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Lidl Rückruf: Milbona Gouda jung gerieben – Kunststoffteilchen


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Der bei Lidl verkaufte Reibekäse „Milbona Gouda jung gerieben“ vom Hersteller Delicateur wird zurückgerufen. Als Grund wird angegeben, dass sich in einigen Packungen Kunststoffteilchen befinden können. Dadurch besteht eine Gesundheitsgefahr.

Wir haben bei den Nahrungsmitteln zuletzt über die Rückrufe der Delikatess Hähnchenbrust von Gut&Günstig sowie die Zimbo pikante Zwiebelmettwurst berichtet. Auch der Rückruf der Würstchen bei Penny und Rewe sorgte unlängst für großes Aufsehen. Regelmäßig werden Lebensmittel zurückgerufen. Das kann ganz harmlose Gründe haben, wie eine falsche Verpackung. Auch bei schwerwiegenden Problemen wie möglichen Fremdkörpern im Produkt wird ein Rückruf notwendig. Häufig ist das Qualitätsproblem nicht bei allen verkauften Produkten festzustellen.  Sobald eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Nahrungsmittel zurückgerufen.

Nun geht es um den Milbona Gouda Reibekäse, welcher bei Lidl Deutschland verkauft wird. Bei bestimmten Packungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fremdkörper in Form von Kunststoffstücken darin befinden. Den Inhalt der betroffenen Packungen sollten Sie nicht mehr essen. Durch die Kunststoffstücken können bei Verzehr innere Verletzungen entstehen. Außerdem besteht die Gefahr zu ersticken.

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Welche Packungen Milbona Gouda werden zurückgerufen?

Vom Rückruf betroffen ist der „Milbona Gouda jung gerieben“, mindestens 7 Wochen gereift in der 250 Gramm Packung. Es geht konkret um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 21.04.2019 und die Losnummern 834799538051020190121 und 834799538051021190121. Das Identitätskennzeichen ist NL Z 0507 i EG.

Der Reibekäse wurde bei Lidl Deutschland in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verkauft.

Andere bei Lidl Deutschland verkaufte Produkte des niederländischen Herstellers Delicateur sowie geriebener Käse anderer Hersteller sind von dem Rückruf nicht betroffen und können weiterhin verzehrt werden.

Was sollen Sie mit den betroffenen Packungen Gouda machen?

Auf keinen Fall sollten Sie den Inhalt essen. Bringen Sie die Packung in eine Lidl-Filiale zurück. Dort wird Ihnen der Kaufpreis erstattet, auch wenn Sie keinen Kassenbon mehr vorlegen können.

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