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Rückruf bei Edeka, Netto und Rewe: Diesen Paprika sollten Sie nicht essen – Vergiftungsgefahr


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Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr.

Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen. Um die Verbraucher zu schützen, müssen die Produkte bei „Fehlern“ aus dem Handel genommen werden.

Aktuell wird tiefgekühlte Paprika der Marke Ardo zurückgerufen, welche bei Edeka, Netto und Rewe verkauft wird. Bei Analysen wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden, welche giftig für den Menschen sind. Nach umfangreichen Nachforschungen konnten bestimmte Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten identifiziert werden.

Welcher Paprika wird zurückgerufen?

Vom Rückruf betroffen ist die Tiefkühlpaprika „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ der Marke Ardo, welche bei Edeka, Netto und Rewe verkauft wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben von Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Packung.

  • Produktname: Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben der Marke Ardo
  • Abpackung: 1000 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 03/2023
  • Losnummer: 710271
  • Artikel Code: 100341210/JDE Art. Code12632
  • Produktionszeitraum: verkauft zwischen dem 6. Oktober 2020 und dem 4.
    Februar 2021
  • Verkauft in: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Andere Produkte von Ardo oder andere Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht vom Rückruf betroffen.

Haben Sie das schon gesehen?

Was sollten Sie mit dem Paprika tun?

Bringen Sie den Tiefkühlpaprika in die Filiale zurück, wo Sie es gekauft haben. In der regel wird Ihnen der Kaufpreis erstattet. Die Vorlage des Kassenbons ist meist nicht nötig.

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