Schon seit Jahren ist das Thema Altersvorsorgen für viele Verbraucher wichtig, denn die gesetzliche Rentenkasse kann die Kosten nicht mehr decken, so dass jeder Verbraucher sich um eine private Altersvorsorge kümmern muss. Die Riester-Rente ist die am häufigsten abgeschlossene private Altersorge auf dem Markt, denn hier zahlen Sie nicht nur selber ein, sondern erhalten zusätzlich staatliche Zulagen. Man spricht von der sogenannten Riester-Förderung, die aus zwei Teilen besteht. Es gibt die Grundzulage und die Kinderzulage, aber dazu sind noch eventuelle Steuerersparnisse möglich.
Grundzulage bei der Riester-Rente
Die Grundzulage ist eine staatliche Förderung für unmittel- und mittelbar Förderberechtige, so dass nicht nur der Besitzer der Riester-Rente von der Grundzulage profitiert.
Die Grundzulage wird jährlich in einer Höhe von 175,00 Euro gewährt und muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Dazu stehen zwei verschiedene Optionen zur Verfügung. Entweder stellen Sie den Zulagenantrag selber einmal im Jahr oder Sie erteilen dem Anbieter eine Dauerzulagenvollmacht, so dass er in Ihrem Auftrag die Zulagen beantragen darf.
Sie erhalten den Antrag einmal im Jahr via Mail oder per Post, müssen ihn unterschreiben und zurücksenden. Danach wird Ihnen die Grundzulage auf dem Sparkonto gutgeschrieben. Wenn Sie dem Anbieter eine Vollmacht erteilt haben, dann kümmert er sich um die Beantragung. Sie brauchen nichts mehr in die Wege leiten, so dass die Beantragung wirklich nur über den Anbieter möglich ist.
Wichtig ist, dass die Grundzulage immer pünktlich zur Frist beantragt wird, denn sonst erhalten Sie die Grundzulage von 175,00 Euro im Jahr nicht. Dann handelt es sich bei dem Riester-Vertrag nur noch um einen normalen Sparvertrag ohne jegliche Vorteile.
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Kinderzulage bei der Riester-Rente
Neben der Grundzulage können Sie die Kinderzulage bei der Riester-Rente als Zulage erhalten, aber auch hier sind Bedingungen zu beachten.
Die Kinderzulage bekommt nur der Zulagenberechtigte für Kinder, für die er Kindergeld bezieht. Das bedeutet, wenn Sie für ein Kind im Haushalt Kindergeld erhalten, dann können Sie auch die Kinderzulage für die Riester-Rente erhalten. Dabei erhalten Sie die Kinderzulage bis zum Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes. Danach gibt es die Kinderzulage nicht mehr.
Wichtig
Die Kinderzulage wird immer auf den Vertrag der Mutter überwiesen und dabei spielt die tatsächliche Kindergeldauszahlung dann eigentlich überhaupt keine Rolle. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, um eine Änderung in die Wege zu leiten und das ist nur mit Hilfe eines Antrags des Ehepaares möglich. Es reicht nicht aus, wenn ein Ehepartner den Antrag stellen, denn der Antrag muss nicht nur schriftlich, sondern auch gemeinsam erfolgen. Der Antrag kann einmal im Jahr gestellt werden und wenn beide Parteien sich einig sind, dann wird die Kinderzulage auch auf den Vertrag des Vaters umgeschrieben.
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Grund- und Kinderzulagen
Der Riester-Vertrag ist für viele Menschen nur interessant durch die Grund- und Kinderzulagen, aber auch wegen der steuerlichen Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer. Dabei gibt es feste Förderungen beim Riester-Vertrag, der sich auf die Grund- und Kinderzulagen verteilt:
- Grundlage je Förderberechtigtem 175,00 Euro im Jahr
- Kinderzulage (Geburt des Kindes vor 2008) 185,00 Euro im Jahr
- Kinderzulage (Geburt des Kindes nach 2008) 300,00 Euro im Jahr
- Berufseinsteigerbonus 200,00 Euro einmalig
Obwohl die staatlichen Zulagen wie Grund- und Kinderzulagen einmal im Jahr gezahlt werden, handelt es sich bei dem Berufseinsteigerbonus um eine einmalige Auszahlung, wenn der Riester-Sparer unter 25 Jahre ist.
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Sonderausgabenbezug
Die gesamte Sparleistung kann von unmittelbar Förderberechtigen als sogenannte Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer einmal im Jahr geltend gemacht werden.
Dabei kommen nicht nur die Einzahlungsbeiträge zum Tragen, sondern auch die Zulagen. Die Einkommenssteuererklärung muss für das jeweilige Beitragsjahr gemacht werden, um von dem Sonderausgabenabzug profitieren zu können. Hierbei gibt es eine feste Obergrenze, so dass maximal 2.100 Euro für den Steuerpflichtigen, der unmittelbar förderberechtigt ist, liegt.
Das Finanzamt arbeitet hier komplett automatisch, so dass die Höhe des Anspruchs auf die Zulagen automatisch berücksichtigt werden. Der Fiskus stellt im Rahmen der Günstigerprüfung fest, ob der Zulagenanspruch höher oder geringer als ergebende Steuererstattung ist.
Kommt es zu einer Steuererstattung, dann werden die Steuerschulden durch die Auszahlung ausgeglichen und Sie erhalten die Zahlung nicht.
Ein Beispiel
Ein gut verdienender Single hat ein versteuerndes Einkommen von 52.500 Euro im Jahr und darauf muss er eigentlich 13.852,15 Euro Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Er hat einen Riester-Vertrag und zahlt den höchstens Satz von 2.100 Euro, der sich aus dem Eigenbetrag von 1.925 Euro und der Grundzulage von 175 Euro zusammensetzt.
Die 2.100 Euro kann er steuerlich als Sonderausgabe geltend machen und dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen aus 50.400 Euro. Im Folgejahr muss er also nur noch 12.974,39 Euro an Einkommenssteuer und Soli-Zuschlag bezahlen. In dieser Situation kommt es zu einer Differenz von 877,76 Euro.
Wichtig ist, dass von dieser Summe noch die Zulage abgezogen wird, denn dadurch wird eine Doppelförderung vermieden. Die Grundzulage von 175 Euro fließt direkt in den Vertrag und am Ende hat der Single eine Steuererstattung von 702,76 Euro.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Riester-Förderung
1. Welche Riester-Förderungen sind möglich?
Bei den Riester-Verträgen profitieren Sie von den Riester-Förderungen, so dass sich eine solche Altersvorsorge mit Sicherheit für viele Menschen lohnt. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage, der Kinderzulage, dem Berufseinsteigerbonus und den steuerlichen Vorteile.
2. Wer profitiert am meisten von den Riester-Förderungen?
Im Grunde profitieren Familien mit mindestens zwei Kindern am meisten von den Riester-Förderungen, denn es gibt nicht nur die Grundzulage, sondern auch jährlich eine Kinderzulage für jedes Kind.
3. Wie kommt man an die Riester-Förderungen?
Damit Sie die Riester-Förderungen erhalten, müssen Sie einen Zulagenantrag stellen. Dieser ist einmal im Jahr zu stellen oder kann direkt über den Anbieter erfolgen, wenn Sie ihm eine Vollmacht ausgestellt haben.
4. Wohin fließen die Riester-Förderungen?
Wenn Sie das ganze Jahr die notwendige Beitragssumme eingezahlt haben, dann fließen die Riester-Förderungen auf das Sparkonto und erhöhen somit die Sparsumme.
5. Wie lange gibt die Kinderzulage?
Die Kinderzulage erhalten Sie für jedes Kind, aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Danach gibt es nur noch die Grundzulage und die steuerlichen Vorteile.
Fazit
Sie haben sich für den Abschluss einer Riester-Versicherung entschieden, dann erhalten Sie in der Regel auch Riester-Förderungen. Der Berufseinsteigerbonus gilt für Menschen unter 25 Jahren und ist eine einmalige Zahlung. Dann gibt es die Grundzulage und die Kinderzulage, die jährlich auf das Sparkonto gezahlt werden. Dazu profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Wichtig ist, dass Sie die Zulagen beantragen, denn nur dann werden sie dem Sparkonto gutgeschrieben.