Smartphones gehören heute zum Alltag, aber es gibt verschiedene Situationen, in denen die Technik Probleme macht. Manchmal geht das geliebte Smartphone schon nach kurzer Zeit kaputt, einige Geräte kommen überhaupt nicht zur Auslieferung und in Sachen Handyversicherung ist auch nicht ausreichend Schutz vorhanden. Die Rechte beim Technik-Kauf erklären wir Ihnen im folgenden Text.
Die Werbung für Smartphones und Mobilfunktarife verspricht sehr viel und dabei geht es um jeden einzelnen Kunden. Mit der Zeit kommt es immer wieder zu Problemen, beispielswese verspricht der Mobilfunkbetreiber eine Erstattung der Anschlusskosten und der monatlichen Grundgebühren und am Ende kommt es nicht dazu. Das Gerät könnte auch schnell kaputt gehen und Schuld daran ist eine kleine Macke, die schon im Vorfeld vorhanden war. Wie muss man sich in einer solchen Situation verhalten. Der nachfolgende Text kann Ihnen helfen in vielen Situationen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
myfone24: Achtung Fakeshop-Verdacht! Ihre Erfahrungen
Veröffentlicht: 17. April 2018
Der Onlineshop myfone24.net, in dem günstige Mobilfunkverträge angeboten werden, sorgt unter Verbrauchern derzeit für Aufsehen. Es scheint mehrere Unstimmigkeiten auf der Seite zu geben. Wir haben uns den Shop genauer angeschaut. Erfahren Sie in unserem
Kauf, Finanzierung und Lieferung
In der Regel funktioniert der Smartphone-Kauf ohne Probleme, aber immer wieder kommt es zu Lieferproblemen, ausbleibender Kostenerstattung oder das Smartphone gefällt einfach nicht.
Smartphones, Tablets und Co. werden nicht nur allein, sondern auch mit passenden Mobilfunkvertrag angeboten, so dass Sie direkt ein Komplettpaket erhalten. Mittlerweile mischen auch freie Händler auf dem Markt der Telekommunikation mit und sie verkaufen nicht nur die Hardware, sondern vermitteln dazu den passenden Mobilfunkvertrag.
Der Unterschied zwischen dem freien Händler und den Mobilfunkanbieter ist einfach, denn der freie Händler verkauft nur die technischen Geräte und die Mobilfunkverträge stammen von den Anbietern. Sie verkaufen ihre Waren entweder direkt im Laden, im Internet oder über den Versandhandel. Die Verträge nehmen Sie nur entgegen und leiten sie an die entsprechenden Anbieter weiter. In der Regel gibt es zwei Verträge, welche sie abschließen:
- einen Kaufvertrag für das Gerät mit dem Händler
- einen Vertrag mit Vertragstarif mit dem Mobilfunkanbieter
Kampf um Kunden durch interessante Angebote
Die Händler werden im Kampf um jeden einzelnen Kunden mit zahlreichen Extras und fantastischen Kostenvorteilen. Zubehör die Smartphone-Taschen sind nur eine Möglichkeit, aber auch, dass die berechneten Anschlusskosten und monatlichen Grundgebühren beim Abschluss eines Vertrages nach der Zeit erstattet werden. Auch andere Boni sind möglich.
Die Angebote täuschen in der Regel nur über die ungünstigen Vertragskonditionen hinweg und es kommt meist zu Ärger, wenn die versprochenen Rückerstattungen nicht stattfinden. Zudem müssen Sie manchmal wochenlang auf das Gerät warten und das ist sehr ärgerlich. Kommt es zu Problemen mit der Abwicklung, dann wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.
Veröffentlicht: 26. Juni 2019
Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.
Keine Lieferung des Mobilfunkgeräts
Sie warten schon sehr lange auf Ihr bestelltes Smartphone und es kommt einfach nicht, dann müssen Sie dem Händler eine angemessene Frist setzen.
