Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im europäischen Ausland in der Regel genauso so viel wie in Deutschland. „Roam like at home“ ist die Devise, aber es gibt auch durchaus Ausnahmen. Der nachfolgende Artikel informiert Sie und gibt detaillierte Informationen worauf Sie achten müssen.
Was bedeutet die EU-Roaming-Verordnung?
Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass seit dem 15. Juni 2017 keine grundsätzlichen Aufschläge auf die national vereinbarten Tarife anfallen.
Sie können also innerhalb Europas und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zum Tarif des Heimatlandes telefonieren, aber auch Nachrichten verschicken und im Internet surfen.
Veröffentlicht: 26. Juni 2019
Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.
Was bedeutet „Roam like at home“?
Der Slogan „Roam like at home“ bedeutet, dass Sie das Telefon genauso nutzen können als wenn Sie zu Hause sind.
Im Vertrag und dem Tarif stehen Gebühren und diese Gebühren werden auch im Ausland eingehalten, so dass keine weiteren Entgelte entstehen, wenn Sie eine SMS versenden oder im Internet surfen. Allerdings nur, wenn Sie den Roaming-Dienst angemessen nutzen (Fair use).
Wer kann Roaming zu den Bedingungen verwenden?
Alle Personen, die in Deutschland wohnen und in der EU unterwegs sind, um zu arbeiten oder Urlaub zu machen, können Roaming nutzen.
Der Begriff „zu Hause“ meint immer den melderechtlichen Wohnsitz und damit das Land, in dem die Person eine feste Verbindung hat. Sie können auch von dem Roaming Gebrauch machen, wenn Sie in Vollzeit studieren oder arbeiten und damit einen hauptsächlichen Teil in einem EU-Land verbringen.
Was muss ich tun, um kostenloses Roaming zu erhalten?
Im Grunde brauchen Sie nichts machen, denn seit dem 15. Juni 2017 fallen alle Roaming-Aufschläge automatisch weg.
Aber nicht alle Anbieter haben die Regelungen automatisch umgesetzt und somit sollten Sie vor einer Reise Ihren Anbieter kontaktieren. Erkundigen Sie sich nach den Tarifeinstellungen und stellen Sie fest, welche Aufschläge Sie für das Roaming zahlen müssen. Ein Wechsel zu den neuen Regelungen sollte innerhalb eines Werktages erledigt sein.
Welche Länder arbeiten mit der EU-Roaming-Verordnung?
Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten arbeiten mit der Verordnung:
- Belgien,
- Bulgarien,
- Dänemark,
- Deutschland,
- Estland,
- Finnland,
- Frankreich,
- Griechenland,
- Irland,
- Italien,
- Kroatien,
- Lettland,
- Litauen,
- Luxemburg,
- Malta,
- Niederlande,
- Österreich,
- Polen,
- Portugal,
- Rumänien,
- Slowakei,
- Slowenien,
- Schweden,
- Spanien,
- Tschechische Republik,
- Ungarn,
- Vereinigtes Königreich,
- Zypern
- sowie die sogenannten EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Die neuen Regelungen sind in Island, Liechtenstein und Norwegen erst nach dem 15. Juni in Kraft getreten. Kommt es zu einem europäischen Austritt, dann wird das Land vermutlich in die Weltzone 3 eingeordnet.
Achtung:
Die EU-Roaming-Verordnung gilt wirklich nur für die oben aufgezählten Länder und nicht für die Schweiz oder die Türkei. Auch für die Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen gelten die Regelungen nicht.
Die Verordnung gilt nicht für:
- San Marino,
- Andorra,
- die Isle of Man,
- die Kanalinseln,
- Gibraltar,
- die Vatikanstadt und
- Überseegebiete in der Karibik
Es gibt ein paar Anbieter, die diese Länder trotzdem der EU-Länderliste zuordnen. Bevor Sie eine Reise machen, sollten Sie genau nachschauen.
Was dürfen Telefonate und SMS kosten?
Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Smartphone nutzen oder das Festnetz, denn Telefonate aus Deutschland in ein anderes EU-Land dürfen nur noch höchstens 19 Cent kosten.
Eine SMS darf nur noch 6 Cent kosten und das heißt, dass Sie immer auf der Basis eines in Deutschland abgeschlossenen Vertrags telefonieren und simsen. Die Preise richten sich immer nach der Höhe der neuen Preisobergrenze. Aber im Moment gilt die Regelung nur für fünf Jahre.
