Die Vermögensauskunft ist auch unter dem Namen „Eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“ bekannt, wobei es sich bei diesen Namen um ältere Varianten handelt. Wichtig ist, wenn der Gerichtsvollzieher Sie um die Abgabe der Vermögensauskunft bittet, dann sollten Sie sofort aktiv werden.
„Titel“ ermöglicht die Vermögensauskunft
Sie haben eine Rechnung nicht beglichen und der Gläubiger hat entweder einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil erwirkt, dann handelt es sich um einen sogenannten „Titel“.
Mit Hilfe des „Titels“ wird der Gerichtsvollzieher beauftragt und dieser kann eine Vermögensauskunft von Ihnen einholen. Früher hieß die Vermögensauskunft „eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“. Durch die Abgabe der Vermögensauskunft bekommt der Gläubiger umfangreiche Informationen zu Ihrer finanziellen Situation.
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Die Abgabe der Vermögensauskunft
Zuerst fordert der Gerichtsvollzieher Sie auf, dass Sie innerhalb einer 2-wöchigen Frist Ihre Schulden begleichen sollen und Sie müssen die Zahlung nachweisen.
Der Gerichtsvollzieher legt im gleichen Atemzug einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft fest, für den Fall, dass Sie nicht zahlen. Dazu müssen Sie in der Regel in sein Büro kommen, aber er macht auch Hausbesuche.
Zusammen mit diesem Schreiben erhalten Sie gleichzeitig ein mehrseitiges Formular, welches als Vermögensverzeichnis bekannt ist. Dort stehen zahlreiche Fragen rund um Einkommen, Arbeitgeber, Bargeld, Konten, Lebensversicherungen, Unterhaltsansprüche, Arbeitgeber, Aktien, Pkw und viele mehr.
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Eine Unterstützung kann hilfreich sein
Das Formular müssen Sie sorgfältig ausfüllen und sich unbedingt Unterstützung und Rat bei einer Schuldnerberatung suchen. Sie können sich aber auch direkt an den Gerichtsvollzieher wenden, wenn Ihnen einige Fragen unklar sind. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrer Unterschrift am Ende die Vollständigkeit der Informationen bestätigen und festlegen, dass die Informationen der Wahrheit entsprechen. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn Sie absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben machen.
Abwenden der Vermögensauskunft
Sie haben im Grunde nur eine Möglichkeit, um die Vermögensauskunft abzuwenden und dass ist, wenn Sie dem Gerichtsvollzieher glaubhaft versichern können, dass Sie die Schulden innerhalb von 12 Monaten zahlen können.
Sie müssen die Schulden nicht an einem Stück bezahlen, sondern können Raten abmachen. Allerdings muss der Gläubiger damit einverstanden sein, aber in der Praxis kommt dieses Verfahren eher selten vor.
Die Vereinbarung ist sofort hinfällig, wenn Sie mit einer Zahlung weiter als zwei Wochen in Verzug kommen und dann müssen Sie die Vermögensauskunft doch abgeben.
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Vermögensauskunft nicht abgeben
Es ist eine schlechte Idee, wenn Sie den Termin des Gerichtsvollziehers einfach verstreichen lassen, denn durch ein unentschuldigtes Nichterscheinen kann es zu einem Haftbefehl kommen.
Der Haftbefehl wird zwar nicht zur Fahndung ausgeschrieben, aber mit ihm hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit Sie von der Polizei abholen zu lassen. Sollten Sie dann immer noch die Vermögensauskunft verweigern, dann können Sie mit bis zu sechs Monaten Haft rechnen. Aber im Grunde kommt es auf Sie an, denn wenn Sie die Vermögensauskunft abgeben, dann dürfen Sie wieder in die Freiheit.
Aus dem Grund sollten Sie den Gerichtsvollziehertermin auf jeden Fall wahrnehmen und wenn es Ihnen nicht möglich ist, dann setzen Sie sich mit ihm in Verbindung. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen einen neuen Termin schicken, wenn Sie an dem Datum aus einem wichtigen Grund nicht können.
Aber Sie sollten den Termin nur verschieben, wenn Sie einen triftigen Grund haben und den Grund auch nachweisen können. Der Gerichtsvollzieher muss eine Terminverschiebung aus unwichtigen Gründen nicht hinnehmen.
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Die Folgen der Vermögensauskunft
Im zentralen Schuldnerverzeichnis wird die Abgabe der Vermögensauskunft elektronisch gespeichert.
In jedem Bundesland wird das Schuldnerverzeichnis von dem zentralen Vollstreckungsgericht, also dem Amtsgericht geführt. Nach Ablauf einer dreijährigen Frist werden die Daten automatisch vom Amt gelöscht. Ab dem Tag der Eintragung beginnt die Frist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Forderung beglichen ist oder nicht.
Wenn Sie eine Vermögensauskunft abgeben, dann kennt der Gläubiger Ihren Arbeitgeber und hat Ihre Kontoverbindung, so dass es wahrscheinlich zu einer Lohn- oder Kontopfändung kommt. Idealerweise beantragen Sie direkt bei der Bank die Umwandlung von dem Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto.
