Les Fromageries Occitanes ruft den Roquefort AOP Cantorel zurück. Der Käse wurde bundesweit an Käsetheken verkauft. Die betroffenen Chargen sind mit EHEC-Bakterien verseucht. Achtung: akute Gesundheitsgefahr!
Immer wieder kommt es im Lebensmittelbereich zu Rückrufen. Diese werden gemacht, um die Verbraucher zu schützen. Denn bei der Produktion, Herstellung und Abpackung kann es zu Problemen kommen. Mal gelangen kleine Fremdkörper in die Nahrung. Ein anderes Mal sind es Keime. Aber auch falsche Etiketten oder fehlende Inhaltsangaben können zu einem Rückruf führen.
Bei dem Roquefort AOP Cantorel geht es um Keime. Hier wurden Shigatoxin-produzierende Escherichia coli (EHEC) nachgewiesen. Eine EHEC-Erkrankung äußert sich laut Robert Koch Institut innerhalb einer Woche mit Durchfall und Bauchkrämpfen. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit blutigen Durchfällen entwickeln. Selten kann es, vor allem bei Kleinkindern, in einem zweiten Krankheitsschub einige Tage nach Einsetzen des Durchfalls zu einem akuten Nierenversagen kommen.
Hinweis: Sollten Sie den betroffenen Roquefort Käse der Les Fromageries Occitanes gegessen haben und derartige Symptome aufweisen, suchen Sie bitte sofort Ihren Arzt auf und verweisen auf den Rückruf beziehungsweise die EHEC-Keime.
Welche Chargen des Roquefort Käse sind betroffen?
Zurückgerufen wird der Artikel Roquefort 1,4 kg (Artikelbezeichnung: Roquefort AOP Cantorel 1,4 kg der Les Fromageries Occitanes. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist der 30.06.2018. Die Losnummer lautet HH1261. Und das Identitätskennzeichen ist FR 12.203.022 CE.
Das Produkt wurde bundesweit im Offenverkauf (an der Käsetheke) verkauft. Damit sind auch alle Bundesländer vom Rückruf betroffen.
Was sollen Sie mit dem Roquefort Käse tun?
Kennen Sie Personen, die gerne Roquefort Käse essen? Dann sollten Sie diese über den aktuellen Rückruf informieren.
Haben Sie den betroffenen Roquefort Käse erworben, dann bringen Sie ihn am besten in die Verkaufsstelle zurück, wo Sie ihn gekauft haben. In der Pressemitteilung steht zwar nicht, dass Sie den Kaufpreis erstattet bekommen. In der Regel wird dies aber so gehandhabt.
Auf keinen Fall sollten Sie den betroffenen Käse essen!
- Quelle: Presseinformation zum Rückruf auf presseportal.de
Weitere Meldungen zu Rückrufen
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