Für eine Stromsperre gibt es die unterschiedlichsten Gründe, von einer Krankheit über eine Verschuldung bis hin zu den Mühlen der Bürokratie. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wenn eine Stromsperre droht und wir klären Sie über die Möglichkeiten auf.
Sie stehen morgens auf und der Strom ist einfach weg. Kein Licht, kein Kaffee, kein Radio und schon gar keine warme Dusche. Einer Mutter mit zwei Kindern ist genau das passiert, denn die Alleinstehende hat sich auf das Jobcenter verlassen. Das Jobcenter war für die monatlichen Abschläge der Stromzahlung zuständig, aber es hat keine Zahlung stattgefunden.
Das ist nur ein Beispiel, aber die Gründe für eine Sperrung des Stroms sind umfangreich und es kann fast jeden Verbraucher treffen. In erster Linie sind Menschen mit geringem Einkommen betroffen, wenn die steigenden Energiekosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Die Marktwächter Energie im Verbraucherzentrale Verband sind in einer aktuellen Untersuchung zu diesem Ergebnis gekommen.
Der Versorger stellt den Strom ab
Der Stromversorger hat das Recht den Strom abzustellen, wenn der Bezieher einen Rückstand von 100 Euro hat.
Allerdings darf er den Strom oder das Gas nicht einfach abstellen, denn er muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Eine Energiesperre darf er verhängen, wenn…
…die Sperre vier Wochen vorher angedroht wurde,
…der Vollzug der Stromsperre drei Tage vorher angekündigt ist,
…der Verbraucher mindestens einen Betrag von 100 Euro offen hat,
…die Sperre verhältnismäßig ist,
…der Verbraucher keine Anstalten macht die offenen Zahlungen zu begleichen.
Im Fall des oben genannten Beispiels kam der Brief zur Sperr-Androhung per Post an einem Freitagnachmittag. Sie hatte die Möglichkeit bis Montag morgen eine Summe von 1.000 Euro zu bezahlen, denn so hoch war die Summe mittlerweile. Über das Wochenende konnte Sie diese Summe nicht aufbringen und somit kam es zur Abschaltung.
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Besondere Regelungen durch die Corona-Pandemie
Bis zum 30. Juni gab es eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die für finanziell angespannte Privathaushalte galt und während der Corona-Pandemie helfen sollte.
Mittlerweile können Sie sich nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen, so dass die monatlichen Abschläge für Strom und Gas wieder regelmäßig zu zahlen sind. Das Gleiche gilt auch für Wasser, Internet und Telefon.
Außerdem müssen alle entstandenen Rückstände von April bis Juni bei dem Versorger ausgeglichen werden und das sogar in einer Summe. Nehmen Sie Kontakt mit den Verbraucherzentralen und dem Versorgungsunternehmen auf, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Die Chancen für eine gemeinsame Lösung sind besser, wenn Sie den Energieversorger frühzeitig über Ihre Zahlungsschwierigkeiten informieren und Sie zusammen nach einer Lösung suchen.
Ignorieren Sie auf keinen Fall Zahlungserinnerungen oder Mahnungen, denn dann kommt es zur Sperrung.
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Vorschläge für das Versorgungsunternehmen
Damit es nicht zu einer Sperre kommt, können Sie dem Versorgungsunternehmen verschiedene Vorschläge unterbreiten.
- Bitten Sie um eine Ratenzahlung, wenn Sie nicht in der Lage sind die offenen Rechnungen auf einen Schlag zu bezahlen.
- Sie können eine zeitweilige Erhöhung der Abschläge fordern, denn damit kann sich die Rückstandssumme reduzieren lassen.
- Handelt sich eine Stundung aus, wenn es sich um einen absehbaren vorübergehenden Zeitraum der Zahlungsprobleme handelt. Eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung ist denkbar. Diese Möglichkeit bietet sich für Menschen an, die Krankengeld bekommen oder in Kurzarbeit sind.
