Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Achten Sie auf die 3-Wochen-Frist für die Genehmigung


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Versicherte erhalten von Sanitätshäusern, Optikern und Orthopädietechniker medizinische Hilfsmittel, wenn Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Hilfsmittels stellen. Zudem muss der Antrag durch die Pflegekasse genehmigt werden und die Unternehmen müssen mit der Krankenkasse spezielle Verträge abgeschlossen haben. Zusätzliche Zahlungen sind keine Seltenheit, aber wir erläutern, wann die Forderungen gerechtfertigt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bevor Sie Hilfsmittel bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für die Hilfsmittel stellen.
  • Hilfsmittel sollten Sie erst kaufen, wenn die Krankenkasse der Kostenübernahme zugestimmt hat.
  • Heute sind Zuzahlungen keine Seltenheit mehr, so dass Sie als Versicherter einen kleinen Beitrag trotz Genehmigung selber tragen müssen.

Die gesetzliche Zuzahlung ist in der Regel immer notwendig, egal für welches Hilfsmittel Sie sich entscheiden, aber damit Sie darüber hinaus keine Eigenleistung zahlen müssen, erhalten Sie Hilfsmittel meist in Standardausführung. Diese Modelle werden auch als Kassengeräte bezeichnet und sie reichen meist aus, um den medizinisch erforderlichen Bedarf zu decken.

Nützlich: Eine Anbieterübersicht

Die Krankenkassen geben eine Anbieterübersicht für Hilfsmittel raus und diese ist im Internet zu finden. Zudem ist die Liste nach Postleitzahlen gegliedert. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf unbedingt, welche Vertragspartner die Krankenkasse hat. Sie haben sich für einen Anbieter entschieden, der kein Vertragspartner ist, dann erhalten Sie nur die Erstattung des Preises in Höhe der vereinbarten Summe mit den Vertragspartnern. Die restlichen Kosten zahlen Sie selber.

AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

0 Kommentare

Zuzahlungsfreie Alternativen

Der Leistungserbringer muss Sie über die richtige Hilfsmittelversorgung informieren, denn das ist seit Änderung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ein Muss.

Der Versicherte muss zudem über mehrkostenfreie Hilfsmittel ausführlich beraten werden und die Versicherung muss sich die Beratung durch eine Unterschrift des Versicherten bestätigen lassen.

Der Versicherte muss weiterhin über die wirtschaftliche Aufzahlung für Hilfsmittel beraten und gründlich aufgeklärt werden. Das gilt vor allen Dingen, wenn er über die Mehrleistung beraten muss und diese Beratung muss durch eine Unterschrift des Versicherten bestätigt werden. Für das Sanitätshaus und Co. gilt also auf jeden Fall eine doppelte Beratungs- und Dokumentationspflicht, wenn es um die wirtschaftliche Aufzahlung geht.

Es darf keine wirtschaftliche Aufzahlung genommen werden, so lange das Hilfsmittel einer normalen Kassenleistung entspricht und keine Leistung über das Maß des Notwendigen hinaus ist. Bei einer Krankenkassenprüfung fällt aus, wenn der Leistungserbringer eine Mehrleistung verlangt und dann kommt es zu empfindlichen Strafen.

Sie haben eine umfangreiche Beratung erhalten und sich für ein Hilfsmittel entscheiden, welches über das Notwendige hinausgeht, dann zahlen Sie die Mehrkosten selber und Sie müssen das auch unterschreiben. Die Krankenkasse übernimmt die vollständigen Kosten dann nicht.

SARS-CoV-2: Aktuelle Empfehlungen im Umgang mit dem neuen Coronavirus – FAQ (Video)

Jeden Tag gibt es neue Meldungen zu SARS-CoV-2 und den Umgang mit Covid-19. Jeder meint mit seinen Ratschlägen helfen zu wollen. Dabei ist es eher sinnvoll, wenn Sie sich auf offizielle Informationen verlassen. Welche Empfehlungen

0 Kommentare

Der Umgang mit einer Mehrkostenerklärung

Ihnen wird eine Mehrkostenerklärung vorgelegt und diese müssen Sie unterschreiben, so dass Sie bestätigen über die Eigenleistung informiert zu sein und Sie keinen Erstattungsantrag bei der Krankenkasse stellen.

