Die Preise in den Pflegeheimen heben sich unter bestimmten Voraussetzungen an und wir erklären Ihnen, was Sie bei einer Preiserhöhung tun.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bewohner eines Pflegeheims sich an den Kosten für Pflege und Unterkunft zu beteiligen hat. Dazu kommen die Investitionskosten, die der Heimbewohner auch noch zahlen muss und das sind beispielsweise Kosten für einen Umbau, für eine Modernisierung oder Instandhaltung. Die finanzielle Belastung für den Heimbewohner ist schon bei Vertragsabschluss bekannt, denn alle Kosten sind im Vertrag festzuhalten. Aber bedenken Sie, dass die Kosten, die der Pflegebedürftig selber trägt keine fixe Summe ist und jederzeit angepasst werden kann.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Pflegeheimbetreiber eine Preiserhöhung verlangt.Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie
Die Berechnungsgrundlage ändert sich
Bei Vertragsunterzeichnung berechnet der Pflegeunternehmen die Kosten für Pflege, Betreuung, Wohnraum, Verpflegung und Investitionen.
Zu diesem Zeitpunkt stimmen die Berechnungen, aber im Laufe der Zeit ändern sich die Kosten und dann muss der Pflegeheimbetreiber einen neuen Vertrag abschließen. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden unter gewissen Umständen an den Bewohner des Heims weitergegeben.
Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung – die Kosten steigen
In einem Pflegeheim entstehen alltägliche Kosten, darunter
- die Pflege und die Betreuung der Bewohner,
- die Unterkunft inklusive Zimmerreinigung
- Mahlzeiten.
Gestiegene Lohn- und Personalkosten führen bei der Pflege und der Betreuung dazu, dass das Entgelt höher wird. Die Hauptursache für eine Preissteigerung im Zusammenhang mit den Kosten für Unterkunft und Pflege sind die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten.
Heimbewohner mit Pflegeversicherung oder Sozialhilfeempfänger
Das Entgelt kann nicht einfach erhöht werden, wenn ein Pflegeheimbetreiber mit den Pflegekassen oder dem Sozialhilfeträger einen sogenannten Versorgungsvertrag geschlossen hat. Er muss zuerst mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger in Verbindung treten und die Kosten neu verhandeln. Erst, wenn alle Parteien sich auf die Höhe der Kosten geeinigt haben, dann werden die neuen Pflegesatzvereinbarung in einem Vertrag festgehalten. Im Anschluss werden die Kosten dann erst an den Bewohner weitergegeben.
Preiserhöhung für Selbstzahler
Der Pflegeunternehmer muss bei einem Selbstzahler zwar nicht mit der Pflegekasse an den Verhandlungstisch treten, aber auch hier muss er sich an gewisse Vorgaben halten. Die Erhöhung für das Entgelt muss in erster Linie angemessen sein, denn eine willkürliche Preisanpassung ist gesetzlich nicht gestattet.
Aber bedenken Sie, eine angemessene Preiserhöhung ist für einen Außenstehenden kaum zu durchschauen. Einen guten Vergleich können Sie nachvollziehen, wenn Sie sich die Preise und Leistungen anderer Einrichtungen heranziehen und dann lassen sich Rückschlüsse erahnen. In der Regel achten Sie auf die vorherigen Preise und wenn diese angemessen waren, dann werden auch die neuen Preiserhöhungen in der Regel angemessen sein. Das ist ein kleines Zeichen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Sie dürfen einen Blick in die Kalkulationsunterlagen des Heims werden, aber um daraus schlau zu werden, brauchen Sie Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft. Nutzen Sie eine Beratung, wenn Sie der Meinung sind, dass die Preiserhöhung nicht angemessen ist.
Investitionskosten-Erhöhung
Modernisierungsarbeiten, Instandhaltungsmaßnahmen und Umbau- und Ausbaumaßnahmen gehören zu den Investitionskosten. Bei diesen Kosten handelt es sich nicht nur um das Gebäude selber, sondern auch um die technischen Anlagen, die allgemeinen Einrichtungsgegenstände und die Fahrzeuge. Eine Sanierung oder der barrierefreie Umbau an einem Gebäude oder den Gemeinschaftsräumen kann zu erhöhten Investitionskosten führen.
Auch Auflagen durch die Behörden sorgen dafür, dass am Ende größere Investitionen entstehen wie die Ausstattung und Größe der Zimmer oder der Brandschutz.
Die Investitionskosten sind ein großer Teil der Kosten, die ein Bewohner regelmäßig zahlt. Es gibt bestimmte Investitionen, die monatlich aufgelistet und bezahlt werden. Zudem ist eine Erhöhung dieser Kosten nicht einfach möglich, denn es müssen sich an Auflagen gehalten werden.
- Eine Erhöhung darf nur stattfinden, wenn ohne die Investition die Einrichtung nicht mehr betrieben werden kann.
- Die Investitionshöhe und das daraus entstehende Entgelt müssen angemessen sein.
- Eventuelle Luxussanierungen sind nicht auf die Bewohner umzulegen.
- Kosten, die mit Hilfe einer öffentlichen Förderung gedeckt sind, sind ebenfalls nicht an die Bewohner weiterzugeben.
Lesen Sie hier weitere Informationen zur Zusammensetzung der Kosten in den Pflegeheimen.