Besonderheiten:
Die Obergrenze des Preises gilt für alle Telefonate und SMS, wenn es sich um nutzungsabhängige Minuten oder SMSen handelt. Einige Anbieter bieten ihren Kunden spezielle Tarife an, so dass die Obergrenze nicht berücksichtigt wird. Hier handelt es sich meist um Tarife, in denen nicht nur die EU-Länder enthalten sind, sondern auch Drittländer.
Die Anbieter können für solche Tarife die Preise eigenständig festlegen. Die Obergrenze wird auch nicht beachtet, wenn die Flatrateverträge keine entsprechende Bemerkung enthalten. Allerdings kommt es zu einer sofortigen Änderung, wenn die Pakete von Minuten und SMS verbraucht sind, dann werden die Kosten mit Hilfe der gedeckelten Preise berechnet. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob der Wegfall der Preisobergrenze für Sie günstiger ist, wenn Sie Auslandsgespräche mit Hilfe eines Flatrate-Tarifes wählen.
Die neuen Regelungen treten bei den speziellen Tarifen immer erst nach einer Frist von zwei Monaten ein, so dass für Sie die Möglichkeit besteht, in einen anderen Tarif zu wechseln. Melden Sie sich bei Ihrem Anbieter, wenn Sie den speziellen Tarif behalten wollen.
Informieren Sie sich immer rechtzeitig, welcher Tarif für Sie am günstigsten ist, damit Sie nicht in die Kostenfalle geraten, wenn es zu einer Umstellung kommt.
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Was kosten Telefonate und SMS von Heimatland zu EU-Ausland?
Die neue EU-Roaming-Verordnung besagt, dass die Gespräche vom Heimatland in ein EU-Ausland nach den Tarifen des Mobilfunkvertrages abgerechnet werden.
Wenn Sie sich beispielsweise in Spanien befinden und einen Anruf nach Deutschland tätigen, dann fallen die gleichen Kosten an als wenn Sie von Deutschland nach Deutschland telefonieren.
Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie in Spanien einen Anruf nach Spanien durchführen oder in ein anderes EU-Land, dann wird nach dem Tarif Deutschland nach Deutschland abgerechnet.
Gibt es eine zeitliche Beschränkung für „roam like at home“?
Die EU-Roaming-Verordnung gilt, wenn Sie mehr Zeit zu Hause verbringen also im heimischen EU-Staat und dabei das heimatliche nationale Netz für Ihr mobiles Endgerät benutzen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen und das bedeutet, wenn der Netzbetreiber erkennt, dass Sie mehr Zeit im EU Ausland verbringen oder innerhalb von vier Monaten mehr Telefonate und SMS aus dem Ausland wie aus dem Inland versenden, dann kommt es zu einer Überprüfung. Der Anbieter muss Sie über den sogenannten Beobachtungszeitraum im Vertrag informieren.
Dabei erfasst der Mobilfunkanbieter nicht nur Ihren Aufenthaltsort, sondern auch die entstandenen Verbindungen. Sie haben dann Zeit das Nutzungsverhalten zu ändern, wenn Sie eine Warnung zugesendet bekommen. Für die Änderung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit und danach kommt es dazu, dass für die Telefonate und SMS höhere Gebühren anfallen. Zurzeit sind das 3,2 Cent pro Anrufminute und 1 Cent für eine SMS.
Für die mobilen Daten gibt es eine Höchstgrenze, die zurzeit bei 3,50 Euro für einen GB liegt. Ab dem 1. Januar 2022 soll die Höchstgrenze dann auch 2,50 Euro fallen.
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Gibt es eine Begrenzung der Anrufe, SMSen und mobilen Daten?
Sie können zu Hause unbegrenzt telefonieren und SMSen versenden, dann können Sie das auch weiterhin.
Der Anbieter kann Ihnen für die Datenverwendung während des Roamings ein Limit auflegen, wenn Sie einen unbegrenzten mobilen Datentarif oder eine sehr billige Variante haben. Allerdings muss der Anbieter Sie im Vorfeld informieren und darüber in Kenntnis setzen, dass Sie bald die Grenze erreichen und die Folgen für Sie. Die Schutzgrenze ist aber meist ausreichend hoch und wenn Sie diese Grenze trotzdem überschreiten, dann müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren für das Datenroaming rechnen.
Wie kann ich das Datenlimit der mobilen Daten erkennen?
