Der Lebensmittel-Importeur GEPA ruft vorbeugend seine Curry Sauce aufgrund der fehlenden Deklaration einer Zutat zurück. Wir erklären, was an dem Produkt nicht stimmt, unter welchen Voraussetzungen Sie die Currysauce genießen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Der Schutz der Verbraucher steht an erster Stelle. Deshalb werden teils auch Lebensmittel zurückgerufen, die grundsätzlich in Ordnung sind. So ist es auch bei der Curry Sauce von GEPA. An dem Produkt selbst gibt es nichts auszusetzen und es ist für die Mehrheit der Verbraucher auch genießbar.
Im Rahmen von Untersuchungen von Verschiffungsmustern hat GEPA festgestellt, dass sich in der Currysauce Senfkörner befanden. Diese wurden auf der Verpackung des Produktes jedoch nicht angegeben. Das stellt für Verbraucher eine Gefahr dar, wenn diese in Zusammenhang mit Senf allergisch reagieren. Deshalb sollten Menschen mit einer Senf-Allergie das Produkt nicht verzehren.
Wer Senf und Senfkörner uneingeschränkt verträgt, kann das Produkt bedenkenlos verzehren. Auf zukünftigen Produktverpackungen der Curry Sauce werden die Senfkörner entsprechend ausgewiesen.
Welche Chargen der Currysoße sind betroffen?
Leider kann GEPA den genauen Zeitraum bezüglich der Chargen nicht mit Sicherheit eingrenzen. Deshalb ruft das Unternehmen vorsorglich alle Produkte der Curry Sauce zurück. Betroffen ist die Curry Sauce mit der Artikelnummer 1662009.
Wie können Sie das Produkt zurückgeben?
Bitte bringen Sie die Currysoße in das Geschäft zurück, indem Sie das Produkt erworben haben. GEPA gibt an, dass sowohl ungeöffnete als auch bereits angebrochene Gläser zurückgegeben werden können. Der Kaufpreis wird erstattet.
Die Firma GEPA bedauert den Vorfall sehr und entschuldigt sich bei allen Kundinnen und Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass die Sicherheit und Qualität der Produkte höchste Priorität hat und die Qualität ständig optimiert wird.
- Quelle: Produktrückruf „Curry Sauce“ aufgrund fehlender Deklaration der Zutat Senf auf gepa.de (08.12.2017)
- Gepa im Internet
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