Bisher wurden die Pflegeheime immer noch einem Schulnoten-System bewertet, aber seit dem 1. November 2019 gibt es diese Form nicht mehr. Mittlerweile gibt es ausführliche Informationen, die in drei Bereiche unterteilt sind und Auskunft über das Pflegeheim geben. Sie erhalten nicht nur Informationen zur Einrichtung selber, sondern auch über die Qualität der Pflege und die Ergebnisse einer externen Prüfung.
Am 1. November 2019 sind die neuen Richtlinien zum Zweck der Qualitätsprüfung in den Pflegeheimen in Kraft getreten. Die bisherigen Pflegenoten sind nicht mehr aktiv und sind mit Hilfe von wissenschaftlichen Studien überarbeitet worden.
Immer wieder gab es Kritik an den alten Richtlinien, denn gute Bewertungen in einem Bereich haben die schlechten Bewertungen in anderen Bereichen sehr stark ausgeglichen. Die Gesamtnoten waren also nicht wirklich aussagekräftig, denn es gab keine Prüfergebnisse, die durchweg gut waren. In einigen Bereichen hat eine Einrichtung sehr gut abgeschnitten und in einem anderen Bereich eher schlecht. Somit wurde die schlechte Note mit Hilfe der guten Note ausgeglichen. Dadurch kam es immer öfter zu Missverständnissen und keine Klarheit war zu erkennen.Die Änderungen
Mit den neuen Richtlinien rückt die Qualität der Versorgung eindeutig in den Vordergrund und das ist sehr wichtig.
Bei den neuen Richtlinien spielt es eine große Rolle, ob der Pflegebedürftige anhand des eigenen Bedarf versorgt wird und ob das Personal auf die Bedürfnisse eingeht. Jede Pflegebedürftige muss anhand seiner Bedürfnisse ausreichend versorgt werden können und das Heim muss dementsprechend agieren können.
Die Pflegenoten waren sehr umstritten und sind mittlerweile abgeschafft. Heute gibt es die ausführliche Darstellung der Qualität. In der neuen Qualitätsdarstellung lassen sich die Noten nicht durch andere Bereiche verbessern und das ist gewollt. Die Noten sollen entsprechend der einzelnen Bereiche erfasst werden, damit Sie sich einen guten Einblick von dem Heim verschaffen können.
Die Qualitätsdarstellung
Die Qualitätsdarstellung steht auf drei wichtigen Säulen und jede Säule ist entscheidend für die Prüfung.
- die strukturellen Einrichtungsinformationen (Allgemeine Informationen über das Einrichtungsangebot)
- die Qualitätsindikatoren (Einrichtung erfasst selbst die Qualität)
- und den Ergebnissen der externen Qualitätsprüfung (durchgeführt durch den MDK der Krankenversicherung oder den Verband der privaten Versicherungen)
In einer einfachen Übersicht sind die Ergebnisse der Prüfung nachzulesen. Zusätzlich können Sie sich die Ergebnisse der alten Prüfung anschauen und im direkten Vergleich miteinander vergleichen. Dadurch stellen Sie fest, ob es Besserungen gab oder das Heim nicht ihren Anforderungen entspricht.
Informationen finden Sie auf den Seiten der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege.
Wichtig:
Die Pflegekassen ermöglichen die Einsicht in die neuen Qualitätsdarstellungen, denn mittlerweile gibt es viele Pflegeheime, die nach dem neuen System geprüft sind. Aufgrund der Corona-Pandemie sind noch nicht alle Einrichtungen geprüft worden, aber das wird mit der Zeit nachgeholt. Im Internet gibt es entsprechende Informationen:
Die Qualitätsprüfungen sind aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt, um den Schutz der Bewohner zu gewährleisten. Die Prüfungen sind auf Oktober 2020 verschoben worden, aber dadurch, dass es noch keine Besserung gibt, sind noch keine neuen Termine angesetzt.
