Wurde bei Ihnen ein Vitaminmangel diagnostiziert und sieht die Behandlungsleitlinie die Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel vor? Haben Sie vielleicht sogar nach einer OP einen erhöhten Bedarf? Doch was alles bezahlt die Krankenkasse?
Das sagt der Gesetzgeber
Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln und sind somit ohne Ausnahme von einer Erstattung ausgeschlossen, weil die Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch V eine Erstattung von Lebensmitteln nicht vorsieht.
Hierzu gehören auch bilanzierte Diäten oder Diät-Lebensmittel, somit werden auch diese Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.Ebendies gilt für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach § 34 Abs. 1 SBG V seit dem Jahr 2004 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Allerdings legt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Arzneimittelrichtlinien fest, für welche nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Ausnahme gemacht wird, sofern diese für die Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen notwendig sind. Sie können diese Zusammenstellung in der Anlage I der Arzneimittelrichtlinien nachlesen. Dort finden sie auch Vitamine und Mineralstoffe aufgelistet.
Wann gibt es eine Kostenübernahme
Sofern die Einnahme von Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen notwendig ist, kann eine Erstattung erfolgen. Folgende Grundvoraussetzungen sind notwendig:
- Das Produkt ist ein zugelassenes Arzneimittel
- Ein Arzt verordnet Ihnen das Arzneimittel. Meist erhalten Sie dann ein Kassenrezept (rosa).
- Es gibt einen Beleg für die Notwendigkeit der Einnahme (z. B. Laborwerte)
In diesem Fall ist es möglich, dass die gesetzliche Krankenkasse die freiverkäuflichen Arzneimittel mit Mineralstoffen und Vitaminen bezahlt. Jedoch muss eine bestimmte Erkrankung vorliegen und der Arzt die Einnahme als Begleittherapie verordnen.
Allerdings übernimmt die GKV die Kosten nur, wenn das Präparat zugelassen und apothekenpflichtig ist.
Informieren Sie sich gerne darüber, wo der Unterschied zwischen Arzneimittel und Lebensmittel liegt.
Die privaten Krankenversicherungen dagegen brauchen nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern oftmals auch eine genaue Einzelfallprüfung, bevor Sie eine Erstattung bekommen. In der Regel ist hierfür ein ärztlicher Befundbericht sowie Behandlungsbericht notwendig. Ferner hängt es vom tariflichen Rahmen ab, ob und in welcher Höhe freiverkäufliche Arzneimittel erstattet werden. Fragen Sie doch bei Ihrer Versicherung nach.
Nahrungsergänzungsmittel gibt es mit allen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen auf dem Markt. Mittlerweile sind die speziellen Präparate nicht nur im Internet erhältlich, sondern Drogerien weisen ganze Abteilungen mit Produkten auf. Wenn die Nahrungsergänzungsmittel richtig verwendet
Was fällt in die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit?
Laut Anlage I der AMR können folgende Mineralstoffe, Vitamine und Spurenelemente von der GKV erstattet werden, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Achtung: Die Stoffverbindung kann bei diesen Präparaten anders sein als für Lebensmittel / Nahrungsergänzungsmittel.
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- Calciumverbindungen als Einzelpräparat: nur bei Bisphosphonat-Behandlung oder Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus, nach den Angaben der zugehörigen Fachinformation und bei zwingender Notwendigkeit.
- Eisen-(II)-Verbindungen, wenn eine gesicherte Eisenmangelanämie vorliegt.
- Iodid (Jod), wenn Schilddrüsenerkrankungen bestehen.
- Kalium-Verbindungen als Einzelpräparat, wenn eine Hypokaliaemie vorliegt.
- Magnesium-Verbindungen als orale Einnahme, sofern eine Magnesiumverlust-Erkrankung angeboren ist.
- Phosphatverbindungen bei einer Hypophophataemie.
- Vitamin K als Einzelpräparat, wenn ein schwerer Vitaminmangel vorliegt, der durch passende Ernährung nicht auszugleichen ist.
- Vitamine, die wasserlöslich sind, auch in Verbindung mit einer Dialyse.
