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SMS-Missbrauch: So wehren Sie sich gegen Werbe-SMS oder Drohungen


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Spam-Nachrichten sind für Internetnutzer längst keine Seltenheit mehr. Nicht selten werden auch SMS von Unbekannten versendet, die Sie nicht angefordert haben. Auch die Absenderrufnummer ist Ihnen bei diesen Nachrichten nicht bekannt. Wir erklären, wie Sie sich wehren können.

E-Mails mit Werbung für mehr oder weniger seriöse Angebote gehören für E-Mail-Nutzer heute zum Alltag. Es gibt nur wenige Vorgehensweisen, wie Sie sich gegen die Spam-Mails schützen können. Welche das sind, erfahren Sie in unseren Spam-Ratgeber. Doch Spam gibt es eben nicht nur per E-Mail, sondern immer häufiger auch per SMS auf dem Smartphone. Beispielsweise haben wir in der Vergangenheit über vermeintliche Gewinnbenachrichtigungen per SMS oder Phishing-Nachrichten per SMS berichtet. Teilweise werden Kurznachrichten sogar für Drohungen verwendet, wie beispielsweise bei der Islam-SMS.

Gegen unverlangt zugesandte SMS kann jeder betroffene Nutzer selbst etwas unternehmen. Denn anders als bei der E-Mail wird die SMS in der Regel von einer bestimmten Rufnummer versendet. Diese kann zwar gefälscht sein, doch das müssen Sie selbst gar nicht prüfen. In Deutschland ist für Rufnummernmissbrauch zentral die Bundesnetzagentur zuständig. Dort können Sie einen Verstoß melden.

Was ist ein Rufnummernmissbrauch?

Handynummern für den Versand von unseriösen SMS werden in ganz verschiedenen Situationen von dubiosen Geschäftemachern oder Kriminellen verwendet. Denkbar ist beispielsweise, das eine SMS mit einer Kurzwahlrufnummer versendet wird. Diese ist meist 5- oder 6-stellig. Der Empfänger wird aufgefordert zurückzurufen oder per SMS zu antworten. Auch die Bewerbung von Premiumrufnummern mit der Vorwahl 0900 ist per SMS denkbar. Wer diese Telefonnummern anruft, muss erhöhte Verbindungskosten übernehmen. Auch unaufgefordert zugesandte SMS mit Gewinnversprechen oder der Aufforderung bestimmte Handlungen vorzunehmen, können einen Rufnummernmissbrauch darstellen. Weitere Informationen zu denkbaren Missbrauchsfällen finden Sie auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.

Was kann nach der Meldung bei der Bundesnetzagentur passieren?

Die Bundesnetzagentur geht vor allem Verstößen in Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder anderen Vorschriften in Verbindung mit Telekommunikationsdiensten nach. Zunächst prüft die Bundesnetzagentur, ob überhaupt eine rechtswidrige Nummernnutzung vorliegt. Ist das der Fall, kann es je nach Schwere des Verstoßes zu einer Abmahnung, der Abschaltung der betreffenden Rufnummer, Rechnungs- und Inkassoverbot sowie weiteren Sanktionen kommen.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen

Die Bundesnetzagentur kann einen Rufnummernmissbrauch nur dann verfolgen, wenn der Nutzer den Verstoß anzeigt. Damit Ermittlungen eingeleitet werden können, benötigt die Behörde möglichst ausführliche und detaillierte Informationen von Ihnen. Diese Informationen sollten Sie vor dem Einreichen einer Beschwerde sichern, damit Ermittlungen schnell und effektiv eingeleitet werden können:

  • Als Absender angezeigte Telefonnummer oder Textkennung
  • Telefonnummern oder Links, die in der E-Mail für eine Reaktion Ihrerseits genannt werden
  • Die Telefonnummer, unter der die SMS empfangen wurde
  • Der vollständige Text der SMS
  • Das Datum und die Uhrzeit des Empfangs
  • Im Idealfall ein Screenshot der SMS als Beweis

Haben Sie diese Daten vorliegen, können Sie eine Beschwerde bequem über das Internet einreichen:

SMS-Missbrauch anzeigenbei der Bundesnetzagentur

Melden Sie einen vermuteten Missbrauch des SMS-Dienstes auf jeden Fall bei der Bundesnetzagentur. Tun Sie das auch dann, wenn Sie vermuten, dass sich schon andere Nutzer beschwert haben. Häufig werden verschiedene Telefonnummern für den Versand genutzt. Zudem erhält die Behörde mit jeder einzelnen Beschwerde Kenntnis über das Ausmaß eines Verstoßes.  

Falls es sich bei dem Inhalt der SMS um den Verdacht einer Straftat handelt, wie eine Drohung oder Erpressung, sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch das ist bequem über das Internet möglich.

Haben Sie eine Beschwerde eingereicht?

Gerne können Sie unseren Lesern über die Kommentare unter dem Artikel mitteilen, ob Sie einen Rufnummernmissbrauch gemeldet haben und um welche Art von SMS es dabei ging. Bitte senden Sie den Screenshot eines Betrugsversuches oder eine Spam-SMS auch an [email protected]. Dadurch können wir andere Leser zeitnah vor der Gefahr warnen und unter Umständen vor einem möglichen Schaden bewahren.

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