Einige Ärzte möchten, dass Patienten bei Verzicht einer IGeL ein Verzichtsformular unterzeichnen. Sie müssen das aber nicht machen.
Der Zweck des Formulars
Es wird immer wieder von Patienten berichtet, dass Sie schon in der Anmeldung über diverse IGeL informiert wurden.
Diese Infoblätter dienen nicht nur als Information, sie enthalten auch einen Part, auf dem Sie Ihre Zusage zu den Leistungen geben können. Die Patienten fühlen sich hier durchaus überrannt, doch ein schlichtes „Nein“ des
Patienten ist meist nicht ausreichend. Manche Arztpraxen verlangen die Absage des Patienten sogar schriftlich. Sie sollen ein Formular unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie die Leistung nicht erhalten möchten. Dieser Druck wiederum führt dann dazu, dass einige Patienten die Untersuchung dann doch machen.
Die Ärzte haben das Argument, sie brauchen dieses Formular für die richtige Dokumentation der Patientenakte. Manche Ärzte sagen sogar, sie würden sich mit dem Formular rechtlich absichern, sofern ein Patient später eine Haftungsklage einreicht, weil der Arzt die Untersuchung nicht gemacht hat. Fakt ist aber, dass kein Patient seine Absage schriftlich erklären muss. Auch haben Sie keinen negativen Eintrag in Ihrer Akte zu befürchten.
Veröffentlicht: 21. April 2021
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Was sagt das Recht?
Die Dokumentationspflicht des Arztes besagt, dass er dazu verpflichtet ist therapeutische Aspekte und wichtige Angaben in der Patientenakte zu vermerken.
Somit ist es nicht rechtlich festgelegt, dass eine Ablehnung zur IGeL schriftlich vermerkt werden muss. Der Arzt kann es notieren, braucht aber keine Patientenunterschrift hierfür. IGeL-Angebote sind freiwillige Leistungen und keine medizinisch notwendigen Untersuchungen, aus diesem Grund muss der Arzt die Absage auch nicht dokumentieren. Fakt ist, der Arzt muss die IGeL-Angebote nicht anbieten und meist gehören sie auch nicht immer zur eigentlichen Behandlung dazu.
Ebenso darf der Arzt die Aufklärung über die IGeL eigentlich nicht auf das Personal übertragen. Es ist für einen Patienten nicht zumutbar, die Entscheidung über die Durchführung der IGeL direkt am Empfang zu fällen. Er sollte erst mit einem Arzt sprechen und eine Bedenkzeit bekommen. Ebenso darf es nicht passieren, dass der Patient bei einer Absage zur IGeL mit Nachteilen in seiner Behandlung rechnen muss.
Tipp
Sie müssen und sollten das Verzichtsformular nicht unterschreiben.
Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen, denn die IGeL ist nie dringend nötig.
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse
Veröffentlicht: 5. Oktober 2017
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Schriftliche Ablehnung einer IGeL – Achtung, wichtig!
1. Ich habe das Gefühl, mein Arzt hat nach der Ablehnung der IGeL kein Ohr mehr für meine Beschwerden?
In diesem Fall sollten Sie ihn darauf ansprechen oder im Zweifel einen anderen Arzt aufsuchen. Nur weil Sie die IGeL abgelehnt haben, darf er Sie nicht weniger gut behandeln. Die IGeL hat generell keine Auswirkung auf die Behandlung akuter Erkrankungen.
2. Es ist mir unangenehm vor allen anderen Patienten auf die IGeL angesprochen zu werden, was kann ich machen?
Bitten Sie die Helferin an der Anmeldung, dass Sie dies mit dem Arzt in aller Ruhe besprechen möchten. Es ist nicht vertretbar, dass Sie hier gleich eine Entscheidung treffen müssen, zumal Sie vielleicht noch Fragen haben, die Ihnen ein Arzt beantworten muss.
3. Wie kann ich mich gegen diese Bedrängung wehren?
Sie sollten in erster Linie mit dem Arzt sprechen. Im weiteren Verlauf können Sie sich auch an die Ärztekammer wenden, sofern der Arzt diese Bedrängungen nicht unterlässt.
4. Darf mir der Arzt mangelnde Kooperation vorwerfen?
Das darf er nicht. Die IGeL-Angebote sind zusätzliche, freiwillige Untersuchungen. Sofern der Arzt den Verdacht einer bestimmten Erkrankung hat, kann er sämtliche nötige Untersuchungen auf Kassenleistung machen. Somit sind Sie nicht unkooperativ, wenn Sie die Untersuchungen nicht möchten.
5. Kann ich die Untersuchung doch noch machen, wenn ich schon die Verzichtserklärung unterschrieben habe?
Natürlich haben Sie das Recht sich jederzeit anders zu entscheiden.
Fazit
Da es sich bei IGeL-Angeboten um freiwillige Untersuchungen handelt, sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, den Verzicht zu unterschreiben. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen. Sprechen Sie den Arzt auch ruhig darauf an, dass Sie diese Vorgehensweise nicht in Ordnung finden.