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Lidl ruft Landjunker Hackfleisch gemischt zurück


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Der Lebensmittel Discounter Lidl ruft aktuell das von der SB-Convenience GmbH hergestellte Landjunker Hackfleisch gemischt zurück. Wo, wie und warum der Rückruf erfolgt, erfahren Sie im Artikel.

Bei dem von der SB-Convenience GmbH hergestellten Landjunker Hackfleisch gemischt gibt es aktuell ein Problem. Denn in Teilen von Deutschland wird das Produkt vom Lebensmitteldiscounter Lidl zurückgerufen. Da Rückrufe nur erfolgen, wenn mit den Nahrungsmitteln etwas nicht stimmt, muss hier ein Problem vorliegen, was den Verbraucher gefährden könnte.

Das Unternehmen teilt mit, dass Plastikteile im Produkt nicht ausgeschlossen werden können. Genauer gesagt geht es um blaue Plastikteile die beim Verzehr den Rachen- und Mundraum sowie den Verdauungstrakt verletzen können. Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie sich an den Fremdkörpern verschlucken und anschließend unter Atemnot leiden oder gar ersticken.

Deswegen wird dringend vom Verzehr der betroffenen Produkte abgeraten. 

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Welche Chargen des Landjunker Hackfleischs sind betroffen?

Vom Rückruf betroffen ist das Landjunker Hackfleisch gemischt in der 500 Gramm Packung mit dem Verbrauchsdatum 17.07.2017. Verkauft wurden die betroffenen Chargen in Lidl-Filialen in Teilen von Baden-Württemberg und Bayern.

Lidl hat sofort reagiert und die betroffene Ware aus dem Sortiment genommen, um den Verbraucher zu schützen.

Andere Produkte des Herstellers  SB-Convenience GmbH sowie gemischtes Hackfleisch anderer Hersteller sind von dem Rückruf nicht betroffen.

Wie soll der Rückruf erfolgen?

Haben Sie eine vom Rückruf betroffene Packung daheim? Dann können Sie diese in der nächsten Lidl-Filiale zurückgeben. Selbst wenn Sie keinen Kassenbon mehr vorweisen können, wird Ihnen der Kaufpreis zurückerstattet.

Der Hersteller SB-Convenience GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten. 

Bei Lidl wird der Rückruf prominent auf der Webseite präsentiert, sodass Sie als Verbraucher informiert sind.

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