Der Anbieter ist in der Verpflichtung Sie über das Limit im Bereich des Datenvolumens zu informieren.
Sie können im Ausland das volle Datenvolumen nutzen, wenn der Anbieter seiner Verpflichtung nicht ausdrücklich nachkommt.
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Muss ich bei Telefonaten im WLAN vorsichtig sein?
Auch im Ausland besteht die Möglichkeit, dass Sie zum Internetsurfen die Hotspots und WLAN-Netzwerke kostenlos nutzen können.
Es kann allerdings sehr teuer werden, wenn Sie über das WLAN-Netzwerk telefonieren und viele Smartphone unterstützen das auch. Genannt wird diese Möglichkeit VoWiFi (Voice over Wireless Fidelity), kann aber auch WLAN-Call oder WiFi-Call genannt werden. Diese Funktion muss Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen freischalten und er hat die Möglichkeit zusätzliche Gebühren zu verlangen. Der Grund ist einfach, denn diese Anrufe fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.
Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Anbieter erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu geraten. Stellen Sie die Funktion ab, wenn Sie Zweifel haben oder lassen Sie Ihren Anbieter die Funktion deaktivieren. Die WLAN-Calls sind in der Regel deutlich teurer als Telefonate über das Mobilfunknetz, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten.
Eine Alternative stellen die Messenger und spezielle Apps zur Verfügung, denn mit ihnen können Sie kostenfrei telefonieren. Wenn Sie eine kostenlose WLAN-Verbindung nutzen, dann entstehen beim Mobilfunkanbieter auch keine weiteren Kosten.
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Hohe Rechnung nach dem Urlaub – was soll ich machen?
Sie sind mit der Rechnung nach dem Urlaub nicht einverstanden, dann beanstanden Sie sie und schreiben eine Reklamation.
Diese Möglichkeit können Sie bis zu acht Wochen nach Zugang der Mobilfunkrechnung nutzen. Sie müssen das Zustandekommen der Verbindungen mit den überhöhten und nicht nachvollziehbaren Kosten für das Roaming bestreiten.
Außerdem sollten Sie ein technisches Prüfprotokoll anfordern und ein Entgeltnachweis mit Einzelverbindungen, wenn nicht vorhanden. Sollten Sie einzelnen Verbindungen auf dem Entgeltnachweis vorhanden sein, dann sind Sie rechtlich korrekt und Sie müssen das Gegenteil beweisen.
Wichtig:
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur, wenn der Anbieter seiner Nachweispflicht nicht nachkommt oder nicht nach dem geltenden EU-regulierten Tarif abrechnet.
Ein Widerspruch kann durchaus Erfolg haben, aber das lässt sich pauschal nicht beurteilen und ist von Einzelfall anhängig. Sie können das abgebuchte Entgelt zurückbuchen, aber müssen den unstrittigen Betrag auf jeden Fall überweisen. Die unstreitigen Positionen auf der Rechnung müssen Sie benennen.
Es kommt wahrscheinlich zu Mahnungen und weiteren Kosten, auch eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses ist möglich. Allerdings darf der Mobilfunkanbieter einen Laufzeitvertrag nicht einfach außerordentlich kündigen.
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Ist es ein Nachteil, wenn mein Netzwerk sich mit dem Nachbarland verbindet?
Das kommt drauf an, ob das Nachbarland zur EU gehört, denn in dem Fall ist es kein Nachteil. Wichtig ist, dass Sie Ihr Smartphone einmal am Tag in das heimische Netz einwählt.
Der Anbieter erkennt dann, dass Sie nicht roamen und im Idealfall kann Ihnen der Anbieter auch helfen.
Anders sieht es aus, wenn das Nachbarland nicht zur EU gehört, denn dann greift die EU-Roaming-Verordnung nicht. Das Ergebnis sind höhere Kosten, denn für eine Nutzung des Nicht-EU-Auslandstarif entstehen deutlich höhere Kosten.
Aus dem Grund sollten Sie Ihr Smartphone immer regelmäßig kontrollieren, wenn Sie sich in Grenznähe befinden. Das Handy sollte mit dem Netz des EU-Landes verbunden sein.
Kann ich mit einer lokalen SIM günstiger telefonieren?
Eine ausländische SIM-Karte macht keinen Sinn, wenn Sie nur ein paar Tage oder ein paar Wochen im Ausland unterwegs sind.
Die Anschaffung lohnt sich nicht und sparen tun Sie damit auch nichts.
