Lidl Deutschland muss den Reibekäse Milbona Gouda jung gerieben des Herstellers A-ware Packaging B.V. zurückrufen. Als Grund werden mögliche Kunststofffremdkörper in den betroffenen Verpackungen angegeben. Es besteht Verletzungsgefahr.
Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen. Um die Verbraucher zu schützen müssen die Produkte bei „Fehlern“ aus dem Handel genommen werden.
Der Hersteller A-ware Packaging B.V. muss den bei Lidl Deutschland verkauften Reibekäse Milbona Gouda jung zurückrufen. In den betroffenen Packungen könnten Kunststofffremdkörper enthalten sein. Sollten Sie diese verzehren, kann das zu inneren Verletzungen oder gar zum Ersticken führen. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollten sie die betroffenen Packungen zurückbringen.
Welcher Reibekäse wird genau zurückgerufen
Vom Rückruf betroffen ist der „Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 4 Wochen gereift“ des Herstellers A-ware Packaging B.V., welcher bei Lidl verkauft wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben von Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Packung.
- Produktname: Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 4 Wochen gereift
- Abpackung: 250g
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.10.2020
- Chargen-/Losnummer: 40001726 6422220
- Identitätskennzeichen: NL Z0814 EG
- Produktionszeitraum: 11:57 bis 14:02
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und in Abstimmung mit den Behörden hat der Hersteller die Rückholung aus dem Handel bereits veranlasst. Andere bei Lidl Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers A-ware Packaging B.V. sowie geriebener Käse anderer Hersteller sind von dem Rückruf nicht betroffen. Der Käse wurde ausschließlich in den Lidl-Filialen im Bundesland Schleswig Holstein verkauft.
Was sollten Sie mit dem Reibekäse tun
Bringen Sie die betroffenen Packungen in die nächste Lidl-Filiale. Ihnen wird der Kaufpreis erstattet. Die Vorlage des Kassenbons ist nicht nötig.
Der Hersteller A-ware Packaging B.V. entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Weitere wichtige Rückrufwarnungen finden Sie in unserem Übersichtsartikel. Außerdem sollten Sie uns auf Facebook oder Twitter folgen oder unseren Newsletter abonnieren, um keine wichtige Warnung zu verpassen.