EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten.
Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen. Um die Verbraucher zu schützen, müssen die Produkte bei „Fehlern“ aus dem Handel genommen werden.
Bestimmte Sorten des bei EDEKA und Marktkauf angebotenen Hackfleisches müssen zurückgerufen werden. Die betroffenen Packungen können zur Gesundheitsgefahr für Sie werden, da sich blaue Kunststoffteilchen darin befinden können. Verschlucken Sie diese, können Sie daran ersticken oder es kommt zu inneren Verletzungen. Beides ist nicht gewollt. Deshalb sollten Sie den Inhalt der betroffenen Abpackungen nicht mehr essen.
Welches Hackfleisch wird zurückgerufen?
Vom Rückruf betroffen sind Hackfleischsorten, welche bei Marktkauf und Edeka verkauft wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben von Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Packung.
- Produktname: Hofglück Hackfleisch gemischt
- Abpackung: 400 Gramm
- Verbrauchsdatum: 25.02.2021
- Losnummer: 21049
Das Hofglück Hackfleisch gemischt 400g wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und in Teilen von Hessen, Rheinland-Pfalz sowie die an BadenWürttemberg angrenzenden Teile von Bayern vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten.
- Produktname:EDEKA Bio Hackfleisch gemischt
- Abpackung: 400 Gramm
- Verbrauchsdatum: 26.02.2021
- Losnummer: 21049
Das EDEKA Bio Hackfleisch gemischt 400g wurde in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen und in Teilen von Niedersachsen und Thüringen sowie die an BadenWürttemberg angrenzenden Teile von Bayern vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten.
Die betroffenen Packungen wurden bereits aus dem Sortiment genommen.
Was sollten Sie mit dem Hackfleisch tun?
Bringen Sie das Hackfleisch in die Filiale zurück, wo Sie es gekauft haben. Ihnen wird der Kaufpreis erstattet. Die Vorlage des Kassenbons ist nicht nötig.
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