Wie kontrolliert mein Anbieter meinen Aufenthaltsort und eine stabile Verbindung?
Der Anbieter kontrolliert nicht nur den gewöhnlichen Aufenthaltsort, sondern auch die stabile Verbindung.
Nachweis für den Aufenthaltsort
Der Anbieter verlangt von Ihnen, dass Sie ein gültiges Dokument vorlegen, aus dem eindeutig zu erkennen ist, wo Ihr Wohnsitz ist beziehungsweise eine aktuelle Postanschrift. Dafür reicht
- eine Bescheinigung der Hochschule
- die Einschreibung für ein Vollzeitstudium
- Eintragung in das lokale Wählerverzeichnis
- Nachweis der Zahlung von lokalen Steuern
Nachweis für die Verbindung
Eine stabile Verbindung können Sie mit der Bescheinigung über eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen. Sie können aber auch
- die persönliche Anwesenheit eines Selbstständigen mitbringen
- die Teilnahme an wiederkehrenden Vollzeitstudienkursen belegen
- oder eine andere Situation nachweisen.
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Wann kann es laut Anbieter zu Aufschlägen kommen?
Der Anbieter darf Aufschläge berechnen, wenn Sie das Fair Use Limit der Datendienste überschreiten.
Aber auch, wenn Sie dem Anbieter keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine stabile Verbindung zum Heimatland nachweisen können. Stellt der Anbieter eine missbräuchliche Nutzung des Roaming fest, dann kann es auch zu Aufschlägen kommen.
Sie erhalten einen Warnhinweis und haben zwei Wochen Zeit das Nutzungsverhalten zu verändern. Allerdings können Sie dem Anbieter auch nachweisen, dass es nicht zu einer missbräuchlichen Nutzung kam. Ansonsten hat der Anbieter das Recht ein Entgelt zu verlangen. Der Anbieter darf den Aufschlag allerdings nur so lange berechnen bis das Kundenverhalten sich verändert hat und kein Missbrauch mehr vorliegt.
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Worauf muss man bei Prepaidkarten achten?
Bei den Prepaid-Karten gibt es ebenfalls einen Grundsatz und der besagt, dass das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland zu den gleichen Kosten möglich ist, wie zu Hause.
Die preiswerten Anbieter machen allerdings eine kleine Ausnahme, denn sie arbeiten ohne ein Inklusivvolumen. Das bedeutet, wenn der Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis von 6,00 Euro für einen Gigabyte liegt, dann darf er diesen Preis in Rechnung stellen.
In der Regel ist das Roaming bei den meisten Prepaid-Handys aktiviert, aber die Möglichkeiten sind bei den einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich. Aus dem Grund sollten Sie sich immer vor der Reise über die Roaming-Möglichkeit mit der eigenen Prepaid-Karte informieren.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Roaming in der EU
1. Ist Roaming in der ganzen EU kostenlos?
In der ganzen EU ist Roaming mit dem Mobiltelefon kostenlos, aber nur innerhalb der EU.
2. Wie sinnvoll ist das Ein- und Ausschalten von Roaming?
Das Ein- und Ausschalten ist sinnvoll, wenn Sie das EU-Land verlassen. Sobald Sie in ein Land kommen, dass nicht von den Regelungen betroffen ist, fallen sehr hohe Gebühren an.
3. Was heißt inklusive Roaming?
In den EU-Ländern ist Roaming immer inklusive. Das bedeutet, dass Sie mit keinen zusätzlichen Gebühren durch ein Telefonat oder eine Nachricht rechnen müssen.
4. Was kostet Roaming in Polen?
Polen zählt zur EU und somit fallen keine Roaming Gebühren an.
5. Wann ist Roaming notwendig?
Roaming ist immer dann notwendig, wenn Sie sich im EU-Ausland bewegen und keine zusätzlichen Gebühren für Telefonate oder SMS zahlen wollen. Roaming ist eigentlich bei den meisten Anbieters von Anfang an aktiviert.
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Fazit
Roaming ist ein ganz interessantes Thema, denn gerade das mobile Telefonieren, Nachrichten schreiben und im Internet surfen gehört auch im Urlaub zur Tagesordnung. Im EU-Ausland greift die Roaming-Verordnung und das bedeutet, dass Sie zu den gleichen Preisen wie Zuhause telefonieren, simsen und chatten können. Sobald Sie das EU-Ausland verlassen, kann es zu sehr hohen Gebühren kommen, denn das Roaming fällt dann weg.