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Zahnzusatzversicherung – für jeden zu empfehlen? Achten Sie auf die Leistungen und die Beitragshöhe


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Sie müssen tief in die Tasche greifen, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen. Zu Zahnersatz gehören Kronen, Brücken und Implantate und obwohl die Kosten sehr hoch sind, ist nicht für jeden Verbraucher eine Zahnzusatzversicherung notwendig, um die Kosten zu decken. Sie müssen nach dem eigenen Bedarf schauen und sich die Bedingungen detailliert anschauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur einen geringen Teil der Kosten für einen Zahnersatz werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, so dass Sie noch Zuschüsse zahlen müssen.
  • Es gibt Zahnzusatzversicherung, so dass Sie sich vor den Zuschüssen schützen können, aber sie lohnen sich nicht für jeden Verbraucher.
  • Erst einige Jahre nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung erhalten Sie die volle Leistung, aber nur für Zähne mit denen Sie noch nicht in der Behandlung sind. Zähne, die schon in der Behandlung sind kosten zusätzlich.
  • Der Beitrag der Zahnzusatzversicherung bleibt nicht dauerhaft auf dem gleichen Niveau, denn wenn die Ausgaben der Versicherung steigen, dann wird auch der Beitrag erhöht. Zudem gibt es Tarife, bei denen der Beitrag mit dem Alter automatisch steigt.
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Zahnpolicen sind nicht für jeden Verbraucher geeignet

In der Regel beziehen sich die Zusatzversicherung auf hochwertigen Zahnersatz und dazu gehören Kronen, Brücken und Implantate.

Sie sollten eine Zahnzusatzversicherung nur in Erwägung ziehen, wenn Sie eine derartige Leistung wünschen. Der Preis für eine solche Versicherung lohnt sich nicht, wenn Ihnen eine normale Versorgung, also mit einer Metallkrone ohne Verblendung ausreicht.

Sie müssen vor dem Vertragsabschluss ein paar Fragen zum Thema Gesundheit beantworten und da kommt es schon zum ersten Knackpunkt, denn Sie erhalten die Versicherung nur, wenn der Zahnarzt kein Zahn als behandlungsbedürftig einstuft. Der Grund ist einfach, denn die Versicherung nimmt Abstand von Zähnen, die schon in der Behandlung sind und dann kommt es nicht zum Vertrag.

Sie riskieren den Versicherungsschutz, wenn Sie die Fragen nicht richtig beantworten und aus dem Grund müssen Sie alle Informationen preisgeben. Im schlimmsten Fall haben Sie die Beiträge an die Versicherung gezahlt und im Endeffekt kommt sie für die Behandlungskosten nicht auf.

Eine Zahnzusatzversicherung ist nicht für junge Menschen zu empfehlen, denn in der Regel brauchen erst Menschen zwischen Mitte 30 und Anfang 40 einen Zahnersatz. Auch Menschen in einem gehobenen Alter sollte genau abwägen, ob eine solche Versicherung mit den Leistungen ausreichend ist und ob es Sinn macht eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

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Ein guter Vertrag

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Angebotspalette an Zahnzusatzversicherungen sehr groß geworden ist und auch preislich gibt es ein paar große Unterschiede.

Vergleichen Sie immer die Preise und die Leistungen der einzelnen Anbieter, denn je hochwertiger ein Tarif ist desto höher ist meist auch der monatliche Beitrag. Die jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen sind entscheidend für den Leistungsumfang.

Eine individuelle Beratung zum Thema Zahnzusatztarife erhalten Sie bei einigen Verbraucherzentralen, denn dort steht eine Analysesoftware zur Verfügung. Zudem erhalten Sie eine Übersicht der Anbieter und Informationen zu den Leistungsmerkmalen.

Die Stiftung Warentest hat sich auch mit dem Thema Zahnzusatzversicherungen beschäftigt und bietet ein Tool an, das kostenpflichtig ist, aber alle Tarife miteinander vergleicht.