Die strukturellen Einrichtungsinformationen
In den Heimen werden die Informationen über die Pflegeeinrichtung selbst erstellt und diese umfassen in der Regel 12 Bereiche:
- Allgemeine Informationen über die Einrichtung und externe Dienstleistungen
- Ausstattung
- Spezialisierung und Versorgungsschwerpunkte
- Möglichkeiten des Kennenlernens der Einrichtung
- Gruppenangebote
- religiöse Angebote
- Einbeziehung der Angehörigen
- Kontakte der Einrichtung zum sozialen Umfeld und Quartier
- personelle Ausstattung (Pflege und Betreuung)
- Kooperationsvereinbarungen
- gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase
- zusätzliche kostenpflichtige Kooperationen
Bei den strukturellen Einrichtungsinformationen handelt es sich immer um freiwillige Angaben des Heims. Es gibt keine Verpflichtung eine dieser Angaben zu machen. Auch in Sachen Personal sind die Angaben freiwillig, darunter fällt die Menge des Fachpersonals genauso wie der Ausbildungsstand in der Einrichtung.
Die Ergebnisindikatoren
Zweimal im Jahr muss jede Einrichtung sogenannte Ergebnisindikatoren erheben, denn sie haben einen hohen Einfluss auf das Ergebnis der Qualitätsprüfung.
Bei Ergebnisindikatoren handelt es sich um spezielle Kennzahlen, welche die Qualität der Einrichtung widerspiegeln. Die Kennzahlen werden an die DAS (zentrale Datenauswertungsstelle) übermittelt.
Im gleichen Atemzug übermittelt die DAS an die Einrichtung, wo sie im Vergleich zu anderen Einrichtungen dieser Art in Deutschland stehen. Dadurch wird das Qualitätsmanagement des Heims unterstützt und hilft Schwachstellen zu erkennen und zu beheben. Seit dem 1. Oktober 2019 übermitteln die Einrichtungen solche Ergebnisindikatoren.
In drei verschiedenen Bereichen gibt es 10 Ergebnisindikatoren und diese gilt für die gesamten Bewohner einer Einrichtung.
Die drei Bereiche in Sachen Qualität sind:
- Erhalt und Förderung der Mobilität (Beweglichkeit)
- Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen (beispielsweise die Entstehung von Druckgeschwüren)
- Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen (beispielsweise Integrationsgespräch, Fixierung, aber auch aktuelle Schmerzeinschätzung)
Damit einige Risikogruppen besser abgebildet werden können, gilt es ihnen eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dazu gehören Menschen mit Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung, aber auch Menschen mit einem hohen Dekubitusrisiko.
Der Qualitätsindikator „Mobilität“ besteht aus zwei Untersuchungsgruppen, den Bewohner ohne Einbußen und den Bewohnern von mindestens einer Einbuße.
Auch bei den Dekubitus Entstehungen gibt es zwei Indikatoren, nämlich die Bewohner ohne ein Risiko und die Bewohner mit einem hohen Risiko.
Wichtig:
In manchen Bereichen schneiden die Einrichtungen meist sehr schlecht ab und aus dem Grund darf die Einrichtung den ermittelten Durchschnittswert auch kommentieren. Gerade, wenn es um demenzkranke Patienten geht, kommt es häufiger zu Gewichtsverlust oder Stürzen.
Die Datenauswertungsstelle sendet einen Bericht an den MDK, wenn der Prozess komplett abgeschlossen ist.
Ab Mitte 2020 war geplant, dass die ersten Ergebnisse sichtbar werden, aber aufgrund der Corona-Pandemie gibt es einige Verzögerungen und der Termin ist deutlich nach hinten geschoben worden.
Shutdown für Deutschland: Worauf wir jetzt achten sollten
Gestern Abend gab es einen Erlass der Bundesregierung bezüglich der Coronakrise. Diese Anordnung wurde zusammen mit den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer erarbeitet. Ab sofort soll der nicht lebensnotwendige Einzelhandel dicht macht machen. Auch Spielplätze