Sofern die Krankenkasse damit wirbt oder bei Ihnen ein Krankheitsverdacht besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die IGeL. Ebenso wenn die Leistung positiv bewertet ist und für die Kassen zur Pflicht wurde. Fragen Sie einfach nach.
Was zahlt die Kasse?
Betrachtet man die Leistungsangebote der Krankenkassen, so sind diese weitestgehend übereinstimmend.
Bezahlt wird, was auch wirtschaftlich ist und medizinisch notwendig oder ausreichend. Sofern eine Untersuchung die medizinische Notwendigkeit überschreitet, wird sie nicht bezahlt. Aus diesem Grund gehörten die IGeL auch nicht zum festen Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen und werden deshalb auch meist nicht erstattet.
Jedoch ist der Wettbewerb der Krankenkassen um die Mitglieder groß. Somit weiten sie das Leistungsangebot aus. Die Satzungsleistungen, die etwa 5 Prozent des Leistungsumfangs der Kassen ausmachen, ermöglichen dies. Das bedeutet, Krankenkassen können den Versicherten auch Angebote machen. Zum Beispiel für medizinische Therapien oder die Gesundheitsprophylaxe. Somit können sie hier auch die Kosten für die Behandlungen ganz oder zum Teil übernehmen.
Die Bereiche gehen hier über zusätzliche Impfungen bis hin zur Krebsvorsorge oder alternativen Behandlungsformen wie Osteopathie. Es gibt sogar Kassen, die damit werben, bei künstlicher Befruchtung einen großen Anteil zu übernehmen. Auch zum Beispiel das Hautkrebsscreening ab 18 Jahren. Einige Kassen zahlen die professionelle Zahnreinigung komplett oder auch den Toxoplasmosetest bei Schwangeren.
Insoweit lohnt es sich, sich vorab bei der Krankenkasse über die erstattungsfähigen IGeL zu erkundigen.
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Wann ist IGeL eine Kassenleistung?
Sofern eine Notwendigkeit vorliegt oder der Patient einer Risikogruppe angehört, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch medizinische Leistungen.
Hierzu gehören viele Früherkennungsuntersuchungen, die in Risikofällen wie bei familiärer Vorbelastung oder einem Krankheitsverdacht bezahlt werden. Dies sind folgende Leistungen:
- Ultraschall der Eierstöcke
- Brust-Ultraschall, wenn die Mammographie oder das Abtasten auffällig war
- Augeninnendruckmessung, Augenspiegelung oder Gesichtsfeldmessung bei einem Glaukom-Verdacht
- PSA-Test bei Prostatakrebs-Verdacht
Sofern eine IGeL eine Verdachtsdiagnose ergibt, bezahlt der Patient die Untersuchung erst selbst. Die ganzen Folgeuntersuchungen gehen dann aber zulasten der Krankenkasse.
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Welche IGeL sind Kassenleistungen
Ärzte mögen zwar behaupten, die Kassenleistungen sind nicht auf dem neusten Stand, dem ist nicht so.
Tatsächlich sind einige IGeL mit einem nachgewiesenen Nutzen in den Krankenkassen-Leistungskatalog aufgenommen worden. Je nach Altersgruppe gehören hier verschiedene Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, wie zum Beispiel die Darmspiegelung, das Hautkrebs-Screening oder die Mammographie.
Einige Beispiele:
- Die Akupunktur ist seit 2006 für Patienten mit Knieschmerzen oder chronischen Rückenschmerzen eine Kassenleistung
- Frauen bis 25 Jahren erhalten seit 2008 das kostenlose Chlamydien-Screening
- Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 2009 eine Kassenleistung
- Schwangere erhalten seit 2012 ein Blutzucker-gestütztes Verfahren und nicht nur einen Urintest, um auf Schwangerschaftsdiabetes zu testen
- Die Darmkrebsfrüherkennung sowie die modernen immunologischen Stuhltests werden seit 2017 bezahlt
- Sofern konservative Therapien, Dehnübungen und Schuheinlagen nichts brachten, wir die Stoßwellentherapie für Fersenschmerzen seit 2018 übernommen
Das gilt für Versicherte
Selbst die privaten Krankenkassen bezahlen nicht alle IGeL.
Sogar sie sind an die Wirtschaftlichkeit gebunden. Jedoch kann man nicht genau sagen, welche Leistungen von den privaten Versicherungen generell übernommen werden. Dies ist von der Versicherung und dem Vertrag abhängig. Im Vertrag finden Sie den Leistungserstattungsumfang. Da es viele Anbieter und Tarife gibt, kann der Leistungsumfang natürlich stark variieren.
Der Arzt muss Sie immer darüber aufklären, welche Untersuchung oder Behandlung er plant. Jedoch ist er nicht dazu verpflichtet, dem Privatpatienten zu erklären, ob die Behandlungskosten von seiner Kasse übernommen werden. Sofern er aber genau weiß, dass die Kassen diese Leistung verweigern, sollte der den Patienten darauf hinweisen. Gerade bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungen oder Untersuchungen kann dies der Fall sein.
Somit ist es ratsam, sich von Ihrem Arzt noch vor der Behandlung den finanziellen Rahmen der Behandlung nennen zu lassen. So schützen Sie sich vor finanziellen Engpässen. Ein Kostenvoranschlag ist hier von Vorteil. Verwenden Sie diesen, wenn Sie mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Was erstattet die Krankenkasse? – So zahlen Sie nicht drauf
1. Muss ich immer vor der Untersuchung die Erstattung klären lassen?
Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben und klären Sie mit der gesetzlichen, aber auch privaten Krankenkasse ab, ob und welche Kosten Sie übernehmen.
2. Bekomme ich bezahltes Geld von der Krankenkasse zurück?
Zahlen Sie nicht bar in der Praxis, denn die Krankenkasse erstattet dieses Geld meist nicht zurück. Gehen sie lieber erst mit der Rechnung zur Kasse und fragen Sie, was sie überhaupt bezahlt.
3. Warum zahlt die Kasse so wenig IGeL?
Die IGeL muss auch einen wissenschaftlichen Nutzen haben. Viele Untersuchungen sind praktisch unnötig und nicht weiter von Belang. Diese werden somit aus wirtschaftlichen Gründen nicht bezahlt.
4. Warum erhalten Risikogruppen und Verdachtspatienten die Untersuchungen bezahlt?
Weil es hier darum geht, einen Verdacht zu sichern oder aber bei einer Risikogruppe die Erkrankung auszuschließen respektive frühzeitig zu erkennen. Somit hat die Untersuchung auch einen Sinn.
5. Kann ich auch auf von der Kasse bezahlte IGeL verzichten?
Auch hier gilt, Sie haben die freie Wahl. Niemand kann Sie zu einer Untersuchung zwingen, die Sie nicht möchten.
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Veröffentlicht: 17. Juli 2020
Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung
Fazit
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nicht viele IGeL-Angebote, aber immerhin einige. Somit sollten Sie sich immer vorab erkundigen, welche die Kasse bezahlt. Das spart Ihnen durchaus viel Geld.