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Was das Girokonto bietet – Die verschiedenen Girokonten-Arten, die Möglichkeiten und die unterschiedlichen Kartenarten


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Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten. Die entsprechenden Informationen rund um das Girokonto finden Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die einzelnen Preismodelle und Gebühren, wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten.
  • Die Konditionen rund um die Kontoführung müssen genau geprüft werden und achten Sie auch darauf, dass andere Faktoren in die Entscheidung einfließen. Ist es Ihnen beispielsweise wichtig, dass eine Filiale in der Nähe ist?
  • Alle Informationen rund um die Kontoarten, das Online-Banking, Kontogebühren, Lastschriften, Überweisungen und Gaunereien haben wir zusammengefasst.

In der heutigen Zeit ist ein eigenes Girokonto für das tägliche Leben mittlerweile unverzichtbar geworden. Sie können im Grunde nur am aktiven Geschäftsleben teilnehmen, wenn Sie ein Girokonto besitzen. Gehalt und Lohn werden nur noch bargeldlos überwiesen und selbst als Sozialhilfeempfänger muss ein Girokonto beim Amt angegeben werden. Die meisten Zahlungen werden heute nur noch bargeldlos abgewickelt und somit führt kein Weg an einem eigenen Finanzmanagement vorbei.

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Ein Kommentar

Die richtige Bank auswählen

Der erste Weg zu einem eigenen Girokonto ist die Suche nach der Bank und dabei durchforsten Sie den Dschungel von Banken und prüfen die Preise und Gebühren.

Die Banken berechnen Pauschalpreise im Bereich der Kontoführung und dazu kommen die Kosten für die einzelnen Buchungsvorgänge. Mittlerweile bieten viele Banken aber auch eine kostenlose Kontoführung an. Aber Sie müssen aufpassen, denn wenn Sie viele Daueraufträge haben, dann sollten Sie darauf achten, dass die Überweisungskosten nicht so hoch sind. Meist bieten die Banken nur eine kostenlose Kontoführung ab, kassieren dann aber bei den Aufträgen richtig ab.

Spezielle Konditionen bieten die Banken für Auszubildende, Studenten, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder.

Prüfen Sie aber nicht nur die Konditionen für die Kontoführung bei den Banken, sondern schauen Sie auch, ob Sie eine Filiale vor Ort brauchen oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Zu den normalen Kontogebühren kommen noch Fahrt-, Telefon-, und Portokosten hinzu und auch die Nutzung von Fremdautomaten ist mit Gebühren bestückt. In der Regel unterhalten die Direktbanken keine Filialen, denn sie erledigen alle Aktionen per Telefon, Computer oder Fax.

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Überweisungen, Daueraufträge und Lastschrifteinzüge

Bei den Zahlungsmöglichkeiten eines Girokontos gibt es ein paar Unterschiede.

Überweisung

Die Überweisung ist eine Möglichkeit, um einen einmaligen Geldtransfer durchzuführen. Der Vorteil dieser Form liegt darin, dass Sie selber bestimmen, wann und ob das Geld überwiesen wird. Grundsätzlich lassen sich Überweisungen nicht mehr rückgängig machen, aber Sie können mit der Bank auch eine andere Vereinbarung treffen. Sie können die Überweisung nicht mehr zurückrufen, wenn Sie einmal weg ist und dann spielt es keine Rolle, ob ein Zahlendreher drin ist oder nicht. Sie können dann nur mit dem falschen Empfänger Kontakt aufnehmen, aber das ist nur mit Hilfe der Bank möglich, und das Geld zurückfordern. Bei einer entsprechenden Vereinbarung darf die Bank für eine solche Hilfeleistung ein Entgelt einfordern.

Dauerauftrag

Der Dauerauftrag bietet sich für die Belastung des Kontos zu bestimmten Terminen an, vor allen Dingen, wenn es um hohe Geldbeträge geht. Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Zeitungen und Schule lassen sich direkt am Monatsanfang bezahlen. Wichtig ist, dass auch der Dauerauftrag nicht zurückgerufen werden kann. Achten Sie darauf, dass eine Änderung des Dauerauftrages ein paar Bankarbeitstage dauern kann und aus dem Grund sollten Sie die Bank frühzeitig informieren.

Sie haben wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlichen Höhen, dann setzen Sie am besten auf das Lastschriftverfahren.