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Das Schuldnerverzeichnis löschen lassen
Sie haben die Möglichkeit das Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen zu lassen, aber nur wenn die Forderungen erlassen sind oder komplett bezahlt.
Sie müssen dem zentralen Vollstreckungsgericht nachweisen, dass die Forderungen beglichen sind oder Ihnen erlassen wurden. Es reicht nicht aus, wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung vorlegen. Auch wenn der Gläubiger der vorzeitigen Löschung zustimmt, ist das kein Grund.
Sie müssen sich immer eine Kopie des Eintragungsanordnungsschreibens geben lassen, denn dem Amtsgericht sind wieder Gläubiger, noch Aktenzeichen oder Titel bekannt. Es reicht nicht aus, wenn Sie einfach nur einen Zahlungsnachweis oder eine Quittung vorlegen. Ohne das Eintragungsanordnungsschreiben des Gerichtsvollziehers kann das Gericht den Vorgang nicht zuordnen.
Es entstehen keine Gebühren für eine vorzeitige Löschung.
Eine vorzeitige Löschung kann wichtig sein
Das Schuldnerverzeichnis wird regelmäßig von der Schufa oder anderen Auskunfteien abgefragt und die Daten übernommen.
Das Ergebnis ist eine schlechte Bewertung der Schufa. Grundsätzlich werden alle Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis von der Schufa nach drei Jahren gelöscht. Dabei gilt der Tag der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis als erster Tag. Wichtig ist, dass wenn eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis passiert, dann auch bei der Schufa.
Eine vorzeitige Löschung bringt Ihnen nicht viel, wenn es sich bei dem ehemaligen Gläubiger um einen Vertragspartner der Schufa handelt. Zu den Vertragspartnern der Schufa gehören:
- Banken
- Telefonanbieter
- Versandhandel
Direkt bei Kündigung des Vertrages haben Sie einen negativen Schufaeintrag, wenn die Forderung von einem dieser Gläubiger stammt. Der Eintrag lässt sich dann auch nicht bei Bezahlung vorzeitig löschen. Nach drei Jahren wird der Eintrag gelöscht, aber auch dann bleibt ein Erledigungsvermerk vorhanden. Also kann auch ein künftiger Gläubiger erkennen, dass es mal Schwierigkeiten mit der Bezahlung einer Forderung gegeben hat.
Handelt es sich bei dem Gläubiger um keinen Vertragspartner der Schufa, dann sieht es anders aus. Handelt es sich um
- den Vermieter
- einen Arzt
- den Heilpraktiker
dann kann kein Eintrag gesetzt werden. Es muss erst die Abgabe der Vermögensauskunft und die Übernahme der Schufa gemacht werden. Sie können eine frühzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen und dann kommt es meist auch zur Löschung der Schufa.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Vermögensauskunft
1. Kann ich die Vermögensauskunft verweigern?
Nein, denn der Gerichtsvollzieher hat mit Hilfe des Titels das Recht auf Einholen der Vermögensauskunft. Im Notfall kann der Gerichtsvollzieher sogar die Polizei beauftragen und Sie abholen lassen. Sogar eine Beugehaft ist möglich.
2. Wie lange dauert die Abgabe der Vermögensauskunft?
In der Regel dauert der Termin zur Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher etwa 30 Minuten. Sie müssen Informationen zur aktuellen finanziellen Situation geben und am Ende die Wahrheit und Vollständigkeit der Angaben unterschreiben.
3. Was bringt die Vermögensauskunft für den Gläubiger?
Der Gläubiger bekommt alle wichtigen Informationen wie Arbeitgeber und Kontodaten. Dadurch kann er eine Lohn- oder Kontopfändung durchführen, um seine offenen Forderungen doch noch beglichen zu bekommen.
4. Kann ich einige Daten bei der Vermögensauskunft verweigern?
Nein. Sie müssen alle Daten, die gefordert werden, hinterlassen. Sie haben nicht das Recht, nur Teilinformationen abzugeben.
5. Wie oft kann man eine Vermögensauskunft abgeben?
Wenn Sie eine Vermögensauskunft abgegeben haben, dann brauchen Sie für die nächsten zwei Jahre keine neue Vermögensauskunft mehr zu machen.
Fazit
Die Vermögensauskunft ist vielen Menschen bekannt als eidesstattliche Versicherung. Sie muss immer dann gemacht werden, wenn Sie Forderungen nicht bezahlen können und der Gläubiger einen Titel erwirkt hat. Der Gerichtsvollzieher ist für das Einholen der Vermögensauskunft zuständig. Alle Informationen zur aktuellen finanziellen Situation müssen Sie offenlegen, so dass der Gläubiger alle wichtige Informationen bekommt. Eine Verweigerung ist nicht möglich und Sie müssen die Vermögensauskunft nur alle zwei Jahre abgeben.