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Was kostet eine professionelle Zahnreinigung und was bezahlt die Krankenkasse?


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Sicherlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Kosten für die professionelle Zahnreinigung unterschiedlich sind. Hier erfahren Sie nun, welcher Kostenrahmen in den Augen der Berufsaufsicht für annehmbar gehalten wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für die PZR variieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sagt, dass diese in den Praxen zwischen 80 und 120 Euro liegen.
  • Seit 2012 gibt es in der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte eine Abrechnungsziffer für die Zahnreinigung. Diese rechtet der Zahnarzt ab.
  • Erhalten Sie Pauschalpreise oder gar Billigangebote, so sind diese nicht zulässig. Der Arzt orientiert sich beim Preis eher am Zeitaufwand und der Schwierigkeit.
  • Bitten Sie um einen Kostenvoranschlag, um die Preise vorab zu vergleichen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie einen Zuschuss bezahlt.

Die Kosten der PZR

Da es sich bei der professionellen Zahnreinigung um keine Kassenleistung handelt, ist diese von Ihnen privat zu bezahlen.

Abhängig von Aufwand, Region und Praxis können die Kosten variieren. Jedoch sind manche Krankenkassen gewillt, einen Zuschuss zu zahlen oder die Leistung im Bonusprogramm abstempeln zu lassen. Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, fragen Sie, ob diese sich auch beteiligt. Manche tragen die Kosten sogar komplett. Die professionelle Zahnreinigung ist in der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte gelistet. Somit muss Ihr Zahnarzt für die Behandlung die Ziffer 1040 abrechnen. Diese beläuft sich pro Zahn auf 1,57 Euro.
Sofern der 2,3fache Satz abgerechnet ist, was für eine durchschnittliche Behandlung steht, zahlen Sie für die PZR 3,62 Euro pro Zahn. Handelt es sich um den 3,5fachen Satz sind es 5,51 Euro.

Den erhöhten Aufwand muss der Zahnarzt begründen und es gibt hier viele Gründe. So zum Beispiel anatomische Besonderheiten, stark haftende Zahnbeläge, ein festsitzender Zahnersatz oder ein Würgereiz des Patienten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist jedoch ein Preis zwischen 80 bis 120 Euro angemessen. Sogar der IGeL-Monitor setz hierfür etwa 120 Euro an. Es können durchaus aber auch Kosten von mehr als 150 Euro sein.

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Das ist verboten

Laut eines Urteils des Verfassungsgerichtes Münster sind Jahrespauschalen für ein ganzes Paket an professionellen Zahnreinigungen nicht erlaubt (Az. 19 K 1242/12.T, März 2016).

Ferner sind Rabatte sowie Schnäppchenangebote verboten und hiergegen geht die Zahnärztekammer auch vor.
In der GOZ-Nummer 1040 sind die Entfernung des Belags, die Zwischenraumreinigung, die Politur und die Fluoridbehandlung inbegriffen. Somit darf der Arzt diese Dinge nicht über gesonderte GOZ-Nummern abrechnen.

Bekommen Sie jedoch eine Behandlung, die mehr umfasst als nur die PZR, so darf er dies auch berechnen. Zum Beispiel eine Fissurenversiegelung, die Belagentfernung unterhalb des Zahnfleisches oder das Polieren von Füllungsrändern. Jedoch gab es für die Belagentfernung unterhalb des Zahnfleisches schon ein Gerichtsurteil. Hier ist die Lage schwierig, denn mal ist es zulässig und mal nicht. (OVG NRV, Az.: 1 A 477/13 und VG Stuttgart, Az.: 3 K 3921/12). Sofern die Beläge klinisch nicht zu sehen sind und so im Zahnfleisch liegen, dass Sie sie nicht erreichen, darf Sie auch nur der Zahnarzt entfernen.

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Darauf sollten Sie achten

Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass die PZR nicht immer ausrechend gründlich durchgeführt wird.

Im Schnitt dauert die Behandlung zwischen 45 bis 60 Minuten. Am Anfang stehen die Entfernung der Beläge und die Reinigung des Zahnfleischrandes. Die Instrumente und Produkte können hier variieren. Danach kommen die Zahnpolitur und am Ende eine Fluoridbehandlung. Auch ist eine Beratung zur Mundhygiene wichtig.

Deshalb: Erkundigen Sie sich, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und ob auch alle notwendigen Schritte durchgeführt werden.

Sofern Sie nicht sicher sind, ob die Kosten angemessen sind, machen Sie bei anderen Zahnärzten einen Preisvergleich. Auch die Zahnärztekammer kann Ihnen helfen. Auf jeden Fall muss der Arzt Sie noch vor der Behandlung über die Kosten informieren (§ 630c Abs.3 BGB).

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was kostet eine professionelle Zahnreinigung? – Damit müssen Sie rechnen

1. Muss mein Zahnarzt mit einen Kostenvoranschlag machen?

Er muss Sie über die Kosten auf jeden Fall informieren und hierfür dürfen Sie auf einen Kostenvoranschlag bestehen.

2. Habe ich Bedenkzeit, wenn ich den Kostenvoranschlag habe?

Natürlich dürfen Sie erst Preise vergleichen und überlegen. Da der Zahnarzt die Ziffern der GOZ abrechnet, wird sich am Kostenvoranschlag auch nicht ändern.

3. Ich habe sehr enge Zahnzwischenräume. Ist es rechtens, dass der Zahnarzt einen erhöhten Satz abrechnet?

Sofern er wegen der engen Zahnzwischenräume länger braucht und es die Arbeit erschwert, so darf er dies bei dem erhöhten Satz auch angeben.

4. Muss ich die PZR wirklich jährlich machen?

Sie entscheiden, wie oft Sie diese machen möchten. Jedoch ist es ratsam, diese jährlich zu machen. Je länger Sie warten, umso höher ist das Risiko, dass die nächste Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt.

5. Mein Arzt macht immer Pauschalpreise. Ist das nicht erlaubt?

Erlaubt ist es nicht und Sie sollten hier auch aufpassen, ob Sie für die Behandlung dann nicht sogar zu viel bezahlen.

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Fazit

Auch wenn die Kosten für die PZR teuer erscheinen mögen, so sind sie durchaus angemessen. Fragen Sie doch bei Ihrer Krankenkasse, ob diese sich an den Kosten beteiligt. Sofern Sie eine private Zahnzusatzversicherung haben, lohnt es sich, auch dort zu fragen. Manche übernehmen die Kosten sogar ganz.

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