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Vorsicht bei Lebensmitteln mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) – Keine Zulassungen: also eigentlich auch kein Verkauf


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In einigen Lebensmitteln ist der Inhaltsstoff CBD enthalten, denn seit einiger Zeit sind die Produkte mit dem Hanf-Inhaltsstoff voll im Trend. Allerdings lässt sich nicht erklären, wie riskant diese Produkte sind, so dass sie bis heute keine Zulassung haben. Sie dürfen weder als Lebensmittel, noch als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • CBD ist besser unter dem Namen Cannabidiol bekannt und ist ein Bestandteil der Hanfpflanze.
  • In Lebensmitteln darf CBD nicht enthalten sein, denn es hat keine Zulassung und gilt auch nicht als neuartiges Lebensmittel. Die Produkte mit CBD als Inhaltsstoffe dürfen somit nicht als Lebensmittel verkauft werden.
  • In Sachen Sicherheit gibt es bei den CBD-Produkten gibt es bis heute keine Gewissheit und das bedeutet, dass die Produkte durchaus eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Lebensmittel mit Hanf in den Verkauf geschlichen, aber damit noch nicht genug, denn auch Lebensmittel mit dem Hanf-Inhaltsstoff CBD sind voll im Trend.

Die Produkte mit dem Inhaltsstoff sollen eine gute Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen und Depressionen sein. Einige Hersteller werben sogar mit den angeblich zahlreich vorhandenen Wirkungen. Zudem sollen die Produkte auch Abhilfe bei

  • Gelenkschmerzen
  • Migräne
  • Alzheimer
  • Epilepsie
  • verschiedene Krebserkrankungen

schaffen. Es handelt sich bei diesen Aussagen um krankheitsbezogene Aussagen und diese dürfen für Lebensmittel nicht verwendet werden.

Mittlerweile gibt es die Produkte in Drogerien, Supermärkten und im Internet zu kaufen, als CBD-ÖL, Kaugummis oder als Kapseln. In der Regel handelt es sich bei den CBD-Öl um Extrakte aus der Gesamtpflanze, das bedeutet aus den Blüten und den Stängeln. Die Extrakte kommen auch in den normalen Speiseölen (Sonnenblumenöl, Olivenöl) vor, aber werden auch unter das Hanfsamenöl gemischt. Die Öle mit dem speziellen Inhaltsstoff sind extrem teuer, denn ein Fläschchen mit 100 ml Inhalt und 5% CBD kostet um die 300 Euro.

Rückruf: Hanfmehl und Hanfsamen möglicherweise nicht Glutenfrei

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Wichtig

Die Produkte können eine gesundheitlich beeinträchtigende Menge an THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten, wobei es sich um einen psychoaktiven Stoff handelt. Die THC-Dosen können in hohen Aufnahmemengen nicht nur zu Herzrasen, sondern auch zu Bindehautreizungen, Niedergeschlagenheit und einem „High-Gefühl“ führen. Zudem sind die Produkte illegal im Handel.

Als traditionelle Zutat für Lebensmittel ist das Hanfsamenöl oder das Mehl in Lebensmitteln in der Regel erlaubt und auch für Tees dürfen Hanfblätter zum Einsatz kommen.

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Die Zulassung von CBD

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist der Ansicht, dass die Anbieter die CBD-haltigen Produkte auch ohne Zulassung auf den Markt bringen.

Sie haben weder einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels noch einen Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel, so dass dies auch für Nahrungsergänzungsmitteln gilt. Es liegen aktuell auch keine Zulassungen als Novel Food vor, so dass die Produkte eigentlich gar nicht im Verkauf sein dürfen.

Im Gegensatz zu THC hat CBD zwar keine berauschenden Wirkungen, aber dafür sind zahlreiche gesundheitliche Einschränkungen bekannt:

  • bei 1/10 führt die Einnahme von CBD zu Benommenheit und Schläfrigkeit
  • genauso häufig kommt bei der Einnahme von CBD das Gegenteil zum Einsatz, so dass es zu Schlafstörungen, Schlaflosigkeit und innere Unruhe kommt
  • Fragen rund um Dosierung, Wechselwirkungen und Sicherheit sind bis heute nicht geklärt

Aus den Gründen raten die Verbraucherzentralen dringend von der Einnahme solcher Produkte ab!

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Verkauf auch ohne Zulassung

Die zuständigen Landesbehörden überwachen den Verkauf von Lebensmitteln und somit haben sie auch die Produkte mit Cannabidiol im Blick.