Unter anderem sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Die Leistungen müssen sich auf den privaten Rechnungsbetrag beziehen und nicht auf den Teil, der von der Krankenkasse bezuschusst wird.
  • Sie sollten einen passenden Leistungsumfang wählen und im Moment liegen die besten Angebote bei einer Erstattung zwischen 80 und 95% des Rechnungsbetrages. Ein solcher Abschluss ist sinnvoll, wenn Sie sich einen teuren Zahnersatz wünschen, aber dann müssen Sie auch mit hohen monatlichen Beiträgen rechnen.

Die Leistungen der Krankenkasse werden bei der Berechnung mit eingebunden, dann zahlen Sie einen deutlich höheren Eigenanteil.

Beispiel:

Sie erhalten eine Erstattung von 80% von der Zahnzusatzversicherung und dabei ist der Kassenanteil einberechnet, dann haben Sie noch einen Eigenanteil von 20%. Ihr Eigenanteil ist geringer, wenn die Leistung tatsächlich 80% beträgt und der Kassenzuschuss dazu gerechnet wird.

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass die Erstattung regelmäßig über den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinausgeht und da handelt es sich um den 2,3-fachen Satz. Ausreichend ist eine Begrenzung mit dem Höchstsatz von 3,5-fach.

Bei der jährlichen Bestattung sollten die Verträge keine Begrenzung haben, denn wenn eine Erstattungsgrenze von 10.000 Euro angegeben ist und eine Behandlung von mehreren Zähnen notwendig ist, dann kann es vorkommen, dass der Kostenrahmen schnell überstiegen ist. In der Regel wird die Höchstgrenze einmalig festgelegt und auch in der Zukunft nicht angehoben. Auch nicht, wenn die Kosten für Zahnersatz steigen, dann zahlen Sie weiterhin den verbleibenden Anteil selber.

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Wichtig

In vielen Tarifen sind Leistungen enthalten, wie eine professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen. Allerdings sind in der Regel Höchstsätze in der Versicherung enthalten und das bedeutet, dass für eine professionelle Zahnreinigung beispielsweise bis zu 100 Euro im Kalenderjahr übernommen werden. Hierbei handelt es sich meist um geringe Leistungen und bei der Tarifwahl sollten sie keine Argumente sein.

Bei einigen der Verträge müssen Sie mit Wartezeiten von bis zu acht Monaten rechnen und auch Zahnstaffeln sind in einigen Tarifen enthalten. Hierbei handelt es sich um Begrenzungen und sie sorgen dafür, dass in den ersten drei bis fünf Jahren Höchstbeträge von 500 Euro im ersten, 1.000 Euro im zweiten und 1.500 Euro dritten Jahr vorhanden sind. Die Staffelung geht immer so weiter.

Außerdem sollten die Versicherer auf ein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichten.

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Unterschiede bei den Implantaten

Die Anzahl der Implantate ist bei einigen Verträgen auf eine Stückzahl begrenzt.

Keine Begrenzung gibt es bei den umfassendsten Tarifen und das macht einen deutlichen Unterschied bei den Beiträgen aus. Hier sollten Sie sich genau überlegen, wie viel Schutz Sie sich leisen wollen.

Für die Kosten von Implantaten sollten keine Summenobergrenzen in den Versicherungsunterlagen zu finden sein. Auch die Leistungen für den Knochenaufbau sollten bei Implantaten erstattet werden, denn dieser Prozess ist meist notwendig, bevor ein Implantat eingesetzt wird.

Einige Versicherer begrenzen die Leistungen bei den Material- und Laborkosten und das ist ein sehr wichtiger Punkt auf den Sie achten sollten. Es handelt sich um eine extreme Einschränkung, wenn der Tarif auf Preis- und Leistungsverzeichnis Bezug nimmt. Tariflich werden auch andere Einschränkungen vorgenommen und dazu gehören die Bezugnahme auf analoge Kostengrenzen zur Bundesbeihilfe oder der gesetzlichen Krankenkasse.

