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Wann sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung lohnt und welche Nachteile ein Wechsel für Sie hat


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Ein bekanntes Ärgernis für Privatversicherte ist immer wieder die regelmäßige Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Aber es gibt auch Krankenkassen, die sich um die Übernahme der Behandlungskosten streiten, so dass es kein Wunder ist, dass Sie sich mit Sicherheit Gedanken über einen Wechsel machen. Lohnt es sich denn wirklich aus einem dieser Gründe die Krankenversicherung zu wechseln?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechseln Sie auf keinen Fall eilig die Krankenversicherung, wenn Sie sich über die gestiegenen Beiträge ärgern. Sie sollten sich zuerst über einen möglichen Tarifwechsel bei der eigenen Versicherung informieren, um vielleicht eine deutliche Ersparnis zu erhalten.
  • Es gibt einen ganz wichtigen Faktor, der gegen eine schnelle Wechslung der Krankenversicherung spricht und das ist das Thema Rückstellung. Bei einem kompletten Wechsel kann es vorkommen, dass die Rückstellung für das Alter ganz oder teilweise verloren geht.
  • Nur nach einer Prüfung können Sie feststellen, ob ein Wechsel sich wirklich lohnt. Achten Sie dabei immer darauf, dass kein Mensch weiß, wie sich die Beiträge bei der alten und der neuen Versicherung in Zukunft entwickeln.

Ein Streit über die Übernahme der Behandlungskosten oder die steigenden Kosten bei der Krankenversicherung sorgen bei vielen Verbrauchern für Gedanken, dass es vielleicht sinnvoll ist die private Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings bringt ein solcher Wechsel ein paar Nachteile mit sich und demnach sollten Sie zuerst alle Alternativen gründlich prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

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Lohnt sich ein Krankenversicherungswechsel?

Bevor Sie sich für einen Wechsel der Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie sich erst alle Vor- und Nachteile genau anschauen und eine gründliche Abwägung durchführen.

  • Sie sollten auf jeden Fall den aktuellen Markt analysieren, wenn Sie jung sind, gesund und finanziell gut aufgestellt. Zudem lohnt sich ein Wechsel in diesem Zusammenhang, wenn Sie mit dem aktuellen Tarif oder der Versicherung unzufrieden sind.
  • Unter Umständen kann ein Krankenversicherungswechsel durchaus einen Sinn machen, wenn Sie einen negativ bewerteten Tarif seit einer kurzen Vertragslaufzeit haben.
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Schwierigkeiten beim Wechseln entstehen, wenn…

  • Sie ihren Versicherungsbeitrag deutlich reduzieren müssen, weil das Einkommen oder die Rente gering ist. Ein Wechsel ist keine wirkliche Alternative, denn es entsteht ein Rückstellungsverlust. Aus dem Grund sollten Sie sich nach anderen, günstigeren Tarifen bei der eigenen Versicherung umschauen.
  • Sie Vorerkrankungen haben, denn in der Regel führt es zu Risikozuschlägen oder Leistungszuschüssen bei der neuen Krankenversicherung.

Ein Teil der Altersrückstellung bleibt bei einem Wechsel der Krankenversicherung auf jeden Fall bei dem alten Versicherung und bei der neuen Versicherung müssen Sie zuerst wieder eine Rückstellung aufbauen. Der Hintergrund ist einfach, denn in der Regel zahlen Sie schon seit vielen Jahrzehnten einen Betrag und dieser ist höher als die laufenden Kosten für Behandlungen. Die Versicherung nimmt den Überschuss und legt ihn an die Seite, so dass sich mit der Zeit Alterungsrücklagen bilden. Im Alter werden Sie bekannterweise immer häufiger krank und im schlimmsten Fall kommt es zu einer chronischen Erkrankung, dann fangen die Rücklagen das auf. Die Krankenversicherung zahlt die Behandlungskosten mit Hilfe der Rückstellung.

Sie verlieren also einen Teil der Altersrückstellungen, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Krankenversicherung zu wechseln und riskieren deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge im Alter.

