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Rückruf Pudding der Marken Omira, Kidsworld, TIP, COOP, BILLA und Venta


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Vorsicht Verletzungsgefahr. Die OMIRA-Gruppe ruft zahlreiche Strudelpudding-Produkte vom Verbraucher zurück. Wir erklären, warum Sie den Pudding auf keinem Fall verzehren sollen und wie Sie diesen zurückgeben.

Die Qualitätsanforderungen an Lebensmittel sind besonders hoch. Deshalb ist es kein Wunder, dass sehr häufig Nahrungsmittel von einem Rückruf betroffen sind. Aktuell betrifft es zahlreiche Strudelpudding-Sorten der Firma Omira

Zurückgerufen wird der Strudelpudding vorsorglich, da eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher nicht auszuschließen ist. Als Grund nennt der Hersteller ein Metallteilchen, welches in einem einzelnen Becher gefunden wurde. Da nicht restlos ausgeschlossen werden kann, dass auch in anderen Bechern der gleichen Charge ein Metallteil enthalten ist, werden die Puddingbecher zurückgerufen.

Sollten Sie ein Metallteilchen verschlucken, besteht die Gefahr von inneren Verletzungen und Atemnot.

Deshalb wird dringend davon abgeraten, die Produkte der betroffenen Chargen zu verzehren. 

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Welche Chargen Pudding sind vom Rückruf betroffen?

Im Folgenden sehen Sie eine Liste mit den Produkten, welche vom Rückruf betroffen sind.

Omira

  • Schoko/Vanille-Strudelpudding 150g (MHD 08.05.2017)
  • Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g (MHD 08.05.2017)
  • Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g (MHD 09.05.2017)
Produktrückruf_April_2017 Omira Strudelpudding
(Quelle: Screenshot/omira.info)

Kidsworld/Dairy4Fun

  • Schoko/Vanille-Strudelpudding 70g (MHD 16.06.2017)
  • Schoko/Vanille-Strudelpudding 70 (MHD 17.06.2017)
Produktrückruf_April_2017 Kidsworld Pudding
(Quelle: Screenshot/omira.info)

TIP

  • Wirbelpudding Schoko/Vanille 150g (MHD 24.04.2017)
  • Wirbelpudding Schoko/Vanille 150g (MHD 25.04.2017)
  • Wirbelpudding Karamell/Sahne 150g (MHD 08.05.2017)
Produktrückruf_April_2017 TIP Wirbelpudding
(Quelle: Screenshot/omira.info)

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

COOP

  • Schoko/Vanille-Strudelpudding 150g (MHD 08.05.2017)
  • Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g (MHD 08.05.2017)
Produktrückruf_April_2017 COOP Pudding
(Quelle: Screenshot/omira.info)

BILLA

  • Schoko/Vanille-Strudelpudding 150g (MHD 08.05.2017)
  • Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g (MHD 09.05.2017)
Produktrückruf_April_2017 BILLA Pudding
(Quelle: Screenshot/omira.info)

Venta

  • Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g (MHD 26.05.2017)
Produktrückruf_April_2017 Venta Pudding
(Quelle: Screenshot/omira.info)

Alle anderen von der Omira-Gruppe hergestellten Produkte und andere Mindesthaltbarkeitsdaten der gleichen Sorten sind nicht vom Rückruf betroffen und können von Ihnen gegessen werden.

Was sollen Sie mit gekauften Produkten tun?

Haben Sie eines der oben genannten Produkte gekauft, verzehren Sie es nicht, sondern bringen Sie es in den Markt zurück, wo Sie es gekauft haben. In der Regel bekommen Sie dort auch ohne Vorlage eines Kassenbons aufgrund der Rückrufaktion Ihr Geld zurückerstattet.

Wenn Sie Fragen zu dem Rückruf haben, erreichen Sie die Neuburger Milchwerke GmbH & Co. KG (Omira-Gruppe) unter der Rufnummer 08431 585123. Diese ist von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr erreichbar. Alternativ senden Sie eine E-Mail an [email protected].

Ihre Erfahrungen mit dem Rückruf

Sind Sie vom Rückruf betroffen und mussten den Strudelpudding zurückgeben? Hat dies problemlos funktioniert? Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Artikel.

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