Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse Unterstützung holen, wenn Sie eine ärztliche Behandlung hatten und der Meinung sind, dass der Eingriff nicht nach den Regel der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde. Sogar ein kleiner Zweifel sorgt für Ungewissheit, so dass Sie sich an die Krankenkasse wenden sollten.
Ihnen steht nicht nur Schadensersatz, sondern auch Schmerzensgeld zu, wenn ein Mediziner einen Fehler macht und dieser zu einer Patientenschädigung führt. Allerdings muss der Behandlungsfehler zuerst nachgewiesen und belegt werden, denn Sie müssen beweisen, dass Sie durch diesen Fehler einen erheblichen Schaden erlitten haben. Als erster Schritt ist es wichtig, dass Sie die vollständigen Krankenunterlagen einfordern und zwar von allen Ärzten, die Sie behandelt haben. Diese Unterlagen sind genau zu prüfen. Beachten Sie, dass Sie jederzeit das Recht haben Ihre Patientenaktie einzusehen.
In der Regel können Sie einen Behandlungsfehler nur nachweisen, wenn Sie ein medizinisches Sachverständigengutachten einholen. Dabei kann Ihnen Ihre Krankenkasse helfen, aber auch die Gutachterkommission oder die Schlichtungsstellen der Landesärztekammer sind dazu in der Lage.Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie
Die Krankenkasse unterstützt
Damit die Krankenkasse Ihnen helfen kann, müssen Sie die folgenden Schritte genau einhalten.
1.Schritt: Nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf
In einem ersten Gespräch mit der Krankenkasse schildern Sie zuerst in allen Einzelheiten den Fall und klären über Ihre Beschwerden auf. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Erstgespräch und in diesem Gespräch informiert Sie der zuständige Mitarbeiter über Ihre Patientenrechte, aber auch über die konkrete Unterstützung durch die Krankenkasse und über den weiteren Ablauf der Beratung. Es ist durchaus hilfreich, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, welches den Behandlungsverlauf dokumentiert. Dieses Protokoll sollten Sie schriftlich verfassen.
2. Schritt: Der bisherige Krankheitsverlauf wird beurteilt
Nach diesem Gespräch und allen offengelegten Informationen wird die Krankenkasse überprüfen, ob die vorgelegten Informationen vollständig und plausibel sind. Die Krankenkasse nutzt die Möglichkeiten, dass sie sich weitere Daten zum Versorgungsgeschehen sucht und dazu können alle Indizien sehr wichtig sein. Ein Beispiel ist, dass Sie nach einem Routine-Eingriff in eine Spezialklinik verlegt worden sind. Zudem wird Ihre Krankenkasse alle Behandlungsunterlagen einfordern und dazu gehören auch Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und alle weiteren Bildmaterialien. Sie setzen sich mit den Ärzten und Krankenkassen in Verbindung, um die Unterlagen zu erhalten. Damit die Krankenkasse in Ihrem Namen tätig werden kann, müssen Sie eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung unterschreiben.
Ein solches Vorgehen ist gut und entlastet Sie, denn Sie müssen sich nicht um die Akteneinsicht bei den Ärzten und Krankenhäusern kümmern, denn das übernimmt die Krankenkasse.
3. Schritt: Medizinischer Dienst erstellt ein Gutachten
Es besteht ein begründeter Verdacht, dass es zu einem Behandlungsfehler kam, dann hat die Krankenkasse die Möglichkeit ein Gutachten vom Medizinischen Dienst anfertigen zu lassen. Es handelt sich um ein kostenfreies Gutachten, in dem der Medizinische Dienst beurteilt, ob ein gesundheitlicher Schaden vorliegt und ob die Ursache ein Behandlungsfehler sein kann. Für weitere gerichtliche oder außergerichtliche Schritte dient das Gutachten als fachliche Grundlage.
4. Schritt: Stellungnahme der Krankenkasse
Die Krankenkasse analysiert und bewertet alle vorliegenden Unterlagen. Bestehen Sie auf jeden Fall auf einer schriftlichen Stellungnahme zu Ihrem Anlagen, auch wenn es zu keinem Gutachten durch den Medizinischen Dienst kommt.
Die Krankenkasse muss in diesem Schreiben verständlich erläutern, welche Fakten vorliegen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche weiteren Schritte im Anschluss folgen. Außerdem sollte erklärt werden, warum kein Behandlungsfehler vorliegt, wenn das Gutachten zu diesem Ergebnis gekommen ist und warum die Krankenkasse von einem weiteren Fortführen des Anliegens abrät.
Sie haben noch weitere offene Fragen, dann wenden Sie sich an einen Mitarbeiter der Krankenkasse zu einem abschließenden Gespräch. Nach eingehender Prüfung hat die Krankenkasse festgestellt, dass es sich um einen Behandlungsfehler handelt, dann sollten Sie sich einen Fachanwalt für Medizinrecht ins Boot holen, damit Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können.
Landeszahnärztekammer setzt auf Schlichtungsverfahren
Sie haben den Verdacht auf einen Behandlungsfehler, dann wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer.
Informationen rund um die Kosten, die Durchführung und den Ablauf des Verfahrens können Sie im Internet nachlesen.
Brief von der Bundesstelle für Seuchenschutz – so reagieren Sie richtig
Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet