Die Riester-Verträge müssen gesetzliche Normen erfüllen. Die Anlageform selbst spielt daher keine Rolle. In diesem Zusammenhang wird inzwischen von einer sogenannten Zertifizierung gesprochen. Gerade in der heutigen Zeit ist jedoch die Absicherung für das Alter ein großes Thema. In aller Regel kümmern sich die Arbeitnehmer frühzeitig darum. Es gibt verschiedene Arten von Riester-Verträgen die heute abgeschlossen werden können. Allerdings dürfen sich nicht alle Produkte mit dem Wort Riester schmücken.
Bei der Zertifizierung der Riester-Verträge handelt es sich nicht um die Aussagen des jeweiligen Anbieters, sondern um gesetzlich festgelegte Kriterien. Sie sind von allen Anbietern zu erfüllen, wenn Sie einen staatlich geförderten Vertrag zur Altersvorsorge anbieten.
Die Kriterien für Geldriester
Es gibt verschiedene Anlageformen, die als Altersvorsorge geeignet sind und mehr oder weniger Sinn machen. Die Anlageform, die im Alter als Monatsrente ausgezahlt wird, heißt Geldriester.
Geldriester verteilen sich auf verschiedene Sparformen,
- Riester-Bausparpläne
- Riester-Rentenversicherungen
- Riester-Investmentfondssparpläne
- Riester-Bausparverträge
Diese Verträge müssen die nachfolgenden zwei Bedingungen erfüllen:
Zeit bis zu Auszahlung
- In dem Vertrag befindet sich eine lebenslange Leistung, die für Männer und Frauen geeignet ist. Die erste Auszahlung liegt immer vor dem 62. Geburtstag. Bei Vertragsabschlüssen, die vor 2012 stattfinden, findet die Auszahlung allerdings nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres statt.
- Für besondere Situationen lässt sich ein zusätzlicher Schutz vereinbaren, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit eingeschlossen sein sollen oder eine Absicherung für Hinterbliebene wichtig ist. Die Hinterliebenenabsicherung gilt jedoch nicht nur für Ehegatten, sondern auch für den Nachwuchs, der noch Kindergeld bezieht. Der Beitrag darf dabei höchstens 20% der Gesamtsparleistung betragen.
1. Beispiel: Der Staat fördert jedes Jahr bis zu 2.100 Euro und von diesem Betrag dürfen im Höchstfall 20% zur eigene oder Absicherung eines Ehepartners verwendet werden. Das sind etwa 420 Euro und die können auch für Kinder verwendet werden.
2. Beispiel: Die Gesamtsparleistung liegt nur bei 1.400 Euro, dann stehen nur 280 Euro zur Absicherung bereit.
- Das bedeutet, dass die Absicherungssumme immer auf die eigentliche Summe drauf kommt. Von 100 Euro sind also 80 Euro auf jeden Fall zu sparen und die restlichen 20 Euro sind anderweitig nutzbar.
- Die angesetzten Vertriebs- und Abschlusskosten sind auf fünf Jahre zu verteilen und zwar gleichmäßig.
- Der Sparer hat verschiedene Möglichkeiten für den Vertrag, so dass er bis zu Beginn der Auszahlungsphase
- Den Vertrag ruhen lassen kann.
- Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den laufenden Vertrag kündigen kann und das vorhandene Kapital einfach auf einen anderen Namen in einen neuen Altersvorsorgeplan steckt.
- Bis drei Monate vor Ende des Kalendervierteljahres eine Auszahlung verlangen kann, wenn er das ausgezahlte Kapitel für eine Wohnimmobilie braucht. Aber die Wohnimmobilie muss selbst genutzt werden.
- Die eingezahlten Beträge und die Zulagen müssen zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Hier wird von der Beitragsgarantie gesprochen. Er muss für die Verrentung in voller Höhe zur Verfügung stehen.
Die Auszahlung selber
- Die Auszahlung hat in einer lebenslangen Leibrente zu erfolgen oder
- in einer Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr, aber die Teilzahlungen sind im Rahmen eines Auszahlungsplans schriftlich festgehalten.
- Während der gesamten Auszahlung bleiben die Leistungen gleich oder steigen.
- Es darf eine einmalige Auszahlung der angesparten Summe stattfinden, die aber im Höchstfall bei 30% liegen darf. Diese Auszahlung hat keine negativen Folgen auf die Förderungen.
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Die Kriterien zur Wohnriester
Neben den oben genannten Geldriester-Varianten gibt es auch das sogenannte Wohnriestern. Hierbei handelt es sich um eine Anlageform, deren Auszahlung im Alter stattfindet und als ersparte Miete vorgesehen ist.
Im Grunde ersetzt die Immobilie die Rentenzahlung und das ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden, so dass immer mehr Anbieter diese Anlageform anbieten. Hier kommen verschiedene Möglichkeiten zum Einsatz, darunter
- die Riester-Bausparverträge
- die Riester-Kombifinanzierungen
Die Riester-Bausparverträge gehören aber nur dann zu einer Wohnriester, wenn das Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird.
Für die Wohnriester gelten die folgenden Bedingungen:
- Das Darlehen wird nur für eine Wohnung verwendet, die selber genutzt wird und begünstigt ist. Nach dem Gesetz fallen die folgenden Immobilien darunter,
- – eine Wohnung, die sich im eigenen Haus befindet
- – die Eigentumswohnung
- – eine Genossenschaftswohnung, aber nur mit eingetragener Genossenschaft
- Die Modernisierungen von Haus oder Wohnungen werden nicht gefördert, aber unter bestimmten Bedingungen der Umbau zur Barrierefreiheit
- Wenn die Abschluss- und Vertriebskosten nicht als Prozentsatz von den Beiträgen oder den Tilgungsleistungen abgezogen werden, dann dürfen sie auf die ersten fünf Jahre verteilt werden.
- Die Tilgung des Darlehens erfolgt immer bis zum 68. Lebensjahr.
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Die Neuerungen seit 1.Januar 2014
Damit eine Riester zugelassen wird, muss sie seitdem 1. Januar 2014 noch weitere Kriterien erfüllen.
In erster Linie handelt es sich dabei um erweiterte Informationspflichten des Anbieters, denn bislang gab es mitunter große Missverständnisse. Jetzt gibt es ein neues Produktinformationsblatt und neu eingeführte Hinweise, die der Anbieter hinterlegen muss und zwar schon vor Beginn der Auszahlungsphase.
Die Anbieter stellen diese Informationsblätter ihren Kunden zur Verfügung und dazu sind sie seit Anfang 2017 verpflichtet. Die gleiche Richtlinie gilt auch bei Kunden, die einen alten Vertrag haben und sind falsche Informationen enthalten, dann kann der Kunde seinen Vertrag innerhalb der folgenden zwei Jahre kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Gesetzgeber gibt seitdem 1.Januar 2014 vor, dass alle umgestellten Verträge mit den gleichen Kosten zulässig sind und diese Kosten gibt er vor. Die Kosten sind in zwei Gruppen eingeteilt und das dient einer besseren Transparenz.
- Die Abschluss- und Vertriebskosten, aber auch die Verwaltungskosten
Entweder handelt es sich bei diesen Kosten um einen jährlich festen Betrag oder einen monatlich festen Betrag. Der Betrag wird anhand des Darlehensbetrages oder des Kapitals festgelegt.
- Die anlagebezogenen Kosten
Die Kosten werden aufgrund eines bestimmten Anlasses verlangt, wenn beispielsweise Kapital entnommen wird, das zur Eigenheimfinanzierung verwendet oder wenn der Vertrag gekündigt wird.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Riester-Verträgen
1. Warum werden Riester-Verträge so gut überwacht?
Die Riester-Vorsorge ist eine der beliebtesten Altersvorsorgen auf dem Markt und aus dem Grund überwacht der Staat die Riester-Rente und ihre Anlageprodukte. Er legt auch die strengen Mindestanforderungen fest, damit das Alter abgesichert ist und keine finanziellen Ängste aufkommen müssen.
2. Wer hat Anspruch auf Riester?
Im Grunde darf jede Person „riestern“, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Alle Arbeitnehmer, die entweder in Voll- oder Teilzeit angestellt sind, aber auch Berufs- und Zeitsoldaten, Richter oder Beamte können „riestern“.
3. Wie sinnvoll ist eine Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Familien mit Kindern, gut verdienende Singles und Geringverdiener nutzen die Riester-Rente um ein finanzielles Polster zu schaffen.
4. Wird die Riester-Rente ein Leben lang ausgezahlt?
Die Riester-Rente wird ab dem Rentenalter ausgezahlt und fällt unter Umständen unterschiedlich hoch aus. Sie wird bis zum Lebensende bezahlt.
5. Wer bekommt staatliche Förderungen?
Staatliche Förderungen bekommen alle Personen, die einer Arbeit nachgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung handelt.
Fazit
Die Riester-Rente ist eine sinnvolle Altersvorsorge. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu „riestern“ und als Zugabe liefert der Staat spezielle Förderungen. Eine Riester-Rente darf sich nur Riester nennen, wenn sie besondere Kriterien erfüllt. Die Kriterien sind gesetzlich vorgeschrieben und werden vom Staat überwacht.