Auf allen Produkten steht immer ein Mindesthaltbarkeitsdatum, das sogenannte MHD. Schon seit Jahrzehnten gibt es zahlreiche Diskussionen rund um dieses spezielle Datum, denn die meisten Verbraucher schmeißen Produkte mit abgelaufenem MHD weg, aber muss das wirklich sein? Mittlerweile ist klar, dass auch abgelaufene Vitamintabletten nicht unbedingt in den Müll gehören, wenn Sie sich an ein paar Regeln halten.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Im Gegensatz zu Arzneimittel zählen die Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und sind weder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) noch mit einem Verfallsdatum versehen.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Angabe in Bezug auf die Inhaltsstoffe, denn der Zeitpunkt gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Produkte den Gehalt an Vitaminen, pflanzlichen Bestandteilen, Mineralstoffen und anderen Nährstoffen behält.
Veröffentlicht: 26. Februar 2022
Zahlreiche Verbraucher setzen auf die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln, um den Körper mit zusätzlichen Vitaminen und anderen Wirkstoffen zu versorgen. Aber gerade in Sachen Unterversorgung handeln sich die meisten Aussagen um Märchen, denn in Deutschland gibt
Mindesthaltbarkeit bei Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln
Gerade bei den Vitaminen ist das sehr wichtig, denn sie sind meist recht instabil und somit schwierig zu behandeln. Bei der Produktion von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nur Vitamine eingesetzt werden, die auch auf der Packung deklariert sind. In Sachen Abweichung im Nährstoffgehalt gibt es bei dieser Lebensmittelgruppe feste Regelungen, so dass die Abweichung je nach Nährstoff, bei den Mineralien bei bis zu 45% und bei den Vitaminen bis zu 50% liegen darf. Bei den anderen dürfen es weniger als 20% sein.
Wichtig ist auch bei den Nahrungsergänzungsmitteln, dass das Produkt mindestens bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums dauerhaft und ohne Qualitätsverlust gelagert werden kann. Die Hersteller arbeiten mit Eigenkontrollen und dazu nimmt die Lebensmittelüberwachung stichprobenartige Kontrollen vor, so dass sicher gestellt werden kann, dass die deklarierten und analysierten Mengen auch bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums noch enthalten sind. Dabei werden die erlaubten Abweichungen immer mit eingerechnet.
Der Hersteller des Produkts ist bis zum Erreichen des MHD für die Sicherheit des Produkts verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Verantwortung, wenn das MHD überschritten ist und das Produkt trotzdem noch zum Verkauf steht.
Nahrungsergänzungsmittel mit abgelaufenem MHD
Grundsätzlich sind Nahrungsergänzungsmittel nicht sofort verdorben, wenn das MHD überschritten ist und können unter bestimmten Bedingungen sogar weiterhin eingenommen werden.
Aber Sie sollten wissen, dass die angegebene Nährstoffmenge nur bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum sichergestellt ist. In der Regel können Sie die Produkte, die zurzeit in Benutzung sind, ohne Probleme noch aufbrauchen. Aber dabei gibt es ein paar Sachen zu beachten:
- Nahrungsergänzungsmittel, die nur Mineralstoffe enthalten, sollten nur noch ein Jahr nach Ablauf des MHD weiterhin eingenommen werden. Die Brausetabletten könnten sich nicht mehr richtig auflösen oder das Sprudelverhalten ist anders. Zudem kann der Geschmack auch anders sein, dann sollten Sie die Produkte auf jeden Fall entsorgen.
- In vielen Nahrungsergänzungsmitteln sind wasserlösliche Vitamine (Vitamin C, B-Vitamine) enthalten und diese Produkte sollten Sie nur noch sechs Monate nach Ablauf des MHD einnehmen. Anders sieht es bei Folsäure für die Schwangerschaft oder Stillzeit aus, denn hier kommt es in erster Linie auf die richtige Dosierung an.
- Nahrungsergänzungsmittel mit fettlöslichen Vitaminen (A, D, E und K) und Fettsäuren (Omega-3, Fischöl, CBD, Hanföl, Schwarzkümmelöl und Granatapfelkernöl) sollten besonders vorsichtig behandelt werden. Diese Produkte können nach Ablauf des MHD ranzig werden, aber in der Regel können sie auch ein bis zwei Monate weiterhin eingenommen werden, wenn sie richtig gelagert werden.