- Wenn Sie Sozialleistungen bekommen, dann können Sie sich an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden und um eine Darlehen zur Energieschuldenbezahlung bitten. Dies ist meist formlos möglich.
Wichtig ist, dass Sie sich bei allen Schritten unbedingt Hilfe suchen. Dazu bieten sich die Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte oder Schuldnerberatungen an.
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Der Schutz vor Zahlungsrückständen und Stromsperre
Abschläge sind immer regelmäßig und pünktlich zu bezahlen, denn wenn Zahlungsrückstände entstehen, dann hat der Energieversorger das Recht auf Energiesperrung.
Miete, Strom und Heizung sind vorrangige Zahlungen und somit sind diese Forderungen immer vor allen anderen Rechnungen zu bezahlen.
- Sie beziehen Leistungen vom Sozialamt oder vom Jobcenter, dann lassen Sie die Abschläge von Sozialleistungsträger überweisen. Sie können direkt bei der Behörde einen formlosen Antrag stellen.
- Verschaffen Sie sich einen genauen Einblick in die Haushaltsfinanzen und sorgen Sie dafür, dass Sie die Ausgaben nicht zu hoch haben, so dass sie die Einnahmen übersteigen.
- Führen Sie ein Haushaltsbuch, indem Sie alle Einnahmen und Ausgaben genau dokumentieren. Dadurch erhalten Sie einen Überblick wohin das Geld fließt.
- Sie sollten sich aufschreiben, wie viel Geld im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen und andere feste Ausgaben bezahlt werden. Der Überschuss ist für die Lebenshaltung geeignet. Wichtig ist, dass Sie die Ausgaben sorgfältig kontrollieren, denn dann können Sie auch mit einem geringen Budget gut haushalten.
- Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben oder eine Minirente beziehen, dann sollten Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Hilfen wie Grundsicherung oder Wohngeld haben.
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Energieverbrauch unter Kontrolle halten
Damit Sie den Energieverbrauch unter Kontrolle halten können, sollten Sie einmal im Jahr den Zählerstand kontrollieren.
Dazu nutzen Sie eine Tabelle und schreiben sich den Zählerstand auf. Außerdem können Sie konsequent Energiesparmaßnahmen einführen, die auf Ihre individuellen Möglichkeiten abgestimmt sind.
Die Abschlagszahlungen sollten immer zu Ihrem Stromverbrauch passen, so dass diese nicht zu hoch, aber vor allen Dingen nicht zu niedrig angesetzt sind. Zu hohe Zahlungen führen dazu, dass Sie nach der Jahresabrechnung eine hohe Rückzahlung bekommen, aber das Geld fehlt Ihnen im Monat. Zu niedrige Zahlungen sorgen dafür, dass Sie nach der Jahresabrechnung mit einer hohen Nachzahlung rechnen müssen.
- Die Abschlagszahlungen sind zu überprüfen und Sie können die Zahlungen dem tatsächlichen Verbrauch beim Stromversorger anpassen.
- Ein Tarif- oder Anbieterwechsel kann zu einer hohen Kosteneinsparung führen.
- Der günstigste Anbieter muss aber nicht immer auch gleichzeitig der beste Anbieter sein.
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Stromsperre in kurzer Zeit oder schon durchgeführt
Sie können sich bei den Verbraucherzentralen Hilfe holen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Stromsperre ohne Berechtigung ist.
Oder Sie wenden sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle oder suchen einen Rechtsanwalt auf. Es handelt sich um eine unberechtigte Versorgungsunterbrechung, wenn es sich um eine geringe Forderung des Unternehmens handelt und die Sperre ist aber eine besondere Härte für einen Haushalt.
Im oben genannten Beispiel der jungen Mutter blieb der Strom nur 4 Tage weg, aber in der Zeit konnte sie kaum erreicht werden, konnte nicht waschen und kochen ging auch nicht. Allein wegen der Kinder handelt es sich um eine unmenschliche Situation, so dass sie sich einen Anwalt gesucht hat, denn beim Versorger und beim Jobcenter kam sie nicht. Erst mit juristischer Hilfe zahlte das Jobcenter die offenen Abschläge und der Strom wurde wieder freigeschaltet.