Lastschrifteinzug

Bei dem Lastschriftverfahren beauftragen Sie das Unternehmen Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Sie erteilen der Bank gleichzeitig den Auftrag, dass der Betrag vom Girokonto abgebucht werden darf. Die Lastschrift dürfen Sie innerhalb von acht Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Diese Funktion ist kostenfrei und kann ohne Begründung durchgeführt werden. Innerhalb einer Frist von 13 Monaten können unberechtigte Belastungen des Girokontos bei dem kontoführenden Institut angezeigt werden. Es gibt Unternehmen, die nur die Einzugsermächtigung als Zahlung anerkennen und dann müssen Sie sich darauf einlassen.

Bei dem Lastschriftverfahren wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem Sepa-Basislastschrift und dem Sepa-Firmenlastschrift. Für Sie als Verbraucher ist nur das Sepa-Basislastschriftverfahren interessant. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet auf Deutsch „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrraum“. In diesem Raum befinden sich 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber auch andere Länder wie die Schweiz und Norwegen.

Innerhalb von acht Wochen haben Sie das Recht bei dem Sepa-Lastschriftverfahren eine Belastungsbuchung rückgängig zu machen und dazu ist keine Begründung notwendig. Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden, wurden 2014 in das Sepa-Mandat überführt, so dass der Kunde keine separate Veranlassung unterschreiben musste.

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Die verschiedenen Bankkarten

Bei der Entscheidung für ein Girokonto bekommen Sie eine Bankkarte, aber heute gibt es je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten verschiedene Karten. Sie haben die Qual der Wahl.

Kundenkarte

Die Kundenkarte ist die einfachste Form, denn mit ihr können Sie nur Kontoauszüge drucken lassen und Bargeld am Schalter abholen.

Girokarte

Die Girokarte ist besser unter dem Namen ec-Karte bekannt und sie ermöglicht zusätzlich die Bargeldabhebung mit Hilfe eines Geldautomaten. Sie haben mit dieser Karte sogar die Möglichkeit Waren zu bezahlen und dafür geben Sie entweder die Geheimnummer (electronic cash) ein oder arbeiten mit der Unterschrift (Einzugsermächtigung).

Geldchip

Die Geldkarte mit Geldchip ermöglicht Ihnen, dass Sie auch Geldbeträge am Automaten begleichen können. Dazu wird der Chip mit Guthaben aufgeladen und dient dann als eine Art elektronische Geldbörse. Sie brauchen also kein Bargeld mehr bereit haben, wenn Sie Parkgebühren oder Fahrkarten bezahlen wollen. Allerdings gibt es auch einen Nachteil, denn wenn die Karte verloren geht, dann ist auch das Geld weg.

In der Zukunft soll mit dem Geldchip auch das kontaktlose Bezahlen möglich sein, denn der Geldchip soll mit den NFC-Chips modifiziert werden. NFC steht dabei für Near Field Communication.

Kreditkarte

Die Kreditkarte ist eine spezielle Karte und mit Hilfe der Unterschrift oder einem PIN können Sie bei allen Vertragspartnern auf der ganzen Welt bargeldlos bezahlen. Sie können sogar Bares an Geldautomaten abheben, wenn Sie den PIN zur Hand haben und die hohen Gebühren nicht scheuen.

Revolving-Kreditkarten

Schon seit Jahren gibt es in den USA und Großbritannien die Revolving-Kreditkarten (revolving: englisch für umwälzend). In Deutschland werden die Karten mit Teilzahlungsfunktion mittlerweile immer häufiger angeboten. Bei den normalen Kreditkarten wird am Ende des Monats die komplette Summe fällig und wird vom Girokonto abgebucht. Anders sieht es mit diesen speziellen Kreditkarten aus, denn am Ende des Monats wird nur ein bestimmter Prozentsatz der offenen Summe vom Girokonto abgebucht.

Das Institut berechnet für diese Flexibilität hohe Zinsen und auch hohe Kosten, aber mittlerweile sind die Varianten auf dem Markt umfangreich. Allerdings können viele Kunden die Revolving-Karte nicht erkennen und außerdem erhöht eine solche Karte das Risiko, dass Sie Waren auf Pump kaufen. Eigentlich könnten Sie sich die Sachen nicht leisten und verlieren dann auch schnell den Überblick. Aus dem Grund warnt die Verbraucherzentrale vor den Revolving-Kreditkarten, denn die Gefahr, dass Sie sich verschulden ist sehr hoch.

