Schon vor dem Umzug bietet es sich an, das Thema Strom- und Gasvertrag zu behandeln. Eventuell besteht die Möglichkeit den vorhandenen Gas- und Stromvertrag auch an der neuen Adresse weiterlaufen zu lassen. Im schlimmsten Fall drohen nicht nur doppelt laufende Verträge, sondern auch doppelte Kosten.
Um den alten Vertrag kümmern
Es wird teuer, wenn Sie sich nicht um den alten Vertrag kümmern.
Vor dem Umzug sollten Sie sich um die Gas- und Stromverträge kümmern. Auch, wenn Sie nur eine Grundversorgung haben. Kontaktieren Sie unbedingt den bisherigen Lieferanten und kündigen Sie die bestehenden Verträge. Im schlimmsten Fall laufen zwei Verträge parallel und das wird teuer. Der Nachmieter der alten Wohnung kann sich womöglich über Strom und Gas zum Nulltarif freuen, wenn Sie die Finanzierung übernehmen und sich nicht um den alten Vertrag gekümmert haben.Ohne Anbieterwechsel umziehen
Außerhalb der Grundversorgung gelten Sie als Sonderkunde und in dem Fall gilt es in das Kleingedruckte zu schauen. Sie sind eigentlich verpflichtet den Gas- und Stromvertrag an der neuen Adresse weiterzuführen, wenn der aktuelle Anbieter liefern kann.
Kann der Anbieter an der neuen Adresse Strom und Gas liefern, dann sollten Sie darauf achten, dass es bei den bisherigen Preisen und der ausstehenden Restlaufzeit bleibt. Wenn sich aufgrund des Umzugs die Preise oder andere Vertragsbedingungen ändern, dann können Sie den laufenden Vertrag fristlos kündigen. Der Grund für die Kündigung muss plausibel dargestellt werden, nur dann ist eine fristlose Kündigung möglich. Zudem erfolgt die Kündigung immer schriftlich und mit einem Nachweis für den Umzug.
Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren.
Es gilt auf jeden Fall die Fristen zu beachten, die der Energieanbieter mitteilt. Die neue Adresse und der Umzugstag müssen angegeben werden. Die korrekten Fristen sind im Vertrag unter den Punkten Umzug oder Kündigung nachzulesen.
Sie können kündigen und den Anbieter wechseln, wenn der aktuelle Anbieter zur neuen Adresse keinen Strom und Gas liefern kann. In dem Fall greift das Sonderkündigungsrecht, dass zum Umzug in Kraft tritt. Einige Gerichte gestehen dem Umziehenden allerdings kein Kündigungsrecht zu und dann muss der Vertrag bis zum Vertragsende laufen. Gerade bei einem Vertrag mit langer Laufzeit besteht ein großes Risiko, dass er bis zum Ende läuft, auch wenn ein Umzug stattfindet. Auf die persönlichen Aktionen hat der Energielieferant keinen Einfluss argumentieren die Gerichte.
Am Tag des Umzugs ist der Zählerstand zusammen mit der Zählernummer in der neuen Wohnung und der Zählerstand in der alten Wohnung zu notieren. Die Daten werden dem Gas- und Stromanbieter mitgeteilt, um sicher zu sein, sind die Informationen auch an den zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen.
Neuer Anbieter nach Umzug
Nach der Kündigung des Strom- und Gasvertrags ist frühzeitig ein neuer Vertrag abzuschließen, damit ein nahtloser Übergang entsteht. Der Zählerstand kann am Umzugstag nachgeliefert werden.
Ein Vertrag zur Grundversorgung kommt automatisch zustande, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und beginnen, die erste Kilowattstunde in Anspruch zu nehmen. In der Regel kommt es so zu höheren Preisen und anderen Tarifen. Die Kündigung beim Grundversorger kann durch den neuen Energieanbieter übernommen werden, wenn Sie sich zu einem neuen Vertrag und zu einem neuen Anbieter entschließen. Bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugstermin ist das in der Regel noch möglich.
Am Tag des Umzugs notieren Sie sich den Zählerstand und die Zählernummer aus der alten Wohnung. Beide Daten teilen Sie dem Netzbetreiber und dem aktuellen Strom- und Gaslieferanten mit. Den Zählerstand und die Zählernummer aus der neuen Wohnung werden dem neuen Lieferanten mitgeteilt. Dabei sollten Sie immer auf die richtigen Nummern achten. Eine Haftung oder ähnliches wird nicht übernommen, wenn falsche Nummern angegeben werden. Bei einer falschen Nummer schließen Sie einen Vertrag für eine andere Wohnung ab und gleichzeitig kommt es zu einem Grundversorgungsvertrag der eigenen Wohnung.
Im Endeffekt besitzen Sie zwei Verträge und haben auch zwei Zahlungsverpflichtungen. Sie können ihre Ansprüche zwar gegenüber des Nachbarn geltend machen, aber das wird sehr aufwendig. Zudem ist eine finanzielle Mehrbelastung vorhanden, die nur schwer gestemmt werden kann.
Hauseigentümer und deren Besonderheiten
Neben dem normalen Liefervertrag hat der Hauseigentümer auch einen Netzanschlussvertrag.
In einem solchen Fall gilt, dass unbedingt mit dem Netzbetreiber Kontakt aufgenommen werden muss. Der Vertrag kann im besten Fall einfach zur neuen Adresse umgelegt werden, wenn das neue Haus im Anschlussgebiet des Energielieferanten liegt. Sie können aber auch kündigen und einen neuen Vertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschließen.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Strom- und Gasvertrag
1. Was passiert mit dem Stromvertrag beim Umzug?
Beim Umzug kündigen Sie entweder den alten Strom- und Gasvertrag oder Sie übernehmen den Vertrag nach dem Umzug. In der Regel übernimmt der neue Energieversorger die Kündigung, wenn Sie einen Wechsel wollen. Beim Umzug kündigen müssen Sie selber kündigen.
2. Wann muss Strom und Gas nach einem Umzug angemeldet werden?
Die Lieferung von Gas und Strom kann nur nahtlos funktionieren, wenn die Anmeldung schon direkt nach dem Umzug oder vor dem Umzugstag stattfindet. Idealerweise findet eine Ummeldung spätestens sechs Wochen vor dem Umzug statt.
3. Wann muss der Strom- und Gasvertrag gekündigt werden?
Bei einem unbefristeten Vertrag greift das Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist liegt bei zwei Wochen.
4. Wie wird Gas und Strom abgemeldet?
Strom wird am einfachsten mithilfe der Webseite des Stromanbieters abgemeldet. Eine Abmeldung per Post ist auch möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Wochen.
5. Was passiert, wenn ich Strom und Gas nicht anmelde?
Sobald Strom in der neuen Wohnung verwendet wird und er ist nicht angemeldet, dann handelt es sich um eine Straftat und es laufen monatlich hohe Kosten auf. Mit einer Strafe ist nicht zu rechnen, aber der verbrauchte Strom muss nachgezahlt werden.
Fazit
Bei einem Umzug muss sich frühzeitig um die vorhandenen Strom- und Gasverträge gekümmert werden. Sechs Wochen vor dem Umzugstermin sind Kündigungen oder Wechsel zu beantragen, damit in der neuen Wohnung direkt Strom und Gas zur Verfügung steht. Zählerstand und Zählernummer sind in der alten und der neuen Wohnung zu notieren und an den alten und den neuen Energieversorger mitzuteilen. Kündigungen jeglicher Art sind in schriftlicher Form zu verfassen und müssen sich an die gesetzlichen Fristen halten.