Mittlerweile haben einige Bundesländer reagiert und die Produkte vom Markt genommen. Es gibt sogar einige Gerichtsverhandlungen, die zurzeit laufen, aber zu einer endgültigen Entscheidung sind die Produkte weiterhin im Verkauf.

Ein paar der Hersteller von CBD-Öl versuchen die rechtlichen Regelungen zu umgehen und deklarieren ihre Produkte als kosmetische Mittel. Die Produkte sind dann mit einer gesundheitlichen Wirkung durch die orale Aufnahme gekennzeichnet. Aber grundsätzlich sollten Sie wissen, dass alle Produkte, die zur Einnahme gedacht sind, nicht als kosmetische Mittel zu bezeichnen und somit dürfen sie auch nicht im Verkauf sein.

Die CBD-Produkte werden auch manchmal als reine Hanföle gekennzeichnet, denn damit lässt sich die Novel-Food-Zulassung umgehen. Allerdings handelt es sich dann nicht um ein klassisches Hanföl aus Hanfsamen, sondern eher um ein zusammengesetztes Produkt. Es besteht dann in der Regel aus Hanfsamenöl und Gesamthanfextrakt.

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Hersteller umgehen viele Regelungen

Auch in Sachen CBD-haltige Kaugummis sollten Sie genau hinschauen, denn auch hier fehlt die Zulassung und trotzdem sind sie im Verkauf.

Die Bundesländer streben Verfahren an, aber durch die Zuständigkeit wird das ganze Prozedere recht kompliziert. Deutlich einfacher wird es, wenn es ein abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Behörden gibt. Zudem können die Überwachungsbehörden auch nicht jedes Produkt im Einzelnen prüfen.

Kinder und Jugendliche zählen zu den sensiblen Zielgruppen und sie müssen besonders geschützt werden. Erfrischungsgetränke, Bonbons und Schokolade enthalten fragwürdige Hanf-Zutaten und deren Ursprung ist meist nicht klar.

Des Weiteren nutzen die Anbieter Begriffe wie „Achtung Suchtgefahr!“. „high“ oder „berauschend“ und Hanfblätter auf den Verpackungen gezielt dafür, um den Kauf zu provozieren. Experten sind der Ansicht, dass es sich um eine gefährliche Verharmlosung von Cannabis handelt!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensmittel mit CBD

1. Können die Lebensmittel mit CBD süchtig machen?

Die WHO geht davon aus, dass die Einnahme von CBD-haltigen Lebensmittel keine Gefahr für eine Sucht darstellt. CBD führt zu keinem Rauschzustand und somit besteht auch kein Abhängigkeitspotenzial.

2. Wie gesundheitsgefährlich sind Lebensmittel mit CBD?

Es gibt aktuell noch keine wissenschaftlichen belegten Beweise, welche Auswirkungen die Einnahme von Lebensmittel mit CBD auf die Gesundheit hat. Allerdings ist bekannt, dass es unerwünschte Nebenwirkungen gibt und Experten der Ansicht sind, dass auf die Einnahme von CBD-haltigen Lebensmittel verzichtet werden sollte.

3. Welche Produkte enthalten CBD?

In einigen Kaugummis ist CD enthalten, aber es gibt auch CBD-Öl. Das sind nur zwei Beispiele, denn es gibt noch einige andere Produkte mehr, in denen CBD enthalten ist.

4. Wie viel CBD darf man zu sich nehmen?

Grundsätzlich sollten Sie auf die Einnahme von CBD verzichten, denn die gesundheitlichen Beschwerden sind nicht abzusehen. Aus dem Grund können wir auch keine genauen Angabe zur Einnahmemenge machen.

5. Wo können CBD-haltige Lebensmittel gekauft werden?

Mittlerweile können CBD-haltige Lebensmittel in vielen Supermärkten und Drogerien erstanden werden, aber auch im Internet. Im Internet gibt es zahlreiche Online-Shops, die den Kauf von solchen Lebensmitteln ermöglichen.

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Fazit

Aktuell sind Lebensmittel mit CBD voll im Trend, aber bisher gibt es keine wissenschaftlichen Belege, welche gesundheitlichen Einschränkungen durch die Einnahme passieren können. Die Hersteller haben zudem keine Zulassung und dürfen die Produkte eigentlich gar nicht verkaufen, aber dadurch, dass die Behörden nicht nachkommen, gibt es aktuell immer noch CBD-haltige Lebensmittel auf dem Markt. Das soll sich in Zukunft aber ändern!

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