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Aus dem Grund sollten Sie die Alternativen zuerst überprüfen, bevor Sie sich für einen Krankenversicherungswechsel entscheiden.

  • Sie als Versicherter haben das Recht, dass Sie in einem günstigeren Tarif der vorhandenen Krankenversicherung kommen und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung, aber mit der vollen Anrechnung der Altersrückstellungen. Aber Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass der neue Tarif ähnliche Leistungen hat. Bei der Krankenhauswahl, der Psychotherapie oder im Bereich der Hilfsmittel kann ein es zu hohen Kosten kommen, wenn Sie nicht aufpassen. Außerdem verlangen viele Versicherungen bei den unterschiedlichen Tarifen einen sehr hohen Beitrag, so dass es manchmal keinen Sinn macht von einem Tarif in den anderen zu wechseln.
  • Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus Sinn machen und interessant sein, wenn es um bestimmte Situationen im Leben geht. Ein Beispiel bietet in diesem Fall ein Berufswechsel.
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Gut zu wissen

Trotz der ganzen Alternativen kommt für Sie auch weiterhin ein Wechsel in eine andere Krankenversicherung in Frage, dann sollten Sie sich umfangreich über die Konditionen informieren. Eine gewisse Auskunft geben Ratings, in denen die Bewertung der Tarife enthalten ist, aber sie eignen sich nicht um sichere Rückschlüsse zu ziehen.

Bei einer Anfrage sind die Versicherungen dazu verpflichtet, umfangreiche Informationen rund um die Beitragsentwicklung und Wechselmöglichkeiten jedem Versicherten zu geben. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich über die Beitragsentwicklung der letzten 10 Jahre informieren. Sollte der Tarif noch nicht so lange bestehen, dann sollten Sie sich einen vergleichbaren Tarif zur Hand nehmen und deren Entwicklung anschauen.

Achtung:

Die Informationen rund um die Beitragsentwicklung sind zwar interessant, aber sie liefern keine Zukunftsgarantie. Grundsätzlich ist keine verbindliche Aussage in Bezug auf die künftige Beitragsentwicklung möglich.

Mittlerweile bieten einige Verbraucherzentralen eine kostenpflichtige Beratung an und unterstützen Sie bei der Krankenkassenwahl und einem möglichen Wechsel. Weitere Unterstützung finden Sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater, der aber auch ein Honorar nimmt.

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Die Mitnahme der Altersrückstellungen

Bei der Mitnahme der Altersrückstellungen kommt es darauf an, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben, denn die Regelungen haben sich am 1. Januar 2009 verändert.

Ihr Vertrag wurde vor diesem Stichtag abgeschlossen, dann können Sie keine Altersrückstellung zur neuen Krankenversicherung mitnehmen, so dass ein Wechsel für Sie finanziell recht uninteressant ist.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Versicherung nach diesem Stichtag abgeschlossen haben, denn dann besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Teil der Altersrückstellungen von der alten Versicherung mit in die neue Versicherung nehmen. Die Höhe der Rückstellung wird anhand der gleichen Voraussetzungen im Basistarif gerechnet und zugleich können Sie den Teil vollständig mitnehmen, der einen gesetzlichen Zuschlag von 10% aufgebaut hat.

Auf diese Weise können Sie einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen und dadurch erhalten Sie eine günstigere Prämie, so dass Sie eine Menge Geld sparen können. Die Versicherung muss Ihnen jedes Jahr mitteilen, wie hoch die Rückstellung ist, die übertragen wird.

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Der Wechsel zur neuen Krankenversicherung

Damit der Wechsel rechtswirksam ist, sollten Sie sich an die folgenden Punkte halten.

  • Zuerst müssen Sie die alte Krankenversicherung kündigen und dabei den Verweis auf das Wechselrecht nicht vergessen (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Zudem müssen Sie die Übertragung der Alterungsrückstellung verlangen. Achten Sie darauf, dass Sie sich an die Kündigungsfristen halten. Sie stehen im Vertrag. In der Regel ist die Kündigung einer Krankenvollversicherung immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich, aber mit einer dreimonatigen Frist.
  • Der Vertrag mit der neuen Krankenversicherung muss so abgeschlossen werden, damit die neue Versicherung ohne Lücken an die alte Versicherung anschließt. Dadurch entsteht ein lückenloser Versicherungsschutz und das ist sehr wichtig. Sie müssen bei der alten Versicherung nachweisen, dass Sie eine neue Versicherung gefunden und dort einen Vertrag haben.

