Kümmern Sie sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen, so brauchen Sie auch gelegentlich eine kleine Auszeit für einen Urlaub, ein entspanntes Abendessen oder einen Theaterbesuch. In diesem Fall brauchen Sie jemanden, der sich um den Pflegebedürftigen während Ihrer Abwesenheit kümmern. Hier spricht man von der Verhinderungspflege, die Sie bei der Pflegekasse beantragen können. Für diesen Zweck bekommen Sie pro Jahr ein Extra-Geld. Es gibt aber auch ein paar Dinge zu beachten.
Definition Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine zeitliche begrenzte Auszeit oder Entlastung für die Pflegeperson.
Jedoch gehört diese Ersatzpflege, wie die Verhinderungspflege auch genannt wird, nicht zum pflegerischen Alltag. Beispiel: Arbeiten Sie in Ihrem Beruf in Schicht, so erhalten Sie hierfür keine Verhinderungspflege, machen Sie aber einen Lehrgang, dann schon.
Die Verhinderungspflege wird gerne genutzt, wenn der pflegende Angehörige kurzfristig die Pflege nicht übernehmen kann oder eine Auszeit benötigt. Ferner kann der Pflegebedürftige so weiterhin zu Hause versorgt bleiben, jedoch von einer anderen Person.
Indes können Sie einen Pflegedienst hierfür beauftragen, aber auch einen ehrenamtlichen Helfer, Bekannten oder Verwandten. Natürlich ist auch eine Kombination möglich.
Veröffentlicht: 10. Dezember 2020
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Der Anspruch
Jeder Mensch mit Pflegegrad 2 bis 5 hat Anspruch auf Verhinderungspflege.
Außerdem bestehen noch zwei zusätzliche Voraussetzungen:
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt werden, bis Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.
- Wer nur von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Es muss somit auch mindestens eine ehrenamtliche Person wie ein Verwandter, Nachbar oder Freund involviert sein. Auch bei einem Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch.
Wer macht die Verhinderungspflege?
Sofern der Pflegebedürftige zu Hause bleiben möchte, wird die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder einer ehrenamtlichen Person durchgeführt.
In der Regel springen für die Verhinderungspflege Verwandte ein.
Was zahlt die Pflegekasse?
Sofern der Pflegedienst die Verhinderungspflege durchführt, zahlt die Pflegekasse pauschal in allen Pflegegraden bis zu 1.612 Euro jährlich.
Die Zeit ist hier auf 6 Wochen oder 42 Tage bezogen, die auf das Jahr aufgeteilt werden können. Zudem gibt es noch bis zu 806 Euro, die aus den Leistungen der Kurzzeitpflege genommen werden. Jedoch wird das Geld dann vom Anspruch auf Kurzzeitpflege abgezogen, somit bleibt dann hier nur noch ein Rest von 806 Euro offen.
Somit bezahlt die Pflegekasse für diese Leistung im Jahr und für bis zu 6 Wochen Dauer maximal 2.418 Euro.
Sofern die Pflegeperson keine 8 Stunden täglich abwesend ist, wird nur der Höchstbetrag berechnet, also 1.612 Euro. Sofern haben Sie dann auch Anspruch auf die volle Höhe des Pflegegeldes.
Achtung: Sofern weitere Familienangehörige des ersten oder zweiten Grades, also Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder bei der Pflege mithelfen, sind die Beträge geringer.
Jedoch darf dann der auszuzahlende Betrag nicht den Betrag des Pflegegeldes überschreiten. Dies hat einen Bezug auf 6 Wochen und somit den 1,5-fachen Monatsbetrag.
Beim Pflegegrad 2 beläuft sich der Betrag auf bis zu 474 Euro jährlich und bei Pflegegrad 5 auf bis zu 1.351,50 Euro. Zudem ist es möglich, dass die Verwandten die anfallenden Kosten mit der Pflegekasse abrechnen. So zum Beispiel Fahrtkosten, Verdienstausfall oder Kinderbetreuung. Jedoch dürfen es auch hier nicht mehr als 1.612 Euro jährlich sein.
Veröffentlicht: 21. April 2021
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Die Verhinderungspflege ist eine gute Lösung, wenn Sie selbst einfach auch etwas Zeit für sich benötigen und den Pflegebedürftigen nicht so lange alleine lassen können. Holen Sie sich hierzu Infos von der Pflegekasse.