schriftlich erfolgen und immer bis zum dritten Werktag eines Monats bei Heimbetreiber vorliegen. Im besten Fall nutzen Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beweis für die fristgerechte Zustellung der Kündigung haben.