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Penny, Rewe Rückruf: Fremdkörper in Beste Wahl/Bäckerkrönung Zupfkuchen (Update)


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Die Firma B+F Bakery & Food den Tiefkühlkuchen „Zupfkuchen“ der Rewe-Eigenmarke Rewe Beste Wahl aus den Filialen zurück. Im Produkt könnten weiße Kunststoffteile sein. Es besteht Gesundheitsgefahr.

Häufig werden Lebensmittel zurückgerufen, weil diese mit Bakterien oder Fremdkörpern verunreinigt sind. Doch manchmal müssen Nahrungsmittel auch aufgrund von Verpackungsfehlern zurückgerufen werden, obwohl das Produkt einwandfrei ist. Denn auch nicht deklarierte Inhaltsstoffe können für manche Menschen gesundheitsschädlich oder sogar lebensgefährlich sein.

Vor kurzem haben wir von dem bei Aldi verkauften Mozarella berichtet. Hier konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Verpackungen weiße Plastikfremdkörper befinden. Die Bio Kichererbsen mit Quinoa und Gemüse von Aldi Nord enthielten Fremdkörper und mussten zurückgerufen werden. Und bei Lidl, Edeka und Marktkauf musste Oregano zurückgerufen werden, weil eine Gesundheitsgefahr durch erhöhte Werte von Pyrrolizidinalkaloiden (PA) nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch Arzneimittel, wie Ibuprofen, können von einem Rückruf betroffen sein.

Aktuell ruft die Firma B+F Bakery & Food den Tiefkühlkuchen „Zupfkuchen“ der Rewe-Eigenmarke „Rewe Beste Wahl“ zurück. Nach Angaben des Herstellers kann durch einen Produktionsfehler nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Produkt weiße Kunststoffteile befinden können. Beim Verschlucken besteht Erstickungsgefahr. Auch innere Verletzungen des Mund-und Rachenraumes, der Speiseröhre sowie des Magen- und Darmtraktes sind möglich.

Welcher Zupfkuchen wird zurückgerufen?

Wie der Hersteller B+F Bakery & Food mitteilt, ist vom Rückruf der „Zupfkuchen“ in der 500-Gramm-Packung vom Rückruf betroffen. Der Tiefkühlkuchen ist aus dem Eigenmarken-Sortiment „Rewe Beste Wahl“. Das vom Rückruf betroffene Produkt hat die EAN 4388844078796, trägt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.12.2020 und die Chargennummer L304-1011119. Eine regionale Eingrenzung der betroffenen Filialen wurde nicht vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass das Produkt bundesweit in den Rewe-Märkten verkauft wurde.

Produkte mit andere Mindesthaltbarkeitsdaten sowie andere Artikel des Herstellers B+F Bakery & Food sind vom Rückruf nicht betroffen und können verzehrt werden.

Update: 14.02.2020 Vom Rückruf ist nun auch eine weitere Handelskette betroffen. Wie der Hersteller B+F Bakery & Food mitteilt, kommt es nun auch zu einem Rückruf bei Penny (Rewe Group). Auch bei dem unter der Marke „Bäckerkrönung“ in den Verkauf gekommenen Tiefkühl-Zupfkuchen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Produkt weiße Kunststoffremdkörper befinden. Die betroffenen Artikel tragen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.10.2020, Charge: L060-1011119 und die EAN: 28271772. 

Was sollen Sie mit dem Zupfkuchen tun?

Auf keinen Fall sollten Sie den Zupfkuchen verzehren. Haben Sie das Produkt gekauft, dann können Sie es in einen Rewe-Markt zurückbringen. Um Ihr Geld zurück zu bekommen benötigen Sie keinen Kassenzettel. Die Firma B+F Bakery & Food entschuldigt sich für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Gleiches gilt auch für den Zupfkuchen, den Sie bei Penny gekauft haben. Diesen bringen Sie bitte in Ihren Penny-Markt zurück. Auch hier benötigen Sie keinen Kassenzettel, um Ihr Geld zurück zu bekommen.

Haben Sie Fragen zu den Rückrufen? Einen Ansprechpartner bekommen Sie an der Hotline. Diese erreichen Sie werktags von 08.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 05258/50592380 oder per E-Mail unter [email protected].

Weitere wichtige Rückrufwarnungen finden Sie in unserem Übersichtsartikel. Außerdem sollten Sie uns auf Facebook oder Twitter folgen, um keine wichtige Warnung zu verpassen.

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