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Die verschiedenen Kontoformen

Die Banken bieten nicht nicht nur verschiedene Karten an, sondern auch unterschiedliche Kontoformen und dabei müssen Sie herausfinden, welches Konto für Sie das richtige ist.

Es gibt viel mehr Konten als nur das Standard-Gehaltskonto und vor allen Dingen Ehepaare können zwischen den verschiedenen Optionen auswählen.

Gehaltskonto

Das Gehaltskonto ist auch unter dem Namen Girokonto bekannt und ist das Konto, auf dem das regelmäßige Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Eine Verzinsung für das Guthaben bieten nur sehr wenige Banken an, aber Nachfragen kostet nichts und kann sich lohnen. Ein Gehaltskonto, dass auch unter Privatgirokonto zählt, kann auch als Mietkonto, Baukonto oder Konto für Klassenfahrten angelegt werden. Dazu muss kein Gehalt eingehen!

Ein Guthabenkonto bietet sich für alle Kunden an, die finanziell schlechter dastehen oder eine mangelnde Bonität aufweisen. Gutschriften können auch auf diesem Konto entgegengenommen werden und Auszahlungen lassen sich im Rahmen des Guthabens ausführen. Das Konto wird gesperrt, wenn Sie ins Minus rutschen.

Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto ist ein Konto, welches von mehreren Personen verwaltet wird. Es gibt hier verschiedene Arten und so unterschiedlich sind auch die Rechte und Pflichten.

Und-Konto

Das Und-Konto ist ein Konto für Erbengemeinschaften oder Eheleute, denn die Kontoinhaber dürfen nur gemeinsam über das Konto und das Geld verfügen. In der praktischen Anwendung kommt es bei diesem Konto oft zu Schwierigkeiten, denn für eine Transaktion müssen alle Kontoinhaber unterschreiben. Eine solche Lösung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Kontoinhaber über alle Vorgänge immer informiert sein muss. Auch im Todesfall kommt es zu Problemen, denn nur zusammen mit den anderen Erben können Sie dann über das Konto verfügen, aber andersherum sind den Geldeintreibern auch die Hände gebunden. Das Konto darf nur gepfändet werden, wenn gegen alle Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorhanden ist. Ist nur ein Kontoinhaber in die Schuldenfalle geraten, dann darf das Und-Konto nicht angerührt werden.

Oder-Konto

Anders sieht es bei dem Oder-Konto aus, denn ein solches Konto eignet sich für die Einzelnutzung. Geldgeschäfte können auch unabhängig von den anderen Kontoinhabern gemacht werden. Allerdings hat die Unabhängigkeit auch einen Nachteil, denn wenn nur ein Inhaber Schulden anhäuft und es zur Zahlung kommen muss, dann darf das gemeinsame Konto gepfändet werden.

Beispiel:

Die Frau kauft einen Kühlschrank und zahlt ihn nicht, dann haftet auch der Mann.

Eheleute, die verschuldet sind, sollten Sie für Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung entscheiden oder für ein Und-Konto.

Wertpapiertransaktionskonto

Das Wertpapiertransaktionskonto ist ein spezielles Konto für Wertpapiergeschäfte. Sie überweisen beispielsweise einen monatlichen Betrag und von diesem Geld werden Fondsanteile oder Aktien in Ihrem Auftrag gekauft. Für das Guthaben auf diesem Konto erhalten Sie meist Zinsen.

Anderkonto

Das Anderkonto ist nicht für alle Personen geeignet, denn nur ein begrenzter Personenkreis darf ein solches Konto nutzen. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater nutzen ein solches Konto, um Geldzahlungen der Klienten zu machen. Es handelt sich um ein Sonderkonto.

Beispiel:

Ein Verbraucher kauft ein Haus und der Preis landet auf einem Notaranderkonto. Alle Zahlungen werden dann über dieses Konto abgewickelt. Der Bezahlweg ist für Käufer und Verkäufer sehr sicher und somit sollten beide Parteien darauf bestehen.

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Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto ist auch unter dem Namen P-Konto bekannt und sorgt dafür, dass ein Existenzminimum erhalten bleibt.

Bei einem normalen Konto musste der Schuldner vor Gericht oder den pfändenden Behörden einen monatlichen Freibetrag durchsetzen, damit ein Überleben möglich ist. Mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist das nicht mehr möglich, denn ein Guthaben von 1.178,59 Euro ist geschützt. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind somit auch geschützt, aber auch Geldgeschenke von dritten Parteien.