Grundsätzlich ist der Anbieter verpflichtet Ihnen ein Hilfsmittel anzubieten, für welches Sie keinen einzigen Cent zahlen müssen. Allerdings bleibt die gesetzliche Zuzahlung erhalten. Fragen Sie immer zuerst nach solchen Hilfsmittel und testen Sie diese. Sie sollten sich auch nicht zu einem Hilfsmittel drängen lassen, dass einen hohen Eigenanteil hat, denn eine teure Ausführung sorgt dafür, dass Sie die Mehrkosten selber tragen müssen. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist bereits erreicht, dann fallen sie auch an, obwohl Sie schon eine Krankenkassenbefreiung haben.

Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist.

0 Kommentare

Gut zu wissen

Probieren Sie immer zuerst die Kassenhilfsmittel aus und bietet Ihnen der Anbieter ein solches Hilfsmittel nicht an, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse.

Das höherwertige Hilfsmittel ist medizinisch erforderlich, dann muss die Krankenkasse, nach einem Antrag, auch die höheren Kosten übernehmen, so dass Sie auch weiterhin nur die gesetzliche Zuzahlung leisten. Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, wenn es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt und Sie unterschrieben haben, dass Sie die Mehrkosten selber tragen. Das Hilfsmittel ist medizinisch erforderlich und notwendig, dann muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Achtung:

Die Entscheidung ist von Fall zu Fall recht unterschiedlich und kommt immer auf den Einzelfall an. Sie können in den folgenden Urteilen nachlesen, wie sich die Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben.

  • Das LSG Hessen hat am 9. November 2017 (Akz. L 1 KR 211/15) entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die kostenaufwändigere Versorgung bezahlen muss, wenn durch die Verbesserung ein deutlicher Gebrauchsvorteil deutlich ist und zwar gegenüber der preiswerteren Variante. Der Versicherte hat das Recht die bessere Variante zu nutzen, um ein besseres Lebensgefühl zu bekommen.
  • Das Bundessozialgericht 3. Senat hat am 30. November 2017 (B 3 KR 3/16 R) ein Urteil gesprochen. Das Grundbedürfnis schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs zu sein, ist nicht ersichtlich, so dass ein Handbike nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Ein Handbike wird als Einhängefahrrad für den Rollstuhl gespannt und wird mit Handkurbel betrieben. Zudem kann eine Zuschaltung von 10 auf 14 km/h gemacht werden. Allerdings fehlt es an Indikation diese Art des Hilfsmittels in die GKV aufzunehmen.
  • Das LSG München hat am 23. Oktober 2017 ( Az.: L 4 KR 349/17) beschlossen, dass ein Fußhebesystem mit Neurostimulator für eine Multiple Sklerose ein technisch weiterentwickeltes Hilfsmittel darstellt. Zwar besteht nicht unmittelbar ein Zusammenhang mit einer neuen Behandlungsmethode, aber das Hilfsmittel dient dem Behinderungsausgleich. Im Sinne einer evidenzbasierten Medizin ist der therapeutische Nutzen des System nachgewiesen.

Krankschreibung: Erneut Änderungen – Arztbesuch wieder notwendig (Video)

In den letzten Wochen konnten Sie bei leichten Atemwegserkrankungen oder einer Erkältung ganz problemlos via Telefon einen Krankenschein anfordern. Ein Arztbesuch war nicht notwendig. Das ändert sich ab 20.04.2020 wieder. Jetzt sollen wieder alle Erkrankten

0 Kommentare

Die Krankenkasse entscheidet nicht

Sie haben das Hilfsmittel selber gekauft und die Krankenkasse vor vollendete Tatsachen gestellt, dann müssen Sie die Mehrkosten auch tragen – zumindest war das in der Vergangenheit der Fall.

Die Krankenkassen brauchen von der Antragsstellung bis zur Genehmigung manchmal sehr lange und in dieser Zeit bleiben Sie unversorgt. Aus dem Grund wurde die Genehmigungsfiktion durch das Patientenrechtgesetz eingeführt und das bedeutet, dass der Versicherte unter Umständen auch ohne Genehmigung der Krankenversicherung ein Hilfsmittel kaufen kann. Die Kosten muss die Krankenversicherung übernehmen, als ob eine Genehmigung erteilt wurde.

Wichtig:

Sie als Versicherter stellen einen Antrag auf Leistung bei der gesetzlichen Krankenkasse, dann muss innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung gefallen sein. Die Krankenkasse hat bis zu fünf Wochen Zeit, wenn ein medizinische Gutachten notwendig ist.