Lassen Sie sich immer die vollständigen Versicherungs- und Tarifbedingungen zusenden, so dass Sie den Leistungsumfang prüfen können. Dabei sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Begrenzung von

  • Zahnersatz
  • implantologische Leistungen
  • Material- und Laborkosten

In den Bedingungen der Versicherungen steht immer, dass sie nur leisten, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Die Versicherer können in Frage stellen, ob es sich um eine solche Behandlung in Bezug auf die Implantate handelt oder es auch eine andere Versorgung gibt. Sie müssen sich die vertraglichen Rechte gegenüber dem Versicherer erst erstreiten, wenn es Ärger um die Zahnbehandlung gibt.

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In Zukunft sind Beitragssteigerungen möglich

In der Zahnzusatzversicherung bleiben die Beiträge nicht stabil, denn in den Verträgen steht, dass die Beiträge angehoben werden, wenn die Ausgaben steigen.

Zudem werden die Beiträge angepasst, wenn die Ausgaben den kalkulierten Umfang überschreiten und diese Wahrscheinlichkeit tritt mit Sicherheit ein. Allerdings lässt sich heute noch nicht sagen, in welche Höhe die Beiträge in Zukunft steigen.

Es gibt Tarife bei denen die Beiträge mit dem Alter ansteigen und bei diesen Verträgen hat die Versicherung die Möglichkeit auch schon heute eine Preisentwicklung zu nennen, also fragen Sie einfach nach.

Heute sind viele der leistungsstarken Tarife mit einer solchen automatischen Beitragssteigerung ausgestattet. Die Beiträge steigen also mit dem Alter automatisch an, aber das heißt nicht, dass diese Verträge schlechter sind als andere.

Sie haben die Möglichkeit den Tarif zu wechseln, wenn Sie schon einen Vertrag abgeschlossen haben. Die Wechselmöglichkeit ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich nicht um einen Vertrag mit steigenden Beiträgen im Alter handelt. Manchmal besteht die Möglichkeit, dass die neuen Tarife deutlich preiswerter sind als die alten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahnzusatzversicherung

1. Wann ist das richtige Alter für eine Zahnzusatzversicherung?

Es gibt kein festgelegtes Alter um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, aber Zahnzusatz wird meist erst am Mitte 30 notwendig. Das sollten Sie bei Ihrer Planung bedenken und nicht schon mit 18 eine solche Versicherung abschließen.

2. Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?

Eine gute Zahnzusatzversicherung erhalten Sie schon ab 8 Euro im Monat und dazu können Sie zusätzliche Leistungen buchen, die den Preis in die Höhe treiben.

3. Worauf muss ich bei der Zahnzusatzversicherung achten?

Bei einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie immer auf hohe Leistungen für Zahnersatz achten. Das bedeutet, dass die Prozentzahl zu den entstehen Gesamtkosten sehr hoch sein sollte. Ideal sind zwischen 80 und 95% der tatsächlichen Kosten.

4. Kann die Zahnzusatzversicherung gekündigt werden?

Sie haben die Möglichkeit der Kündigung, wenn Sie drei Monate vor Ende des Kalenderjahres eine schriftliche Kündigung zur Versicherung einreichen.

5. Wie lange muss die Zahnzusatzversicherung für den vollen Leistungsumfang bestehen?

Damit Sie den vollen Leistungsumfang erhalten muss die Versicherung in der Regel ein paar Jahre bestehen. Die Mindestlaufzeit von höchstens zwei Jahren darf dabei aber nicht überschritten werden.

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Fazit

Zahnzusatzversicherungen sind sehr beliebt, denn wenn Sie wert auf einen hochwertigen Zahnersatz legen, dann ist eine solche Versicherung gut. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten für eine Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung müssen zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich die Vertragsbedingungen genau anschauen.

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