Reisende und deren Angehörige sind von den Terroranschlägen und politischen Unruhen verunsichert, denn auch die Putschversuche zählen dazu. Aus dem Grund spielt das Thema Sicherheit auch bei der Suche nach einem passenden Urlaubsziel immer mehr eine Rolle. Was tun Sie, wenn es im Urlaub zu einer Katastrophe kommt und wann können Sie die Reise stornieren – wir geben Ihnen Informationen mit auf den Weg.
Das Thema Sicherheit wird im Reiseland immer wichtiger
Sie haben endlich Urlaub, aber wohin soll die Reise eigentlich gehen? Sonne, Strand und Meer sind die wichtigsten Kriterien für den anstehenden Urlaub, aber in den letzten Jahren spielt auch das Thema Sicherheit immer mehr eine Rolle.
Für viele Reisende steht die Sicherheit mittlerweile im Mittelpunkt und das ist gerade in der Türkei deutlich zu spüren. Eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung hat 2017 gezeigt, dass weniger als 5% der Deutschen sich in der Türkei nicht sicher fühlen und mehr als 50% der Deutschen lässt sogar Spanien als Unsicherheit ins Rennen gehen. Der Urlaub im eigenen Land ist für die meisten Deutschen am sichersten, aber auch in Österreich und der Schweiz fühlen die Deutschen sich sicher.
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Freunde und Angehörige sind in Sicherheit – wie erfahre ich das?
Bei Unruhen und größeren Anschlägen sind in der Regel die Mobilfunknetze stark überlastet und eine Kommunikation ist für eine ganze Weile nicht möglich.
In einer solchen Situation sind internet-basierte Dienste wie Messenger eine gute Alternative, denn Sie funktionieren entweder über die Festnetzleitungen oder über WLAN.
In Notsituationen werden immer häufiger Instrumente zur Verfügung gestellt, damit die Freunde und Angehörigen sich bei einigen Personen melden können. Dadurch erfahren Sie, ob die geliebten Menschen in Sicherheit sind. Das „Safe & Well“ von Roten Kreuz ist ein internationales Tool, welches in solchen Situationen zum Einsatz kommt. Angehörige und Freunde können über die Suchfunktion festgestellt werden und Sie erfahren, ob es Ihnen gut geht.
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Eine Reise kostenfrei stornieren
Eine kostenfreie Stornierung der Reise ist möglich, wenn es sich um höhere Gewalt handelt.
Juristen verstehen unter höhere Gewalt ein Ereignis, dass unabwendbar und nicht voraussehend ist und die Reise erschwert, gefährdet oder sogar vereitelt. Darunter fallen
- Epidemien wie SARS oder Maul- und Klauenseuche
- Waldbrände
- Erd- und Seebeben
- alle Arten von Naturkatastrophen
Politische Unruhen und Terroranschläge zählen nicht zur höheren Gewalt. Das bedeutet, Sie sind auf dem Weg zu einer bestimmten Sehenswürdigkeit und aufgrund von massiven und gewalttätigen Ausschreitungen können Sie den geplanten Besuch nicht stattfinden lassen. Selbst die Anschläge am 11. September 2001 in Amerika sind nur im Einzelfall als höhere Gewalt deklariert worden.
Noch viel schlechter sieht es aus, wenn Sie eine Individualreise gebucht haben. Sie haben bei einer solchen Reise kein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt. Sie haben einen Flug gebucht und dann tragen Sie das Katastrophenrisiko allein, denn Sie sind auf die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen. Den Flugpreis erhalten Sie nur zurück, wenn der Flug ersatzlos gestrichen wird. Individualreisende tragen die Kosten bei einer Umbuchung auf eine andere Maschine immer selber. So ähnlich sieht es auch bei der gebuchten Unterkunft aus. Es besteht kein Gesundheitsrisiko und sie ist zugänglich, dann kommen Sie nur mit Stornogebühren aus dem Mietvertrag raus.
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Politische Unruhen
Das Gericht unterscheidet bei politischen Unruhen nach der Intensität und der Vorhersehbarkeit.
Im Frühjahr 2011 fand der arabische Frühling statt und die Massendemonstrationen in Ägypten und den anderen Ländern hat die Dauer und die Intensität einer möglichen Krise überschritten. Dadurch waren Reisen nach Ägypten und den betroffenen Ländern kostenlos kündbar und als Grund wurde höhere Gewalt erlaubt. Dazu zählten auch alle Besichtigungs- und Badereisen, denn dazu kam das Amtsgericht Hamburg und teilte zwei Entscheidungen in der Hinsicht mit.