- Vitamine, die wasserlöslich sind, Benfotiamin (Viamin B1) sowie Folsäure (5 mg/Dosiseinheit) als Einzelpräparat. Jedoch nur dann, wenn ein schwerer Vitaminmangel nachgewiesen ist, der sich nur passende Ernährung nicht beheben lässt.
- Vitamin B6 als Einzelpräparat bei angeborenen pyridoxinaghängigen Störungen mit einem schweren Verlauf. Sobald der Therapieversuch Erfolg zeigt, kann das Präparat auch langfristig verordnet werden.
- Folinate und Folsäure, sofern ein Folsäureantagonist eingenommen wird und bei der Behandlung eines kolorektalen Karzinoms.
- Zink-Verbindungen als Einzelpräparat, wenn eine Behandlung der enteropathischen Akrodermatitis erfolgt. Ebenso bei Haemodialysebehandlung mit nachgewiesenem Zinkmangel und zur Hemmung einer Kupferaufnahme bei der Erkrankung Morbus Wilson.
Sportler müssen tägliche große Dinge leisten und damit der Körper das auch schafft setzen viele Sportler auf die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Nahrungsergänzungsmittel gibt es in verschiedenen Variationen, aber sind sie wirklich notwendig und leistungssteigernd? In
Gut zu wissen!
- Mono- oder Einzelpräparate: Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff
- Kombinationspräparate: Arzneimittel mit mehreren Wirkstoffen
Verordnungsfähig sind nur Mono- oder Einzelpräparate. Lediglich wasserlösliche Vitamine für Dialysepatienten sind als Kombinationspräparat verordnungsfähig. Jedoch können mehrere Monopräparate verordnet werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden.[/ideabox] Sofern ein Mangel von Phosphat, Vitamin K, Vitamin B1 oder Folsäure vorliegt, so muss der Arzt vor einer Verordnung sicherstellen, ob sich dieser Mangel nicht durch eine entsprechende Ernährung ausgleichen lässt.
Ferner gibt es Folsäurepräparate mit einer niedrigen Dosierung (0,4-0,8 mg), welche einen Neuralrohrdefekt vor und in der Schwangerschaft vorbeugen sollen. Zwar sind diese medizinisch sinnvoll, jedoch nicht im Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Allerdings erstatten manche Krankenkassen diese Präparate dennoch in Form des Schwangerschaftsprogramms oder als besondere Satzungsleitungen.
Nahrungsergänzungsmittel stecken voller Inhaltsstoffe. Doch wissen Sie eigentlich, welcher Inhaltsstoff wofür wichtig ist?
Weitere verordnungsfähige Mittel
Nicht nur Mineralstoffe und Vitamine auch folgende andere Stoffe, die sich ebenfalls in Nahrungsergänzungsmittel befinden können, sind unter genannten Voraussetzungen verordnungsfähig:
- Citrate: für die Behandlung von Harnkonkrementen
- Levocarnitin: bei einem endogenem Carnitin-Mangel
- Bakterien: E. coli Stamm Nissle 1917: für die Colitis ulcerosa Behandlung in der Remissionsphase, wenn Mesalazin unverträglich ist.
- Flohsamen und Flohsamenschalen: als Quellmittelbehandlung bei einem Morbus Crohn aber auch bei einem Kurzdarmsyndrom oder bei HIV-assoziierter Diarrhoe.
- Ginkgo biloba-Blätter-Extrakt: Demenzbehandlung
In zahlreichen Lebensmitteln ist Riboflavin enthalten, was auch unter dem Namen Vitamin B2 bekannt ist. Um einen Mangel zu verhindern, bieten Hersteller riboflavinhaltige Nahrungsergänzungsmittel an, aber braucht man diese Produkte wirklich?
Das sollten Sie noch wissen
Sofern ein Präparat aus Anlage 1 AMR verordnet wird, muss es auf einem Kassenrezept (rosa) aufgeschrieben sein.
Anschließend hat die Apotheke die Möglichkeit, die Kosten abzüglich Ihrer Zuzahlung gleich mit der Krankenkasse abzurechnen.
Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob sie die Kosten auch wirklich übernimmt. Sofern Sie nur ein grünes Privatrezept erhalten, ist eine spätere Kostenerstattung meist nicht möglich.
Manche Krankenkasse erstatten Präparate mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure, Magnesium und Jod auf einem grünen Kassenrezept, sofern das Präparat eine Zusatzversorgung für Schwangere ist. Fragen Sie hier bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Leistungen sie für Schwangere bietet.
Wurden bariatrische Operationen bei stark übergewichtigen Patienten durchgeführt (Magenverkleinerung oder Magenband), so nimmt der Patient auch nur noch eingeschränkt Nährstoffe auf. Somit ist es notwendig, manche Nährstoffe ein Leben lang anderweitig einzunehmen. Allerdings ist die Krankenkasse in diesem Fall nicht zu einer Leistung verpflichtet. Manche private Krankenkasse übernehmen jedoch freiwillig einen Teil der Kosten, wie zum Beispiel für die Vitamin-B12-Substitution. Diese erfolgt nach einem bariatrischen Eingriff in der Regel als regelmäßige Injektion.
Die Darmmikrobiota kann durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln geändert werden. Doch was genau das heißt, müssen Studien erst erforschen.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Vitaminen
Zu dieser Gruppe gehören hochdosierte Arzneimittel, die Vitamin A oder D enthalten.
In diesem Fall können sie zulasten der Krankenkasse verordnet werden, wenn die für die Behandlung notwendig sind.
Omega-3-Fettsäuren sind für den menschlichen Organismus sehr wichtig und beeinflussen die Gesundheit, aber ist das auch in Form von Kapseln möglich?
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – wann zahlt die Krankenkasse? – Informatives
1. Meine private Krankenkasse möchte erst einen ausführlichen Arztbericht, muss ich diesen bezahlen?
Sofern Ihre Krankenkasse den Bericht benötigt, um über die Erstattungsfähigkeit eines Produktes zu entscheiden, gibt es zwei Optionen. Manche Krankenkasse erstatten die Kosten, die der Arzt für die Erstellung in Rechnung stellt. Manchmal müssen Sie die Kosten, aber auch selbst tragen.
2. Kann ich mir vom Arzt privat verordnete Produkte auch in der Drogerie holen und das Rezept in der Krankenkasse einreichen?
Das geht nicht. Sie müssen das Rezept in einer Apotheke einlösen, dort wird es auch abgestempelt und Sie erhalten einen Kassenbeleg. Nun können Sie das Rezept auch bei der Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, dass es sich um ein blaues Privatrezept handelt.
3. Darf mein Arzt mit ein Rezept verweigern?
Wenn er keine Notwendigkeit für die Einnahme von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen sieht, so darf der das Rezept auch verweigern.
4. Trägt die Krankenkasse die Kosten für eine Blutuntersuchung auf Vitamin- oder Mineralstoffmangel?
Liegen dem Arzt keine Anhaltspunkte oder bestimmte Symptome vor, so können Sie zwar eine Blutuntersuchung machen lassen, jedoch ist dies dann eine Privatleistung. Sprechen Sie deshalb erst mit Ihrem Arzt, ob diese notwendig ist.
5. Warum bezahlen die privaten Versicherungen mehr Präparate?
Als Privatpatient bezahlen Sie hohe Beträge in die Versicherung ein. Zudem haben diese einen anderen Leistungs- und Abrechnungskatalog.
Niacin ist besser unter dem Namen Vitamin B3 bekannt und kommt in vielen Nahrungsergänzungsmitteln vor. Teilweise allerdings in sehr hoher Dosierung und das ist für den Körper nicht immer von Vorteil.
Fazit
Die Krankenkassen sind durchaus gewillt, manche Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente zu bezahlen. Jedoch muss es für die Einnahme auch eine medizinische Begründung und Notwendigkeit geben. Manchmal müssen Sie auch in Vorkasse treten, erhalten das Geld dann aber von der Krankenkasse zurückerstattet, wenn Sie das Rezept und den Kassenbeleg der Apotheke einreichen.