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Die Vorgehensweise zur Entgelterhöhung
Damit eine Entgelterhöhung wirksam ist, muss ein fest vorgeschriebenes Verfahren eingehalten werden und das muss der Pflegeheimbetreiber zu 100% einhalten.
Es spielt keine Rolle, ob der Pflegeunternehmen die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen, Verpflegung, Unterkunft, Investitionsaufwendungen oder andere Bestandteile des Entgeltes erhöhen will. Die Erhöhung ist unwirksam, wenn der Unternehmen nicht alle gesetzlichen Vorgaben zu 100% erfüllt.
Ihnen muss der Pflegeunternehmen schriftlich mitteilen,
- dass er vor hat die Kosten zu erhöhen
- welche Höhe das Entgelt am Ende haben wird
- zu welchem Zeitpunkt die Entgelterhöhung wirksam ist
Zudem muss das Pflegeunternehmen die Erhöhung des Preises begründen und die Begründung muss
- alle Positionen benennen, für die eine Kostensteigerung verlangt wird
- die alten und die neuen Bestandteile des Entgeltes gegenüberstellen
- den Maßstab benennen, in welcher Höhe die einzelnen Positionen an die Bewohner weitergegeben werden
Die schriftliche Mitteilung ist vier Wochen vor Beginn der Preiserhöhung beim Bewohner. Dieses Verfahren ist für alle Bewohner gleich und da macht es keinen Unterschied, ob Sie Selbstzahler sind oder Leistungen durch die Pflegekasse oder einen Sozialhilfeträger bekommen.
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Pflegesatzverhandlungen sind erst zu nehmen
In manchen Fällen kündigen die Pflegeheimbetreiber den Bewohnern an, dass Sie in Preisverhandlungen mit den Pflegekassen oder den Sozialhilfeträgern gehen.
Im Endeffekt weiß zu diesem Zeitpunkt noch keine Partei, wie die Verhandlungen ausgehen und wie hoch das Entgelt am Ende ausfällt. Im Grunde teilen die Pflegeheimbetreiber nur den Betrag mit, den sie gern erreichen wollen. Erst nach den Verhandlungen kommt es zur tatsächlichen Erhöhung und auch dann steht erst fest, wie hoch das Entgelt ausfällt. Das Entgelt wird rückwirkend eingefordert, nämlich ab dem ausgehandelten Zeitpunkt.
Es handelt sich meist um einen sehr beachtlichen Betrag, wenn die Verhandlungen sich einige Monate hingezogen haben. Beginnen Sie also schon ab dem Tag der Ankündigung zur Erhöhung damit, einen kleinen Betrag monatlich zur Seite zu legen. Wenden Sie sich frühzeitig an das Sozialamt, wenn Sie absehen können, dass Sie den Betrag nicht allein aufbringen können.
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Die Zustimmung zur Entgelterhöhung
Der Heimbetreiber braucht Ihre Zustimmung, bevor er das Entgelt erhöhen darf.
Auch wenn Sie Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen ist der Punkt zu beachten und wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, dann verweigern Sie die Zustimmung. Der Pflegeheim-Betreiber kann die Erhöhung dann nur noch durchsetzen, wenn er Sie verklagt.
Sie wollen die hohen Kosten nicht zahlen und auch das Risiko eines Prozesses vermeiden, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer Kündigung. Sobald der Unternehmen eine Preiserhöhung verlangt und Sie nicht zustimmen wollen, dann können Sie ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Preiserhöhung im Pflegeheim
1. Wie oft darf das Pflegeheim die Kosten anheben?
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gibt die Regeln für eine Preiserhöhung im Pflegeheim vor, aber es gibt kein Gesetz, welches die Häufigkeit festlegt.
2. Darf das Pflegeheim einfach die Kosten erhöhen?
Ein Pflegeheim darf die Kosten nur unter bestimmten Umständen erhöhen und diese Umstände müssen nachweislich sein. Willkürliche Erhöhungen sind nicht zulässig.
3. Wer zahlt die erhöhten Kosten bei Sozialhilfeempfängern?
Sozialhilfeempfänger müssen sich keine Sorgen um eine Erhöhung der Kosten im Pflegeheim machen, denn in der Regel kommt der Sozialhilfeträger für die Mehrkosten auf.
4. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Pflegeheimkosten steigen?
Sie haben jederzeit das Recht eine ordentliche Kündigung auszusprechen und somit ist eine Sonderkündigung nicht notwendig.
5. Ist eine Nachforderung der Kostenerhöhung rechtswirksam?
In der Regel informiert das Pflegeheim die Bewohner in schriftlicher Form, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer Erhöhung kommt. Dauert die Verhandlung mit der Pflegekasse länger, dann kann es zu einer Nachforderung der Kosten kommen.
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Fazit
Bei Vertragsabschluss mit einem Pflegeheimbetreiber kennt der Bewohner alle anfallenden Kosten und weiß, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und welche Kosten er trägt. Mit der Zeit kann es vorkommen, dass das Pflegeheim die Kosten anheben muss, weil sich die Gegebenheiten ändern. Eine Preiserhöhung muss frühzeitig und in schriftlicher Form den Bewohnern angekündigt werden. Es gibt spezielle Regelungen, ob und wie eine Preiserhöhung von statten gehen muss.