Es handelt sich nicht um unvorhergesehene, plötzliche Ereignisse, wenn die allgemeinen politischen Unruhen schon seit längerer Zeit bestehen und die Durchführung einer Reise nicht beeinträchtigen. Demnach ist auch keine kostenlose Stornierung möglich. In der Vergangenheit galt das zum Beispiel bei den Unruhen auf Sri Lanka. Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Frankfurt am Main haben dazu Entscheidungen getroffen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat auch eine Entscheidung für die politischen Unruhen in China, im Sommer 1989 getroffen.
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist generell ein wichtiger Anhaltspunkt.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Bei höherer Gewalt nützt die Reiserücktrittsversicherung nicht, denn sie springt in den meisten Fällen nicht ein.
Das hauptsächliche Risiko trägt immer der Reisende, denn die Versicherung deckt nur das Risiko ab, wenn Sie vor oder während der Reise erkranken, oder ein naher Angehöriger kommt zu Tode. Die Angst vor weiteren Terroranschlägen deckt sie nicht ab.
Vorzeitige Ausreise
Die Situation am Ferienort spitzt sich zu und nach Ihrem Empfinden wird es zu gefährlich, dann haben Sie die Möglichkeit den Urlaub abzubrechen.
Buchen Sie einen neuen Flug und fliegen Sie auf eigene Kosten zurück. Im Grunde bleiben Sie auf den Kosten sitzen, denn eine andere Regelung gibt es nur, wenn eine höhere Gewalt vorliegt und der Vertrag wird gekündigt. Der Veranstalter ist dann verpflichtet die Reisenden zurückzubefördern ohne Mehrkosten zu verlangen. Wenden Sie sich in einer solchen Situation immer an den Reiseveranstalter.
Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
Bei den Warnungen des Auswärtigen Amtes handelt es sich um ein wichtiges Indiz, aber sie ist keine Voraussetzung für ein Kündigungsrecht aufgrund von höherer Gewalt.
Es könnte trotzdem eine höhere Gewalt vorliegen, auch wenn eine Reisewarnung fehlt. Sie haben eine Reise gebucht, obwohl eine Reisewarnung ausgegeben ist, dann tragen Sie alleine das Risiko und der Reisevertrag kann nicht wegen höherer Gewalt gekündigt werden. Höhere Gewalt liegt nach Auffassung der Verbraucherschutzzentrale vor, wenn das Auswärtige Amt dazu rät, ein bestimmtes Gebiet zu meiden.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Terror und Unruhen im Reiseland
1. Die Corona-Pandemie geht weiter – kann ich meinen Frühjahrsurlaub kostenfrei stornieren?
Bei der Corona-Pandemie handelt es sich um höhere Gewalt und aus dem Grund ist in der Regel eine kostenfreie Stornierung möglich. Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
2. Ferienhaus über Ostern – kann ich noch stornieren?
Sie haben ein Ferienhaus über Ostern gebucht und möchten jetzt stornieren, dann kann es sein, dass der Vermieter Stornogebühren verlangt. Die Höhe hängt davon ab, wann Sie das Ferienhaus stornieren. Je früher desto geringer sind die Kosten.
3. Das Auswärtige Amt hat eine Warnung rausgegeben – sollte ich die Reise antreten?
Ob Sie die Reise antreten ist im Grunde Ihre eigene Entscheidung. Sie entscheiden selber in wie weit die Warnung den eigenen Urlaub betrifft.
4. Tritt die Reiserücktrittsversicherung ein, wenn eine Terrorwarnung im Raum steht?
Bei einer Terrorwarnung handelt es sich nicht um höhere Gewalt, denn es handelt sich nur um eine Warnung. Die Reiserücktrittsversicherung tritt in einem solchen Fall nicht ein.
5. Wie hoch sind die Stornogebühren für eine Reise?
Die Stornogebühren fallen unterschiedlich hoch aus und hängen von der Stornierungsfrist ab. Grundsätzlich zahlen Sie 30% des Reisepreises, wenn Sie 35 Tage oder früher stornieren. Je näher Sie an das Reisedatum kommen, desto höher fallen die Stornogebühren aus.
Fazit
Der Urlaub ist für viele Menschen die einzige Freude im ganzen Jahr, aber in den letzten Jahren hat sich im Bereich Sicherheit einiges geändert. Die Menschen achten immer mehr darauf, dass Sie einen sicheren Urlaub planen, aber es gibt höhere Gewalt. Höhere Gewalt sind Katastrophen, die man nicht vorhersehen oder planen kann. Damit Sie nicht in Schwierigkeiten geraten, beachten Sie immer die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und verfolgen Sie die Nachrichten.