Die Lidl Deutschland GmbH ruft Landjunker Rinderhackfleisch wegen möglichen Kunststofffremdkörpern zurück. Wir erklären, welche Hackfleischsorten betroffen sind und was Kunden jetzt tun sollten.
Über Rückrufaktionen im Lebensmittelbereich berichten wir immer wieder. Das hat nicht nur mit falschen Etikettierungen zu tun. Zuletzt haben wir über die bei real verkauften Bio Dinkelbrötchen wegen falscher Kennzeichnung gewarnt. Auch Keime und Fremdkörper, die beim Herstellungsprozess in die Waren gelangen, sorgen immer wieder dafür, dass Nahrungsmittel vom Verbraucher zurückgeholt werden müssen. Erst vor wenigen tagen musste Lidl sein Metzgerfrisch Leberwurst-Kugeln wegen möglicher Kunststoffteile zurückrufen.
Jetzt gibt es bei Lidl erneut Probleme mit Fremdkörpern. So ruft aktuell der Hersteller WestfalenLand Fleischwaren GmbH das bei Lidl Deutschland verkaufte Landjunker Rinderhackfleisch zurück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem betroffenen Produkt rote Plastikfremdkörper enthalten sind. Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das Produkt keinesfalls konsumieren.
Sollten Sie die Fremdkörper verschlucken, besteht die Gefahr innerer Verletzungen oder es droht Erstickungsgefahr. Deshalb noch einmal unsere Warnung: Essen Sie auf keinen Fall das betroffene Hackfleisch.
Welche Chargen des Landjunker Hackfleischs sind vom Rückruf betroffen?
Zurückgerufen wird das das Produkt „Landjunker Rinderhackfleisch, 500g“ mit den folgenden Verbrauchsdaten:
- 04.09.2019
- 06.09.2019
Außerdem wird vom gleichen Hersteller das „Landjunker SELECTION Rinderhackfleisch von der Färse, 400g“ mit folgenden Daten zurückgerufen:
- 07.09.2019
Das Identitätskennzeichen lautet DE NW 88888 EG. Verkauft wurde das Hackfleisch in allen Bundesländern mit der Ausnahme der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland.
Andere bei Lidl Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers WestfalenLand Fleischwaren GmbH sowie Rinderhackfleisch anderer Hersteller sind von dem Rückruf nicht betroffen.
So bekommen Sie Ihr Geld für das gekaufte Hackfleisch zurück?
Haben Sie eine betroffene Hackfleisch-Packungen gekauft, sollten Sie das Rinderhackfleisch auf keinen Fall verzehren. Bringen Sie das Produkt in die nächste Lidl-Filiale zurück. Dort erhalten Sie den Kaufpreis zurückerstattet. Dies ist auch ohne Kassenbon möglich.
Der Hersteller WestfalenLand Fleischwaren GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Quelle: lidl.de