Grundsätzlich gilt
Sie können eine Strom- beziehungsweise Energiesperre einfacher verhindern als im Notfall den gesperrten Anschluss wieder freizubekommen. Bei einer Sperrung fallen zudem weitere Kosten an und die Zusatzkosten sorgen dafür, dass die Rechnung höher wird.
Handelt es sich um eine berechtigte Sperre, dann müssen Sie aktiv werden und sich rechtzeitig um Hilfe bemühen.
Ratenzahlung als Möglichkeit
Eine Ratenzahlung der offenen Forderungen kann eine sinnvolle Möglichkeit darstellen, also versuchen Sie eine Ratenzahlung zu bekommen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Energieversorger prüfen, ob es ein milderes Mittel zur Forderungsdurchsetzung gibt. Eine Ratenzahlung kann ein solches mildes Mittel sein, aber es gilt, dass die monatlichen Raten nur für die Forderungen der Jahresendabrechnung gelten und nicht für die laufenden Abschläge.
- Die Raten sollten Sie aus dem verfügbaren Einkommen bezahlen können, denn eine Ratenzahlungsvereinbarung macht nur Sinn, wenn Sie über den gesamten Zeitraum die Raten und die laufenden Abschläge zahlen können.
- Schriftlich muss festgehalten werden, welche Summe auf die laufenden Abschläge fällt und welche zur Tilgung der Altforderungen dienen. Nur so können Sie erneute Zahlungsrückstände vermeiden.
Alternativen zur Ratenzahlung
Wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter oder das Sozialamt, wenn keine Ratenzahlung möglich ist.
Sie können einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen und wenn es zu einer Bewilligung kommt, dann meist auf Darlehensbasis. Das bedeutet, dass das Darlehen im folgenden Monat zurückgezahlt werden muss und das mit Hilfe durch Aufrechnung der monatlichen Leistungen.
- Sie können den Antrag formlos stellen, aber wir empfehlen ihn schriftlich zu stellen. Zudem sollten Sie den Empfang durch den Leistungsträger quittieren lassen.
- Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und die Forderungen nicht aus eigener Kraft bezahlen können, dann können Sie einen Antrag auf Energieschuldenübernahme stellen. Das gilt vor allen Dingen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Lösung da ist.
- Unter Umständen können die Verhandlungen mit dem Energieversorger zeitintensiv und kompliziert sein. Sie müssen hartnäckig sein, Eigeninitiative und Durchhaltevermögen zeigen.
- Sie erhalten Unterstützung bei den örtlichen Sozialberatungsstellung und Verbraucherzentralen.
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Möglichkeiten gegen zusätzliche Kosten
Sie geraten in Verzug, wenn Sie Ihre Abschläge und Rechnungen nicht rechtzeitig an den Energieversorger überweisen.
Der Energieversorger hat die Möglichkeit Ihnen den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen und Sie müssen dafür aufkommen. Es kommen nicht nur Sperrkosten und Kosten für die Entsperrung auf Sie zu, sondern der Energieversorger stellt weitere Kosten in Rechnung. Aber nicht alle, auf der Rechnung stehenden Kosten, sind zulässig.
Zulässig und unzulässige Kosten bei Stromsperre
Sie sind mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug, dann müssen Sie die Mahnkosten bezahlen, aber die Höhe ist begrenzt.
Sie sind verpflichtet die Kosten für zwei bis drei Mahnschreiben zu zahlen, wenn der Energieversorger Sie mehrfach anmahnen muss. Der Bundesgerichthof hat sich mit dem Thema befasst aber keine einheitliche Rechtsprechung zur Mahnkostenpauschale (26. Juni 2019 VIII ZR 95/18) festgelegt. Einige Gerichte sind der Auffassung, dass eine Mahnkostenpauschale von 2,50 Euro für jeden Mahnbrief erlaubt sind.
