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Wahltarife der Krankenkassen für besondere Versorgungsformen – Versicherte nutzen die Vorteile der Wahltarife


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Die gesetzlichen Krankenkassen haben nicht nur die Standardtarife für die Versicherten, sondern bieten speziellen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Allerdings ist das Angebot für die Versicherten freiwillig und nicht verpflichtend. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können sich für eine bestimmte Zeit auf besondere Bedingungen bei der Krankenkasse einlassen, aber dafür müssen Sie einen entsprechenden Wahltarif abschließen.
  • Wenn Sie sich für einen solchen Wahltarif entschieden haben, dann können Sie meist nicht mehr den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Zudem müssen Sie manchmal bestimmte Verpflichtungen eingehen und dazu kann auch die Teilnahme an einer Schulung gehören.
  • Im gleichen Atemzug erhalten Sie bei den Wahltarifen Leistungen von der Krankenkasse, die meist nicht bezahlt werden. Zudem kann die Behandlung unter bestimmten Qualitätsvorgaben stattfinden.

Es gibt verschiedene Wahltarife, welche von den Krankenkassen angeboten werden und für besondere Versorgungsformen stehen.

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Das Hausarztmodell

Das Hausarztmodell ist ein Tarif, der Versicherte dazu verpflichtet, dass sie im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen.

Aus dem Grund sollten Sie sich vorab informieren, ob der von Ihnen ausgesuchte Hausarzt diese Tarifoption unterstützt. Im Grunde übernimmt der Hausarzt die Rolle eines Lotsen. Er überweist Sie nach Bedarf zu einem Facharzt und hat daher gleichzeitig die Behandlung stets im Blick. Die Krankenkassen können den Versicherten Geldprämien oder Zuzahlungsbefreiungen als Bonus anbieten und auch die Ärzte bieten teilweise Extras an, darunter beispielsweise besondere Sprechzeiten. Allerdings wird die freie Arztwahl mit diesem Tarif massiv eingeschränkt, denn Sie dürfen nur noch den Arzt besuchen, welchen Ihr Hausarzt für Sie aussucht.

Achtung:

Eine Überweisung ist nicht notwendig, wenn Sie einen Augenarzt, einen Frauenarzt oder einen Kinderarzt aufsuchen müssen.

In de Regel sorgt das Hausarztmodell dafür, dass Sie sich für mindestens ein Jahr an den Hausarzt binden. Sie dürfen in dieser Zeit nur aus wichtigen Gründen den Hausarzt wechseln und dazu gehört, wenn Sie durch einen Umzug den Wohnort verlassen, die Arztpraxis schließt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Innerhalb von zwei Wochen kann die Teilnahmeerklärung widerrufen werden und das ohne Angabe von Gründen, aber schriftlich.

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Die strukturierten Behandlungsprogramme

Bei den strukturierten Behandlungsprogrammen handelt es sich für Programme für Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden.

Dazu gehören Erkrankungen wie z.B. Asthma oder Diabetes. Aber in der Regel weisen nicht nur die Ärzte, sondern auch die Krankenkassen auf solche Spezialangebote hin. Sie können sich inzwischen in Disease-Management-Programme einschreiben, denn diese werden von den Arztpraxen angeboten. Es kommt dann zu einer koordinierten Versorgung zwischen dem Arzt, anderen Praxen und Kliniken. Die beteiligten Mediziner sind verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden. Sie müssen daher auch nach festgelegten Standards behandeln. Die Teilnahme an einem solchen Programm bedeutet zudem, dass Sie als Patient an regelmäßigen Schulungen und Untersuchungen zur Kontrolle verpflichtet sind. Bei Diabetikern kann dazu beispielsweise eine Ernährungsberatung gehören und dazu erhalten Sie einen finanziellen Anreiz. Dieser besteht in der Regel aus einer Prämie oder einem anderen Bonus.

Sie sollten sich vor dem Einschreiben in ein solches Programm auf jeden Fall ausführlich informieren. Auch die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung sollte kontrolliert werden.

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Besondere Versorgung durch die Tarife

Bei den Tarifen mit einer besonderen Versorgung handelt es sich um sogenannte Einzelverträge zwischen den Krankenkassen und einzelnen Anbietern für medizinische Leistungen.

