Der Anbieter kann sein eingestelltes Angebot nur noch in ganz speziellen Fällen zurückziehen, wenn der Käufer schon ein Gebot abgegeben hat.
Beherzigen Sie ein paar Tipps, damit Sie bei Auktionen im Internet keinen teureren Reinfall erleben müssen.
Das Angebot
Mit der Einstellung eines Angebots auf der Auktionsplattform ist der Verkäufer gebunden.
Das bedeutet, sobald ein potentieller Käufer ein Gebot für die Ware abgegeben hat, dann kann der Verkäufer sein Angebot nicht mehr zurückziehen und muss verkaufen. Ausnahmen gibt es nur in ganz besonderen Fällen, wenn der Artikel zum Beispiel beschädigt wurde oder verloren gegangen ist.
Die Beschreibung
Bei einem virtuellen Verkauf ist die Beschreibung das A und O.
Beschreiben Sie den Artikel, den Sie verkaufen wollen, so genau und ausführlich wie möglich. Idealerweise nennen Sie schon im Verkaufstitel die Marke, die Größe und die Farbe. Aber beachten Sie, dass der Artikel auch wirklich die genannten positiven Eigenschaften haben muss. Bekannte Mängel dürfen Sie nicht verschweigen und ein Foto ist perfekt, damit der potentielle Kunde eine gute Ansicht hat und ohne ein Foto läuft meist nicht viel.
Die Kosten
Neben der Gebühr für die Einstellung zahlt der Verkäufer zudem eine Provision, wenn die Ware verkauft ist.
Die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich hoch und wird im Grunde vom Startpreis bestimmt. Aber auch der erzielte Verkaufspreis ist entscheidend für die Gebührenhöhe. Aus dem Grund nehmen Sie keinen hohen Startpreis und setzen eher auf einen niedrigeren Preis. Die Kosten für den Verkauf werden nicht vom Käufer, sondern vom Verkäufer übernommen.
Veröffentlicht: 25. März 2020
Auf der Webseite von vipauktion.com finden Sie verschiedene Markenprodukte, die scheinbar versteigert werden. Doch die Auktionen verlaufen nicht so, wie Sie es von anderen Auktionsplattformen kennen. Wir haben uns dieses Auktionshaus näher angesehen und erklären
Die Bezahlung
In der Regel gibt es verschiedene Arten der Bezahlung von der Überweisung bis hin zu Paypal.
Die meisten Verkäufer setzen entweder auf Vorkasse, Überweisung oder Paypal. Der Käufer hat Zeit, innerhalb einer Woche die vereinbarte Summe zu bezahlen und danach fordert der Verkäufer zur Zahlung auf. Erst, wenn der Käufer nicht reagiert hat der Verkäufer das recht vom Kauf zurückzutreten. Allerdings sollte die Verkaufsplattform über die Nichtzahlung informiert werden, denn die Plattformen haben feste Regelungen, wenn es um die Erstattung der Verkäuferprovisionen geht.
Es gibt sogar Zwischenkonten oder Treuhandkonten, die als Zwischenzahlung verwendet werden und deren Nutzung ist mit Hilfe eines kleinen Preisaufschlages möglich. Der Verkäufer bekommt sein Geld erst, wenn die Ware ausgeliefert ist und der Käufer hat das Recht, die Ware ausführlich zu prüfen.
Der Versand
Die Kosten für den Versand trägt bei Käufen über eine Internet-Plattform in der Regel der Käufer.
Bei Beschädigung oder Verlust der Waren gibt es in Bezug auf die Haftung ein paar Unterschiede.
Der Verkauf zwischen zwei Privatpersonen beinhaltet in der Regel einen sogenannten Versendungskauf. Das bedeutet, dass der Verkäufer das Risiko für Verlust oder Beschädigungen trägt, bis die Waren dem Versandunternehmen überreicht werden. Der Verkäufer ist in der Pflicht zu beweisen, dass er die Waren abgeliefert hat, wenn die Ware nicht beim Käufer ankommt. Aus dem Grund bietet sich ein Einlieferungsschein an, den mittlerweile jedes Transportunternehmen ausstellt. Bei einer direkten Übergabe ist ein Zeuge eine gute Idee.
Der Verkäufer muss die Waren nicht erneut liefern, wenn er beweisen kann, dass die Waren in einem heilen Zustand versandt wurden. Der Käufer ist verpflichtet die Ware trotzdem zu bezahlen, aber er kann sich an das Transportunternehmen wenden und einen Schadensersatz verlangen.
Bei einem Verkauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher gibt es diese Regelung nicht, denn das verkaufende Unternehmen trägt das Risiko auch nach Übergabe an das Versandunternehmen.
Veröffentlicht: 13. April 2020
Darf man eine Auktion auf ebay oder anderen Auktionsportalen einfach so abbrechen? Geht der Meistbietende bzw. Käufer dann leer aus? Die Stiftung Warentest klärt auf, was bei Auktionen rechtlich zulässig ist. War dieser Artikel für
Die Gewährleistung von privaten Anbietern
Das Gesetz sieht eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren vor.
Anders sieht es bei einem Handel zwischen zwei Privatpersonen aus, dann kann der Verkäufer die Gewährleistungszeit ausschließen. Allerdings muss er eindeutig darauf hinweisen und dafür eine entsprechende Formulierung nutzen:
„Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.“
Steht dieser Satz nicht mit im Angebot, dann hat der Käufer das Recht auf seine zwei Jahre Gewährleistung zu bestehen.
Der Gewährleistungsausschuss muss von privaten Verkäufern, die regelmäßig Waren über die Auktionsplattformen anbieten, sehr sorgfältig gestaltet werden. Die Plattformen achten darauf, ob die Aussage mehr als 2x innerhalb kurzer Zeit genutzt wird, dann kann es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. In einem solchen Fall reicht ein kurzer Satz nicht aus, dann muss man sich an strengere Anforderungen halten. Ein Ausschluss aufgrund von grobem Verhalten ist nicht auszuschließen.
Im Idealfall wird der Gewährleistungsausschluss wie folgt formuliert:
„Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen groben Verschuldens.“
Die Gewährleistung von gewerbliche Anbietern
Käufer, die bei einer gewerblichen Versteigerung mitbieten, haben das Recht auf ihre regulären Gewährleistungsrechte zu bestehen.
Der Unternehmen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr kürzen, wenn es sich bei der verkauften Ware um einen gebrauchten Gegenstand handelt. Allerdings muss dies vor Vertragsabschluss geschehen und der Unternehmer muss eindeutig darauf hinweisen.
Der Kunde kann eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen, wenn es sich um mangelhafte Ware handelt. In der Regel verlangen Sie einen Preisnachlass oder geben die Waren zurück, wenn die Reparatur 2x nicht funktioniert hat.
Veröffentlicht: 12. Dezember 2016
MadBid.com ist ein Online-Auktionshaus. Die Nutzer nehmen hier an Live-Auktionen teil und können auf eine begrenzte Auswahl von Produkten ihr Gebot abgeben. Wie das Verkaufssystem funktioniert, welche Kosten auf den Nutzer zukommen und ob sich