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Alnatura: Rückruf von Kinder-Bircher-Müsli und Alnatura Müslikekse


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Die Alnatura Produktions- und Handels GmbH ruft das Alnatura Kinder-Bircher-Müsli und die Alnatura Müslikekse zurück. Als Grund wird angegeben, dass sich Teile von Apfelstielen in den betroffenen Verpackungen befinden können. Erfahren Sie, welche Packungen vom Rückruf betroffen sind.

Zuletzt haben wir im Lebensmittelbereich von den Rückrufen bei Aldi Nord/ Aldi Süd wegen der Franz Wiltmann Schinken-Rotwurst und über die Kokosraspeln von K-Classic berichtet. Auch über die bei Penny und Rewe verkauften verschiedene Würstchen wegen möglicher Metallteile haben Sie gelesen. Ebenso konnte in der Zimbo Zwiebelmettwurst eine Verunreinigung mit Salmonellen nicht ausgeschlossen werden. Immer wenn eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann, wird vorbeugend ein Rückruf der Lebensmittel veranlasst.

So hat auch Alnatura sofort reagiert und den Handel über den aktuellen Rückruf informiert. Auch auf der eigenen Webseite wird über den Rückruf des Alnatura Kinder-Bircher-Müsli und der Alnatura Müslikekse geschrieben. So erfährt der Verbraucher aus erster Hand, welche Probleme es gibt.

Die in den Produkten möglicherweise enthaltenen Apfelstiele können zur Erstickungsgefahr bei Kleinkindern führen. Deshalb sollten Eltern das Müsli und die Kekse ihren Kindern nicht mehr anbieten.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Welche Chargen sind vom Rückruf betroffen?

Haben Sie das Alnatura Kinder-Bircher-Müsli und die Alnatura Müslikekse zu Hause, dann sollten Sie die Verpackung genau kontrollieren. Folgende Packungen werden zurückgerufen:

  • Alnatura Kinder-Bircher-Müsli (ab 1 Jahr)
    • Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 11.10.2019 und 02.11.2019
  • Alnatura Müslikekse (ab 15. Monat)
    • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 04.09.2019

Die betroffene Ware wurde bereits aus dem Handel genommen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf dem Boden der Verpackung aufgedruckt. Andere Alnatura Müslis beziehungsweise andere Alnatura Kekse oder solche mit einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) sind von dem Rückruf nicht betroffen.

Was sollen Sie mit betroffenen Packungen tun?

Auf keinen Fall sollten Sie das Müsli oder die Kekse aus betroffenen Packungen zum Verzehr anbieten. Bringen Sie die Packung in den Handel zurück. Am besten dahin, wo Sie das Produkt erworben haben. Sie erhalten im Geschäft einen Ersatz.

Die Alnatura Produktions- und Handels GmbH bedauert den Vorfall sehr und bittet seine Kundinnen und Kunden für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

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