Sie müssen als Kontoinhaber keine Aktionen übernehmen, denn kommt es zu einer Pfändung, dann können Sie auch weiterhin in vollem Umfang mit dem Konto arbeiten. Bis zu dem Sockelfreibetrag können Sie Zahlungen und Überweisungen ohne Schwierigkeiten in die Wege leiten.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass für Schuldner ein solches Konto einen guten Handlungsspielraum bietet, ist ein solches Konto für einen normalen Kontoinhaber nicht empfehlenswert. Das Konto wird bei der Schufa gemeldet und somit kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt werden.

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Das Recht auf ein Basiskonto

Jeder Verbraucher hat ein Recht auf ein Basiskonto und das ist seit dem 18. Juni 2016 gesetzlich festgelegt.

Das Basiskonto sollte mit den grundlegenden Funktionen ausgestattet sein, so dass Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende auch ein Konto haben können. Das Konto muss Ein- und Auszahlungen in bar, aber auch Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen ermöglichen. Auch die Möglichkeit das Konto online zu führen muss vorhanden sein, wenn die Bank solche Konten im Allgemeinen anbietet. Allerdings darf die Bank für das Basiskonto auch angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Die Kündigung eines Kontos

In der Regel hat jeder Inhaber eines Girokontos die Möglichkeit jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist das Girokonto zu kündigen.

Manche Banken vereinbaren eine Kündigungsfrist von einem Monat, aber diese Frist ist unzulässig.

Die Bank muss Ihnen eine angemessene Frist setzen, wenn Sie das Geschäftsverhältnis mit der Bank beenden wollen und diese liegt bei mindestens zwei Monaten. Sie müssen schließlich ausreichend Zeit haben, damit Sie ein neues Konto bei einem anderen Institut eröffnen und den Dispokredit abtragen können. Die Bank darf keine Gebühren für die Auflösung des Kontos berechnen.

In der Regel kündigen die Banken eher fristlos, aber auch das ist unzulässig, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Es gibt Kunden die falsche Angaben zur Vermögenslage machen oder das Bankpersonal beleidigen, dann liegt ein Fehlverhalten vor. Eine Kontopfändung oder eine unerlaubte Girokontoüberziehung ist kein solcher Grund und somit darf die Bank auch keine Kündigung aussprechen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Girokonto

1. Wie sinnvoll ist ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar?

Ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar ist sinnvoll, wenn beide Parteien vollen Zugriff auf das Konto und das Guthaben haben sollen. Jeder Ehepartner bekommt eine Girokarte und kann in vollem Umfang über das Konto und das Guthaben verfügen.

2. Wie sicher ist ein P-Konto?

Ein P-Konto dient der finanziellen Sicherheit, damit Sie auch bei hohen Schulden eine Lebensgrundlage haben. Bis zu einem festen Betrag dürfen die Gläubiger nicht an das Guthaben gehen und Sie können Ihr Leben auch weiterhin bestreiten.

3. Muss jede Bank Online-Banking für ein Girokonto anbieten?

In der heutigen Zeit sind die meisten Girokonten mit der Möglichkeit des Online-Bankings verbunden. Heute werden viele Zahlungen online gemacht und diesem Trend haben sich die Banken unterworfen.

4. Was passiert, wenn ich die Karte für das Girokonto verliere?

Bei einem Verlust wenden Sie sich sofort an die Bank und lassen die Karte sperren. Dadurch bekommt der Finder keinen Zugriff auf das Konto und Sie erhalten eine neue Karte mit neuem PIN.

5. Wie hoch sind die Gebühren für ein Girokonto?

Die Gebühren für ein Girokonto sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Während einige Banken ein kostenloses Girokonto anbieten und nur die Transaktionen gebührenpflichtig sind, bieten andere Banken keine kostenfreie Konten an. Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch!

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Fazit

In der heutigen Zeit besitzt fast jeder Verbraucher ein eigenes Girokonto, um Zahlungen zu tätigen, Geld abzuheben und Zahlungen zu empfangen. Die Banken bieten verschiedene Girokonten-Arten an und auch die Karten sind recht verschieden. Bevor Sie sich für ein Konto mit passender Karte entscheiden, sollten Sie sich genau informieren und sich auch über Gebühren und Kosten informieren.

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