Die Krankenkasse muss eine schriftliche Begründung mitteilen, wenn sie die Frist nicht einhalten kann. Der Antrag gilt als bewilligt, wenn Sie nach Ablauf der Frist keine schriftliche Begründung erhalten haben. Sie haben dann die Möglichkeit die erforderlichen Leistungen selber zu besorgen und der Krankenkasse in Rechnung zu stellen.

Der Antrag gilt also als genehmigt, wenn die Krankenkasse keine Meldung innerhalb der Frist macht und dann darf es auch keine spätere Ablehnung geben. Es ist aber nicht ganz klar, ab wann die Regelung gültig ist. In der Hinsicht streiten die Gerichte noch und auch das oberste Gericht ist sich bisher nicht einig (B 1 KR 1/17 R, B 1 KR 26/16 R, B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R).

Auch die Senate am Bundessozialgericht sind unterschiedlicher Meinung.

Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

0 Kommentare

Kosten selber tragen

Das Risiko auf den Kosten für Hilfsmittel sitzen zu bleiben ist hoch und somit tragen Sie auch das Risiko, denn es ist nicht immer sicher wann die Genehmigungsfiktion zum Einsatz kommt.

Es gibt allerdings eine Ausnahme und die kommt zum Tragen, wenn der Erwerb des Hilfsmittels notwendig ist und eine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse im Vorfeld nicht möglich ist. Dann kommt es zu einer Ausnahmesituation und somit auch zu einer Kostenübernahme, denn die unaufschiebbare Leistung konnte von der Krankenkasse nicht rechtzeitig erbracht werden.

Es kann allerdings einige Zeit vergeben bis die Krankenkasse dem Antrag zustimmt oder nicht. Nach einem langen Widerspruchsverfahren kommt es meist zu einem langen Klageverfahren und aus dem Grund sollten Sie keine Hilfsmittel selber kaufen. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Krankenkasse falsch ist, sollten Sie auf den Kauf verzichten. Sie haben nur Anspruch auf die Kostenerstattung, wenn klar ist, dass die Krankenkasse den Antrag unrechtmäßig abgelehnt hat und ansonsten bleiben Sie auf den Kosten einfach sitzen.

Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

27 comments

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kostenübernahme der Krankenkasse

1. Zahlt die Krankenkasse einen Duschhocker bei Leukämie?

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, damit die Krankenkasse einen Duschhocker bei einem Leukämie-Patienten bezahlt. Kaufen Sie den Duschhocker auf keinen Fall im Vorfeld, denn meist bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

2. Übernimmt die Krankenkasse die neue Technik in Bezug Diabetes?

Seit einiger Zeit ist in der Werbung eine neue Technik zur Messung des Insulinspiegels vorhanden, aber nur mit einer Verordnung des behandelnden Arztes übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten.

3. Wer zahlt den Taxischein?

Der Taxischein wird von der Krankenkasse ausgestellt, wenn die Notwendigkeit besteht. Achten Sie darauf, dass nur die Fahrt bis zum nächstmöglichen Behandlungsort von der Kasse übernommen wird.

4. Muss ich alle Medikamente selber tragen?

Sie haben einen Selbstbehalt und müssen für ein Rezept mindestens 5 Euro bezahlen. Manche Verordnungen sind mit einer Zuzahlung von 10 Euro versehen.

5. Wie lange braucht die Krankenkasse zur Antragsgenehmigung?

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Genehmigung durchsetzen muss. Erhalten Sie keine schriftliche Stellungnahme, dann können Sie von einer positiven Entscheidung ausgehen.

Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

0 Kommentare

Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt viele Leistungen, aber Sie haben auch einen Selbstanteil. Gerade bei Hilfsmitteln kommt es oft vor, dass Sie einen Teil der Kosten selber zahlen müssen. In der Regel aber nur, wenn Sie Hilfsmittel wollen, die über die Standardhilfsmittel hinausgehen. Bevor Sie ein Hilfsmittel kaufen, wenden Sie sich zuerst mit einem Antrag an Ihre Krankenkasse und warten etwa drei Wochen auf eine schriftliche Genehmigung. Ist innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Stellungnahme vorhanden, können Sie von einer Genehmigung ausgehen.

Schreibe einen Kommentar