Auch Gruppenanbieter können enthalten sein, wobei diese Verträge nicht für alle Versicherten geeignet sind und nur für einen bestimmten Personenkreis gelten. Dazu gehören meist auch die Diabetes-Patienten. Für chronisch kranke Personen ist es sehr wichtig, dass Sie bei einem solchen Angebot die Details genau vergleichen, denn es gibt Facharztgruppen und manchmal aber auch Zuzahlungen. Kontrollieren Sie alle wichtigen Details, bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen und sich lange daran binden.

Zudem können besondere Leistungen in einem solchen Vertrag enthalten sein, wie

In den Teilnahmebedingungen können Sie nicht nur die Bindungsdetails nachlesen, sondern auch die Zeitdauer.

Informieren Sie sich ausführlich bei Ihrer Krankenkasse bevor Sie sich für einen dieser Wahltarife entscheiden. Außerdem sollten Sie sich auch über die beteiligten Praxen und Kliniken ausführlich informieren. In der Regel gilt, dass die Teilnahme auch für chronisch Kranke freiwillig ist. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Teilnahme bis zu zwei Wochen nach Unterschrift zu widerrufen und dafür brauchen Sie keine Gründe nennen, aber der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

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Der Wahltarif für Arzneimittel besonderer Therapieeinrichtungen

Bei diesem speziellen Tarif sollte das Interesse an alternativen Heilmethoden groß sein. Zudem können Sie die Zuzahlung zu den verschreibungspflichtigen homöopathischen, anthroposophischen und phytotherapeutischen Arzneimittel begrenzen.

Für die Erweiterung des Leistungsumfangs müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen, wobei die Höhe der Zuzahlung den Leistungen gegenüber gestellt werden muss. beachten Sie bei der Entscheidung für einen solchen Wahltarif, dass die Krankenkasse in den meisten Fällen nicht alle anfallenden Kosten trägt. Außerdem kommt es in der Regel nur zu einer Erstattung bis zu einer jährlich festgesetzten Höchstgrenze.

Sie als Versicherter sollen darauf achten, dass Sie sich informieren welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel übernommen werden und wer die Medikamente auch tatsächlich verordnen darf.

Einige Krankenkassen gewähren diese Art der Leistungen ohne einen Aufpreis bei den Satzungsleistungen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wahltarife der Krankenkassen

1. Was sind Wahltarife?

Jede Krankenversicherung hat einen Leistungskatalog und innerhalb dieses Kataloges sind die Leistungen für den Versicherten kostenfrei. Dann gibt es Wahltarife, aber diese eignen sich nicht für alle Versicherten, sondern nur für einen bestimmten Personenkreis. Sie weichen von der Regelversorgung ab und sind mit Zusatzkosten verbunden.

2. Für welche Personen eignen sich die Wahltarife?

Es gibt unterschiedliche Wahltarife, so dass auch der Personenkreis unterschiedlich ist. In erster Linie sind die Wahltarife für gut verdienende Personen geeignet, denn es sind viele Leistungen selber zu tragen.

3. Kann man auch bei Wahltarifen jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Natürlich können Sie die Krankenkasse auch bei einem Wahltarif wechseln, aber in der Regel verpflichten Sie sich für eine festgelegte Zeit bei einer Krankenkasse zu bleiben und erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie wechseln.

4. Was sind die Vorteile von Wahltarifen?

Bei den Wahltarifen können Sie entweder von mehr Leistung, Prämien oder Bonuszahlungen profitieren.

5. Welche Nachteile haben Wahltarife?

Die Wahltarife haben aber auch Nachteile, denn sie eignen sich nicht für jeden Versicherten, sind mit Zusatzkosten verbunden und sorgen dafür, dass Sie sich für einen festen Zeitraum an die Krankenkasse binden müssen.

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen haben eine Regelversorgung, aber wenn Sie zu den besser verdienenden Verbrauchern gehören können Sie sich für einen Wahltarif entscheiden. Der Wahltarif sorgt für zusätzliche Leistungen, Bonus- oder Prämienzahlungen, aber auch für eine Bindung an die Krankenkasse. Informieren Sie sich nicht nur über die Leistungen eines Wahltarifs, sondern auch über die Ärzte, Praxen, Kliniken und die Datenverarbeitung.

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