Die Wahlleistungen im Krankenhaus sind so wie IGeL auch Wunschleistungen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Sie können verschiedene Dinge wählen, wie die Unterbringung, die Arztwahl oder auch die medizinische Versorgung.
Krankenhäuser arbeiten zweckmäßig
Die Krankenhäuser müssen wie Ärzte auch die Behandlung und Unterkunft auf einem medizinisch zweckmäßigem Niveau und einer ausreichenden Versorgung halten.
Aus diesem Grund können Sie auch im Krankenhaus Selbstzahlerleistungen in Anspruch nehmen. Hier heißen Sie jedoch Wahlleistungen. In den meisten Krankenhäusern können Sie diese zusätzlich wählen. Sie erhalten dann Leistungen, die den normalen Umfang übersteigen.
Es gibt drei Kategorien an Wahlleistungen:
- Zur Kategorie 1: Die Unterkunft
- Bei Kategorie 2: Die ärztlichen Wahlleistungen
- Die Kategorie 3: Die medizinischen Wahlleistungen
Veröffentlicht: 30. November 2020
Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es
Die Unterkunft
Sie können schon vorab entscheiden, ob Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer möchten.
Ferner besteht die Möglichkeit, mehr Zusatzleistungen zu erhalten. Zum Beispiel Internetanschluss, Wahlverpflegung, Fernseher oder auch die Mitaufnahme des Partners.
Wichtig: Sofern Sie aus medizinischen Gründen, weil Sie zum Beispiel viel Ruhe brauchen, ein Einzelzimmer benötigen, darf das Krankenhaus dies nicht als Wahlleistung berechnen. Ferner wäre diese Unterbringung im Einzelzimmer dann eine allgemeine Krankenhausleistung. In diesem Fall würde auch die gesetzliche Krankenkasse dafür aufkommen.
Die ärztlichen Wahlleistungen
Bei der allgemeinen Krankenhausleistung erhalten Sie die Behandlung vom diensthabenden Arzt.
Sofern Sie aber die Wahlleistung vereinbaren, können Sie auch vom Chefarzt behandelt werden. Generell gilt als Wahlarzt, wer spezielle Qualifikationen hat und dementsprechend viel Erfahrung in seinem Fachgebiet mitbringt.
Wichtig: Sollte Ihre Erkrankung es nötig machen, dass der Chefarzt diese durchführt, so bezahlt dies die Krankenkasse und es ist keine Wahlleistung. Dies wäre der Fall, wenn nur der Chefarzt über das nötige fachliche Können verfügt, um sie zu behandeln.
Die medizinischen Wahlleistungen
Dies können Behandlungen sein, die medizinisch nicht notwendig sind, zum Beispiel Schönheitsoperationen.
Ferner gehören erweiterte Leistungen dazu, die die allgemeinen Krankenhausleistungen übersteigen. So zum Beispiel erweiterte Laborleistungen. Auch sind Alternativleistungen eine Möglichkeit, die nicht zur Standardbehandlung gehören. So zum Beispiel neuartige Implantate oder Operationsmethoden. Sie können diese Leistungen nach Wunsch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese in dem Krankenhaus angeboten werden und, dass Sie den fachlich anerkannten Standards der Medizin entsprechen.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus? – Sie haben die Wahl
1. Kann ich mich auch im Krankenhaus für Wahlleistungen entscheiden?
Natürlich können Sie auch während Ihrem Aufenthalt Wahlleistungen wählen.
2. Darf ich Wahlleistungen auch wieder absagen?
Sie haben das Recht eine Wahlleistung jederzeit zu widerrufen. Sie ist dann ab sofort ungültig und darf für die weitere Behandlungszeit auch nicht mehr berechnet werden.
3. Warum bezahlt die Krankenkasse diese Leistungen nicht?
Die Krankenkasse muss wirtschaftlich handeln. Das bedeutet, es wird nur bezahlt, was auch medizinisch notwendig ist. Sofern ein Einzelzimmer nicht nötig ist, zahlt die Kasse es auch nicht.
4. Habe ich die freie Wahl bei den Wahlleistungen?
Sofern diese in dem Krankenhaus angeboten werden, ja. Sie können nur wählen, was es auch gibt. Gerade kleine Kliniken bieten keinen so großen Umfang an, weil auch der Platz und das Personal dafür fehlt.
5. Sollte ich Krankenhäuser vergleichen?
Haben Sie bestimmte Wünsche bei den Wahlleistungen sollten Sie sich vorab erkundigen und auch die Kliniken vergleichen. Vergessen Sie aber nicht, dass auch die fachliche Kompetenz nicht vergessen werden darf.
Fazit
Sie können sich im Krankenhaus ganz normal behandeln lassen und so schlichtweg Kassenpatienten sein. Ferner können Sie auch Wahlleistungen dazu buchen, die Sie jedoch selbst bezahlen müssen. Bedenken Sie, dass hier schnell hohe Rechnungen entstehen.