Für die Berechnung der Mahnkostenpauschale dürfen, laut, Bundesgerichtshof,
- Porto
- Brief
- Druck
- Umschlag
einbezogen werden. Nicht berechnet werden dürfen Personal- und Verwaltungskosten. Im Grunde ist der genaue Betrag also von der Seitenanzahl des Schreibens und von den Portokosten abhängig.
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Inkassokosten
Die Inkassokosten müssen Sie im Normalfall nicht bezahlen, aber gibt eine Ausnahme, nämlich, wenn der Energieversorger für die Einholung des Zahlungsrückstandes ein externes Inkassobüro beauftragt hat.
Das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsbescheid sorgt dafür, dass Sie die Inkassokosten in Höhe von 25 Euro zahlen müssen.
Außerdem müssen Sie die Inkassokosten bezahlen, wenn Sie die Mahnungen des Energieversorgers ignorieren.
Sperr- und Entsperrkosten
Der Energieversorger hat zudem das Recht Ihnen die Kosten für eine rechtmäßige Sperre in Rechnung zu stellen, sogar die Kosten zum Sperren und Entsperren müssen Sie bezahlen.
Sollten Sie Kosten allerdings höher als 50 Euro für einen Prozess sein, dann müssen Sie sich die Berechnungsgrundlage zeigen lassen. Prüfen Sie, ob die Kosten zu hoch angesetzt sind.
- Sie haben Zweifel an den Kosten, dann können Sie eine Teilwidersprechung machen und nur den unbestrittenen Betrag zahlen. Verlangen Sie für den strittigen Teil entweder eine Prüfung oder gehen Sie in die Verhandlung.
- Manchmal sind die Kosten für den Verbraucher nicht mehr nachvollziehbar und dann sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die einzelnen Positionen werden mit geschultem Auge geprüft und zudem erhalten Sie hilfreiche Tipps rund um die Verhandlung mit dem Energieversorger. Auch eine außergerichtliche Rechtsprechung kann übernommen werden.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Stromsperre
1. Wie viel Mahnungen muss der Stromanbieter vor der Sperre zuschicken?
Viele Verbraucher sind der Meinung, dass der Stromanbieter drei Mahnungen zusenden muss, bevor es zu einer Stromsperre kommt. Das ist nicht richtig, denn schon beim Rückstand von 100 Euro ist eine Sperre möglich.
2. Wie hoch müssen die Raten für dem Stromanbieter sein?
Die Höhe der Raten wird meist anhand der Forderung festgelegt, aber auch die finanziellen Möglichkeiten spielen eine Rolle. Die meisten Stromanbieter bieten drei, sechs oder neun Monate als Ratenzahlung an.
3. Muss der Stromanbieter einer Ratenzahlung zustimmen?
Nein. Eine Ratenvereinbarung ist eine freiwillige Sache und dieser muss nicht zugestimmt werden. Das kommt meist dann vor, wenn schon mehrfach Ratenzahlungen nicht eingehalten wurden.
4. Was kann ich machen, wenn mein Strom gesperrt ist?
Bei schwierigen Fällen bietet der Stromanbieter eine Guthabenkarte für Strom an. Dann müssen Sie die Kare mit Geld aufladen und können dann für das Geld Strom verbrauchen.
5. Wie lange kann eine Stromsperre anhalten?
Die Stromsperre bleibt solange bestehen bis die offene Forderung beglichen ist oder eine Lösung in Form einer Ratenzahlung oder ähnliches gefunden wurde.
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Fazit
Strom ist lebensnotwendig, denn ohne Strom kein Herd, kein warmes Wasser und kein Licht. Aus dem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass Sie Ihre Stromrechnung rechtzeitig und in voller Höhe bezahlen. Kommt es zu finanziellen Schwierigkeiten, dann sollten Sie sich Hilfe suchen, denn ansonsten kommt es zu einer Sperrung. Eine Sperrung kann schon ab einem Rückstand von 100 Euro durchgesetzt werden. Aufgehoben wird die Stromsperre erst, wenn eine Lösung gefunden wurde oder die Forderungen beglichen sind.