Im Idealfall schicken Sie die Kündigung und die Übersendung des Versicherungsnachweises mit Hilfe eines Einschreibens mit Rückschein an die alte Versicherung. Sie können so nachweisen, dass Sie sich gekümmert haben und Sie erhalten keinen Ärger.

Beim Übergang in die neue Versicherung wird der Vertrag gesplittet:

  • Im alten Vertrag befindet sich die Alterungsrückstellung und der Basistarifanteil wird zur Rückstellung auf die neue Versicherung übertragen.
  • Die restliche Summe bleibt bei der alten Versicherung.

Eine Rückstellungsübertragung muss stattfinden, so dass Sie auch nicht freiwillig verzichten können.

In der Regel wird die Kündigung der Krankenversicherung auch auf die Pflegepflichtversicherung ausgeweitet, aber bei diesem Prozess werden alle Rückstellungen von der alten auf die neue Versicherung übertragen.

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Die Berechnung der übertragenden Altersrückstellung

Für einen Laien ist es nahezu unmöglich die Berechnung der Alterungsrückstellungen nachzuvollziehen, denn sie wird so berechnet, als wären Sie immer im Basistarif gewesen.

Sie sollten aber trotzdem kontrollieren, ob der Beitrag auch wirklich richtig ist oder bei einem der genannten Ansprechpartner prüfen lassen. Nur so können Sie verhindern, dass der Beitrag bei der neuen Versicherung nicht so hoch ausfällt.

  • In der Regel können Sie die Alterungsrückstellungshöhe ermitteln, wenn Sie das Eintrittsalter, die Vertragslaufzeit und das Geschlecht kennen. Allerdings sind die Informationen nur relevant, wenn der Vertrag vor 2013 abgeschlossen wurde. Sie können die neue Versicherung auf jeden Fall fragen, ob die Berechnung richtig ist oder nicht.
  • Auch ein Versicherungsmathematiker hat die Möglichkeit die Berechnung der Alterungsrückstellung zu prüfen.

Wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin, wenn Sie einen Verdacht haben. Allerdings entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach eigenem Ermessen, ob der Fall geprüft wird oder nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechsel der Krankenversicherung

1. Reicht es, wenn ich die Krankenversicherung per Mail kündige?

In der heutigen Zeit reicht manchmal eine Kündigung via Mail, aber bei einer Versicherung sollten Sie auch weiterhin auf eine schriftliche Kündigung setzen. Zudem sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.

2. Wann muss ich die Kündigung spätestens verschickt haben?

Bei den meisten Krankenversicherungen besteht eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende des Versicherungsjahres, so dass die Kündigung spätestens Ende September eingereicht sein muss.

3. Was passiert mit den Alterungsrücklagen bei einer Kündigung?

Bei den alten Verträgen vor 2009 sind die Alterungsrücklagen verloren und nur bei den neuen Verträgen können Sie einen Teil der Rücklagen mit in die neue Versicherung nehmen.

4. Für wen eignet sich ein Krankenversicherungswechsel?

Ein Krankenversicherungswechsel lohnt sich für junge, gut verdiente Menschen.

5. Lohnt sich ein Krankenversicherungswechsel auch mit 63 noch?

Nein, denn in diesem Alter kommt es vor, dass die neue Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung fordert. Dadurch müssen Sie deutlich höhere Beiträge zahlen.

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Fazit

Sie sind mit der Krankenversicherung unzufrieden und die Beiträge steigen immer weiter. Dann besteht die Möglichkeit eines Wechsels. Aber ein Krankenversicherungswechsel hat nicht nur Vorteile, sondern auch eine Menge Nachteile. Informieren Sie sich vor einem Wechsel gründlich und entscheiden Sie am besten mit Hilfe eines unabhängigen Beraters.

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