MHD abgelaufen – Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr einnehmen
Obwohl das MHD nur eine grobe Richtlinie ist, sollten Sie einige Nahrungsergänzungsmittel mit abgelaufenem MHD nicht mehr einnehmen und das Produkt entsorgen.
Wenn
- die Packung schon seit längerer Zeit geöffnet ist
- die Aufbewahrung nicht an einem trockenen und kühlen Ort (Packungsanweisung) möglich war
- der Blister dem Licht ausgesetzt war
- das Nahrungsergänzungsmittel mit Eiweißbausteinen (Aminosäuren), Pflanzenzubereitungen oder Fischölen (Omega-3-Fettsäuren) bestückt ist, die verderben können
- der Tablettenrand nicht mehr so scharf wie beim Kauf ist, zu bröseln beginnt oder sich farblich verändert
- bei den Dragees die Oberfläche Risse aufweist
- Flüssigkeiten beim Schütteln Absetzungen hinterlassen
- Braustabletten sich nicht mehr richtig auflösen
- Tabletten nicht mehr sprudeln
- das Pulver verklumpt
- es geschmackliche, geruchliche oder farbliche Veränderungen gibt,
dann muss das Produkt umgehend entsorgt werden.
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Die Entsorgung
Auch bei den Nahrungsergänzungsmitteln ist eine richtige Entsorgung ein Muss, denn es sind schließlich Inhaltsstoffe enthalten, die mit Vorsicht zu behandeln sind.
Grundsätzlich gilt, dass die festen Bestandteile der Nahrungsergänzungsmitteln in den Restmüll gehören. Die wässrigen Bestandteile dürfen in den Ausguss, im Gegensatz zu Arzneimitteln. Ebenfalls in den Restmüll darf auch Öliges. Die Verpackungen gehören entweder in die Altpapiersammlung oder in die gelbe Tonne.
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Fragen & Antworten
FAQs zum Thema MHD bei Nahrungsergänzungsmitteln
1. Wann muss ich Nahrungsergänzungsmittel entsorgen?
Grundsätzlich sollten Sie Nahrungsergänzungsmittel entsorgen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so dass auch nach Ablauf des MHD noch einige Mittelchen zum Einsatz kommen dürfen.
2. Wie lange halten sich Brausetabletten?
In der Regel halten sich Brausetabletten sehr lange, aber wenn sie sich nicht mehr richtig auflösen oder nicht mehr sprudeln, dann sollten sie entsorgt werden. Dazu bietet sich der Restmüll für die Tabletten und die gelbe Tonne für die Verpackung an.
3. Wie sinnvoll ist das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine gute Richtlinie für den Verbraucher, der sich mit der Haltbarkeit von einigen Produkten nicht auskennt. Mit dem MHD gibt der Hersteller eine Art Garantie und somit ist das Mindesthaltbarkeitsdatum sehr sinnvoll.
4. Wann kann man das MHD nicht beachten?
Grundsätzlich sollten Sie das MHD immer beachten, aber Sie müssen nicht direkt alle Nahrungsergänzungsmittel in den Müll schmeißen, wenn das MHD gerad abgelaufen ist.
5. Wie sicher ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit abgelaufenem MHD?
Die Einnahme von abgelaufenen Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht sicher, zwar werden bestimmt keine Nebenwirkungen auftreten, aber die Wirkung ist auch nicht mehr garantiert. Experten empfehlen bei abgelaufenem MHD eine Entsorgung.
Fazit
Mittlerweile befindet sich auch auf den Nahrungsergänzungsmitteln ein Mindesthaltbarkeitsdatum, mit dem der Hersteller garantiert, dass das Produkt bis zu diesem Zeitpunkt seinen Zweck erfüllt. Aber auch danach muss es nicht weggeschmissen werden, denn viele Nahrungsergänzungsmittel können auch dann noch eingenommen werden. Wichtig ist, dass Sie sich an die oben genannten Richtlinien halten und dann können Sie auch abgelaufene Nahrungsergänzungsmittel noch zu sich nehmen.