In der Regel reicht eine Frist von 14 Tagen vollkommen aus, aber Sie müssen einen konkretes Datum nennen. Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn das Smartphone bis zur genannten Frist nicht geliefert wird.
Kommt es zu einem Rücktritt vom Vertrag, dann sollten Sie aus Beweisgründen entweder ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfschreiben verwenden. Haben Sie schon den Kaufpreis bezahlt, dann kommt es zu einer Rückerstattung.
Allerdings gibt es auch eine Ausnahme und die kommt zustanden, wenn der Händler nachweisen kann, dass er auf die Lieferprobleme keinen Einfluss hat.
Der Mobilfunkvertrag des Anbieters läuft auch bei Nichterhalt des Gerätes weiter.
Vorsicht Spam: Telekom Mobilfunk RechnungOnline December 2017
Veröffentlicht: 12. Dezember 2017
Aktuell werden wieder Rechnungen im Namen der Deutschen Telekom versendet. Allerdings handelt es sich dabei um Fälschungen. Wir warnen davor, die Links in den vermeintlichen Rechnungs-Benachrichtigungen vom Absender „Kundenservice.Rechnungonline“ anzuklicken. War diese Warnung hilfreich? Sende
Smartphone ohne SIM-Karte
Die SIM-Karte ist schon freigeschaltet, aber Sie haben die Karte noch nicht in der Hand, dann wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter.
Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen und benennen Sie ein konkretes Datum und wenn Sie die Karte trotzdem nicht bekommen, dann kündigen Sie den Vertrag und fordern gezahlte Geldbeträge zurück.
Aus Gründen der Beweispflicht sollten Sie die Kündigung entweder als Fax mit Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben versenden.
Keine Erstattung der Anschlusskosten
Sie können die Kosten als Schadenersatz zurückverlangen, wenn der Händler die versprochenen Anschluss- und monatlichen Grundgebühren oder den Boni nicht zurückzahlt.
Allerdings muss die Übernahme der Anschluss- oder monatlichen Kosten im Vertrag eindeutig geregelt sein, denn ansonsten haben Sie kein Recht.
In einigen Fällen ist die Auszahlung der Boni an Bedingungen geknüpft und diese sind teilweise nicht nachvollziehbar. Einige Händler verlangen die Sendung einer sogenannten Aktivierungs-SMS, damit Sie den Boni bekommen.
Andere Händler verlangen, dass Sie die Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Identifikationspapiere zusenden, wobei meist kaum ersichtlich ist, warum diese Unterlagen hilfreich sein sollen. Sie können die Kosten aber nur zurückfordern, wenn Sie im Vorfeld eine angemessene Frist gesetzt haben und diese nicht eingehalten wurde.
Veröffentlicht: 17. Dezember 2019
Sie möchten sich ein neues Smartphone kaufen? Wissen Sie denn auch, worauf Sie beim Kauf achten sollten? Mittlerweile sind Smartphones wahre High-Tech-Geräte und können viel mehr als nur telefonieren. Doch auf welche technischen Details sollten
Sie haben leider Pech, wenn der Händler Insolvenz anmeldet und aus dem Grund das Zahlungsversprechen nicht einhalten kann. Die Ansprüche lassen sich in so einem Fall kaum noch durchsetzen, denn in der Regel kümmert sich ein Insolvenzverwalter um die Abwicklung. Aber Sie können die Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen, aber Sie können die Forderungen nur anmelden, wenn es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.
Wichtig ist, dass der Mobilfunkvertrag bestehen bleibt, auch wenn die Kostenerstattung durch den Händler nicht stattfindet. Die Kostenerstattung wurde schließlich mit dem Händler und nicht mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen. Die monatlichen Grundentgelte zahlen Sie weiterhin an den Anbieter.
Sie haben die Möglichkeit den Händler zu bewegen, dass er sich um die Weiterleitung des Antragsformulars kümmert, aber rechtlich können Sie ihn nicht zwingen.