Die Jahnke Süsswaren GmbH ruft ihre Salmiak Salz Lakritz Bonbons aus dem Handel zurück. Grund hierfür ist eine Fehletikettierung, bei der ein Inhaltsstoff nicht angegeben wurde. Dieser kann bei bestimmten Verbrauchern zu gesundheitlichen Problemen führen.
Die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen haben einen wichtigen Hintergrund. Hier können Verbraucher nachlesen, ob in einer Ware Inhaltsstoffe verarbeitet wurden, die Unverträglichkeiten auslösen könnten. Eine allergische Reaktion auf einen Stoff kann Gesundheitsschäden verursachen. Deshalb sind die Hersteller bemüht, die Produkte richtig zu deklarieren.
Die Jahnke Süsswaren GmbH stellt Salmiak Salz Lakritz Bonbons her. Bei diesem Produkt kam es zu einer sogenannten Fehletikettierung. Der in den Bonbons verwendete Inhaltsstoff Sahne wurde nicht deklariert und kann bei Verbrauchern mit einer Laktoseunverträglichkeit (Zöliakie) zu Gesundheitsproblemen führen. Diese Personen sollten die Bonbons nicht verzehren. Für Kunden ohne diese Unverträglichkeit gibt es keine Einschränkungen.
Welche Chargen sind vom Rückruf betroffen?
Die Bonbons kamen in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Handel. Der Hersteller versichert, dass nur die Salmiak Salz Lakritz Bonbons vom Rückruf betroffen sind, die mit den folgenden Chargennummern und Haltbarkeitsdaten gekennzeichnet sind:
Charge | MHD |
QIY_329622 | 25.09.2019 |
QJP_332555 | 16.10.2019 |
QJQ_332633 | 17.10.2019 |
QKAD339220 | 30.11.2019 |
QKB_334880 | 02.11.2019 |
QKH_334802 | 08.11.2019 |
QKN_336618 | 14.11.2019 |
Charge | MHD |
QKT_337664 | 20.11.2019 |
QKW_338150 | 23.11.2017 |
QLA_339529 | 01.12.2019 |
QLD_339767 | 04.12.2019 |
QLO_342010 | 15.12.2019 |
QLR_342242 | 18.12.2019 |
RAE_343977 | 05.01.2020 |
Charge | MHD |
RAJ_344634 | 10.01.2020 |
RAK_344877 | 11.01.2020 |
RAL_345139 | 12.01.2020 |
RAR_345922 | 18.01.2020 |
RBI_349497 | 09.02.2020 |
RBU_350852 | 21.02.2020 |
RBZ_351465 | 26.02.2020 |
QIZ_329903 | 26.09.2019 |
Was können Sie mit den Salmiak Salz Lakritz Bonbons tun?
Wollen oder dürfen Sie die Salmiak Salz Lakritz Bonbons nicht weiter verzehren, können Sie diese in die Filiale zurückbringen, wo Sie diese erworben haben. Dort wird Ihnen der Kaufpreis erstattet.
Haben Sie Fragen oder weitere Hinweise, können Sie sich an die Verbraucherhotline wenden. Diese erreichen Sie per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 04191/9096660.
Die Jahnke Süsswaren GmbH bedauert die mit dem Rückruf verbundenen Unannehmlichkeiten und versichert Ihnen, dass ausschließlich das oben genannte Produkt mit den aufgeführten Chargen und Haltbarkeitsdaten betroffen ist und alle andere Jahnke-Produkte in der von Ihnen geschätzten Qualität zur Verfügung stehen.
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