Die Monolith Nord GmbH ruft derzeit das Gärgetränk „Kwas Taras WEISS“ zurück. Bei einer Kontrolle wurde eine Verunreinigung mit Wildhefe in den PET-Flaschen gefunden. Dies kann dazu führen, dass die Flaschen platzen.
Immer wieder werden Lebensmittel zurückgerufen, weil etwas mit der Qualität nicht stimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein falsches Etikett aufgedruckt wurde oder Fremdkörper, beziehungsweise Bakterien in die Nahrung gekommen sind.
Erst vor kurzem mussten wir über den Rückruf von Eiern und dem Rückruf von Walnüssen berichten, weil vom Erzeuger eine Gesundheitsgefahr durch Salmonellen nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch eine Verunreinigung mit Hefe kann zu einem Rückruf führen. So musste Kaufland die K Classic Apfelschorle aus dem Verkauf nehmen, weil bei einer Kontrolle Hefe im Getränk festgestellt wurde. Die Gefahr ging hierbei nicht vom Getränk bei dessen Verzehr aus. Durch die Hefe kam es zu einem ungewollten Gärungsprozess. Dieser sorgt dann für viel Druck in der Flasche. Wird dieser zu groß, kann die Getränkeflasche zerbersten.
Wie die Monolith Nord GmbH mitteilt, ist der Grund für diesen Rückruf ebenfalls eine mögliche Verunreinigung mit sogenannter Wildhefe. Zurück gerufen wird das Gärgetränk „Kwas Taras WEISS“ in der 1,5 Liter PET-Flasche. Bei einer Verunreinigung mit Hefe kann der Druck im Inneren der Plastikflasche steigen. Dadurch könnte sich der Deckel lösen oder der Flaschenboden zerbersten.
Welche Charge ist vom Rückruf betroffen?
Die Monolith Nord GmbH hat bei einer Kontrolle eine Verunreinigung mit Wildhefen in ihrem Gärgetränk „Kwas Taras WEISS“ festgestellt. Diese Hefen sorgen nach Angaben des Herstellers für eine Fortsetzung des Gärungsprozesses im russischen Erfrischungsgetränk. Dieser bewirkt einen erhöhten Alkoholgehalt und einen Druckanstieg in der PET-Flasche. Wird der Druck zu groß, kann sich der Deckel lösen oder die Flasche gar platzen und so zu einer Gesundheitsgefahr werden.
Die vom Rückruf betroffenen 1,5 Liter PET-Flasche tragen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 25.12.2019 und die Los-Kennzeichnung: 27.08.19 B1. Diese Angaben sind seitlich auf dem Flaschendeckel gedruckt.
Das Getränk kam in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Handel. Andere Produkte des Herstellers oder Produkte mit abweichendem MHD oder einer anderen LOS-Kennzeichnung, sind nicht vom Rückruf betroffen.
Was sollten Sie mit dem Getränk tun?
Nach Angaben der Monolith Nord GmbH erkennen Sie anhand der Flasche, ob sie von einer Weitergärung betroffen ist. Die Flasche ist dann aufgebläht und in ihrer Form verändert. In diesem Fall sollten Sie die Flasche nicht öffnen, in eine geschlossenen Tüte verpacken und entsorgen. Flaschen die vom Rückruf betroffen und unauffällig sind, können Sie in den Markt zurückbringen. Den Kaufpreis erhalten Sie auch ohne Kaufbeleg erstattet.
Die Monolith Nord GmbH entschuldigt sich bei den Kunden für die Unannehmlichkeiten. Ihre Fragen werden telefonisch unter der 08006666548 beantwortet.
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